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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 412/09 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 412/09 B ER (https://dejure.org/2010,12925)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.01.2010 - L 13 AS 412/09 B ER (https://dejure.org/2010,12925)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 B ER (https://dejure.org/2010,12925)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Ablehnung von Grundsicherungsleistungen wegen fehlender Mitwirkung - Verwaltungsakt - Bestandskraft - Prüfungsmaßstab des § 86b Abs 2 SGG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § 66 SGB I
    Gewährung laufender Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; (Isolierte) Anfechtungsklage als richtige Klageart i.F.e. Versagung einer Leistung nach § 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung laufender Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; (Isolierte) Anfechtungsklage als richtige Klageart i.F.e. Versagung einer Leistung nach § 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2009 - L 13 AS 255/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 412/09
    Auch haben sich die Beteiligten um die Übernahme von Kosten einer vom Antragsteller ausgesuchten Weiterbildung auseinandergesetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 24. August 2009, AZ: L 13 AS 255/09 B ER).

    Soweit der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 13. Januar 2010 das Bestehen einer Einstandsgemeinschaft mit Frau K. unter Hinweis auf eine Entscheidung des SG Düsseldorf und die dort zu Art. 3 Abs. 1 GG angestellten Erwägungen erneut in Zweifel zieht, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24. August 2009 - L 13 AS 255/09 - darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des SG Düsseldorf nicht nur seit längerem überholt (und auch von dem zuständigen Beschwerdesenat des LSG NRW aufgehoben worden) ist, sondern dass die Entscheidung auch in der Sache nicht überzeugt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 412/09
    Selbst wenn man aber zugunsten des Antragstellers von einer Zulässigkeit eines Antrages zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86 b Abs. 2 SGG ausgehen wollte (vgl. dazu: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - in: FEVS 59, 469, 473 = NZS 2009, 58 (nur Leitsatz)), so wäre dann den insoweit zutreffenden Ausführungen des SG Stade im angefochtenen Beschluss vom 16. Dezember 2009 beizutreten.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 412/09
    Die Anfechtungsklage als Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung hat zur Folge, dass nur die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes in Betracht kommt (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG); eine darüber hinausgehende Verurteilung zu einer Leistung ist ausgeschlossen (vgl. zum vorstehenden: Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 11/87 - zitiert nach juris; BSG Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2008 - L 13 AS 225/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 412/09
    Dies war unter anderem Gegenstand des Beschlusses des SG Stade vom 13. Oktober 2008 (AZ: S 8 AS 614/08 ER) und der Beschwerdeentscheidung des Senats vom 12. November 2008 (AZ: L 13 AS 225/08 ER).
  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 11/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 412/09
    Die Anfechtungsklage als Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung hat zur Folge, dass nur die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes in Betracht kommt (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG); eine darüber hinausgehende Verurteilung zu einer Leistung ist ausgeschlossen (vgl. zum vorstehenden: Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 11/87 - zitiert nach juris; BSG Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2010 - L 13 AS 22/10
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 14. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 B ER - wird zurückgewiesen.

    Die von dem Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 14. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 B ER - erhobene Anhörungsrüge, mit dem der Senat die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts (SG) Stade vom 16. Dezember 2009 zurückgewiesen hat, bleibt erfolglos; denn die Anhörungsrüge erweist sich als unbegründet.

    So liegen die Verhältnisse aber hier; denn der Antragsteller hat den 13. Senat des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, der den Beschluss vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren L 13 AS 412/09 B ER gefasst hat, wegen Befangenheit abgelehnt, ohne im Befangenheitsgesuch die gebotene Individualisierung auf einzelne Richter des Senats vorzunehmen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2016 - L 13 AS 40/13
    Der Versagungsbescheid vom 6. Oktober 2009 hinsichtlich der Leistungen für die Zeit ab dem 1. Oktober 2009 ist bestandskräftig geworden, da der Kläger innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist einen formgerechten Widerspruch nicht eingelegt hat (vgl. hierzu bereits die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 14. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 B ER, S. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2017 - L 7 SO 4512/16
    Ein einstweiliger Rechtsschutzantrag nach § 86b Abs. 1 SGG setzt voraus, dass ein nicht bestandskräftiger Verwaltungsakt i.S. des § 31 SGB X vorliegt (z.B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. November 2010 - L 16 AS 788/10 B ER - juris Rdnr. 13; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 B ER - juris Rdnr. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2006 - L 18 B 813/06 AS ER - juris Rdnr. 2; Bischofs, SGb 2013, 570/572; Keller, a.a.O., § 86b Rdnr. 7; Wahrendorf in Roos/Wahrendorf, a.a.O., § 86b Rdnrn. 35, 55).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2012 - L 13 AS 5/12
    Dort wird der Erlass einer einstweiligen (Sicherungs- oder Regelungs-) Anordnung nur dann als zulässig angesehen, "soweit ein Fall des Absatzes 1 nicht vorliegt" (Beschluss des Senats vom 14. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 B ER; Fortführung mit Darstellung des Meinungsstandes in Beschluss vom 8. März 2010 - L 13 AS 34/10 B ER; aA Hessisches LSG, aaO, m.w.N.).
  • SG Stade, 21.10.2011 - S 28 AS 737/11

    Wiederholter Pflichtverstoß liegt vor bei Vereitelung der Aufnahme einer

    Ein Widerspruch ist insbesondere nicht in dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erblicken (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.01.2010 - L 13 AS 412/09 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2010 - L 13 AS 413/09
    Zudem verweist auch der Senat auf seine Entscheidung vom heutigen Tage zum Aktenzeichen L 13 AS 412/09 B ER, mit der der Senat die Beschwerde des Antragstellers in der Sache gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt hat.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2010 - L 13 AS 412/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.01.2010 - L 13 AS 412/09 (https://dejure.org/2010,36708)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 (https://dejure.org/2010,36708)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende

    Deshalb ist in derartigen Fällen der Leistungsversagung ausnahmsweise auch die Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs nach Abs. 2 a.a.O. zu bejahen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 a.a.O.; Krodel, a.a.O., Rdnr. 288b; offengelassen von LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Januar 2010 - L 13 AS 412/09 B - ).
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