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   LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08   

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https://dejure.org/2010,6556
LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 (https://dejure.org/2010,6556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 (https://dejure.org/2010,6556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 (https://dejure.org/2010,6556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Anwendung der Wohngeldtabelle bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts - Höhe des Sicherheitszuschlags

  • Justiz Baden-Württemberg

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Anwendung der Wohngeldtabelle bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts - Höhe des Sicherheitszuschlags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Anwendung der Wohngeldtabelle bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Anwendung der Wohngeldtabelle bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • SG Freiburg, 03.05.2012 - S 22 AS 4507/10

    Unwirksamkeit eines Verzichts auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Dass die Klägerin die Erklärung möglicherweise nie abgegeben hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die im Zuständigkeitsbereich des Beklagten angenommenen Angemessenheitskriterien für unschlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erachtet werden würden (so jedenfalls LSG Bad.-Württ., Urt. v. 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 -, zit. in Juris), mithin ihr gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II höhere Leistungen für Unterkunft zustehen könnten (noch ungeklärt, siehe BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R -, bisher nur als Terminsbericht, abrufbar unter www.bundessozialgericht.de, vorliegend), stellt die Annahme eines Verzichts nicht in Frage, sondern ist allenfalls als Irrtum im Rahmen der Wirksamkeit des Verzichts zu prüfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 13 AS 4814/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht -

    Nach den Ausführungen des BSG scheine zwar ein Vergleich mit der Miete einschließlich Nebenkosten erforderlich und so habe auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Urteil vom 22. Juni 2010 (L 13 AS 4212/08) entschieden; dies führe aber nur zu einer Miete, die unwesentlich höher wäre, als unter Zugrundelegung des unschlüssigen Konzepts der Beklagten.

    Einen Rechtssatz in diesem Sinn hat das SG im Gerichtsbescheid vom 10. September 2010 insoweit aufgestellt, als es unter ausdrücklichem Hinweis auf die (aus seiner Sicht) entgegenstehende Rechtsprechung des BSG (vgl. dazu Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - veröffentlicht in Juris = BSGE 104, 192) und des erkennenden Senats (Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - veröffentlicht in Juris) entschieden hat, die Tabellenwerte nach dem WoGG beinhalteten nur die Kaltmiete für die Gebrauchsüberlassung der Wohnung ohne Nebenkosten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 1392/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze

    Genauso wie bei Anlehnung an die Tabellenwerte andere Gesichtspunkte wie regionale Besonderheiten keine Berücksichtigung finden können (LSG Baden-Württemberg 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 -, Revision beim BSG anhängig: B 4 AS 16/11), stellt ein höherer Bedarf an Wohnfläche in den Berechnungskriterien der pauschalierenden Tabelle zum WoGG einen Fremdkörper dar, welches nicht ohne erhebliche Verwerfungen in die Systematik der Zahl von Haushaltsangehörigen operationalisierbar gemacht werden kann.
  • SG Karlsruhe, 29.07.2015 - S 17 AS 2154/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in

    Nach der Rechtsprechung des BSG genügt es jedoch insoweit, wenn das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSG, U.v. 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231), also die zu übernehmende Miete in dem räumlichen Bezirk, der den Vergleichsmaßstab bildet, die angemessene Mietobergrenze nicht überschreitet (LSG Baden-Württemberg, U.v. 22.6.2010 - L 13 AS 4212/08 - juris).

    Auch das Gericht kann unter Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Erkenntnismittel im Rahmen der Amtsermittlung, insbesondere auch unter Einholung eines Sachverständigengutachtens, für die inzwischen vier bzw. fünf Jahre zurückliegenden Zeiträume weder ein schlüssiges Konzept noch eine entsprechende Datengrundlage ermitteln (LSG Baden-Württemberg, U.v. 22.6.2010 - L 13 AS 4212/08 - juris).

    Dann wäre der fehlerhafte Hinwies des Beklagten in der Kostensenkungsaufforderung nicht ursächlich dafür gewesen wäre, die Kostensenkungsmaßnahmen nicht durchzuführen (so LSG Baden-Württemberg, U. v. 22.6.2010 - L 13 AS 4212/08 - juris).

  • SG Freiburg, 21.09.2010 - S 12 SO 4273/08

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - zu den

    Das Gericht schließt sich nach eigener Prüfung insoweit dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.06.2010, Az. L 13 AS 4212/08 an, das auf eine Entscheidung dieser Kammer vom 18. Juli 2008, Az. S 12 AS 3407/06 zurückgeht, welche einen Quadratmeterpreis von EUR 5, 11 sogar für Wohnungen der Größe 45 bis 60 qm als zu niedrig angesehen hat.

    Fehlt ein schlüssiges Konzept und lässt es sich - wie hier - auch nicht mehr nachholen, sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen des Klägers zu übernehmen (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.06.2010, Az. L 13 AS 4212/08 - juris Rdnr. 33 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 50/09 R - juris Rdnr. 26).

    Diese umstrittene Frage (bejahend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.06.2010 a.a.O.) braucht vorliegend ebenso wenig entschieden zu werden, wie die weitere Frage, ob auch der erhöhte Wert in § 12 WoGG n.F. noch einen und wenn, dann welchen, Sicherheitszuschlag rechtfertigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Vierpersonenhaushalt im Landkreis

    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinen Urteilen vom 26. März 2014 (L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14; vgl. ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - juris Rdnr. 32 ) im Einzelnen dargelegt, dass - ausgehend vom Ansatz des Beklagten zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts auf der Grundlage von Bestandsdatensätzen der Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften mit Bezug existenzsichernder Leistungen im Vergleichsraum - der Spannenoberwert, d.h. der obere Wert der ermittelten Mietpreisspanne, zu berücksichtigen ist und nicht - wie geschehen - ein Durchschnittswert.
  • SG Frankfurt/Oder, 30.03.2011 - S 28 AS 319/08

    Zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze wird zuerst eine abstrakt

    Das Landessozialgericht Baden - Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 entschieden, dass der Zuschlag gering ausfallen kann, wenn dieses auf Grund der Umstände des Einzelfalles (in diesem Fall lag die maximal angemessene Kaltmiete nach der Wohngeldtabelle in einer Kleinstadt deutlich über dem abstrakt angemessen Wert in einer nahe gelegenen Großstadt) gerechtfertigt ist und hat nur eine maßvolle Erhöhung um 5 % vorgenommen (Landessozialgericht Baden - Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010, Aktenzeichen L 13 AS 4212/08, zu recherchieren unter www.juris.de).

    Diese Ausführungen hat das Bundessozialgericht ferner dahingehend konkretisiert, dass die subjektive Unmöglichkeit einer Kostensenkung vorliege, wenn der Grundsicherungsträger dem Hilfeempfänger zur Angemessenheit der Unterkunftskosten über die als angemessen angesehene Referenzmiete hinaus unrichtige Richtgrößen (Parameter) mitteilt und der Hilfeempfänger gerade deshalb keine angemessene Wohnung findet ( Bundessozialgericht, a.a.O. Rn 38; im Anschluss daran Landessozialgericht Baden - Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010, Aktenzeichen L 13 AS 4212/08, Rn 39, zu recherchieren unter www.juris.de).

  • SG Dessau-Roßlau, 17.08.2012 - S 11 AS 2430/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anforderungen an ein

    Denn durch die steuerfinanzierten Grundsicherungsleistungen sollen nicht extrem hohe und damit "per se" unangemessene Unterkunftskosten getragen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 50/09 R, Rn. 27; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010, L 13 AS 4212/08, Rn. 33, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - L 25 AS 1711/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Vorliegend erachtet der Senat einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent als angemessen, woraus sich ein Betrag von monatlich 522, 50 Euro ergibt, der indes neben der Nettokaltmiete auch die Betriebskostenvorauszahlung sowie die Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser als Bestandteile der Unterkunftskosten umfasst (vgl. nur Lauterbach in Gagel, § 22 SGB II, Rn. 55; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08 - Urteile jeweils bei juris).
  • SG Dessau-Roßlau, 07.03.2012 - S 11 AS 2428/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Denn durch die steuerfinanzierten Grundsicherungsleistungen sollen nicht extrem hohe und damit "per se" unangemessene Unterkunftskosten getragen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 50/09 R, Rn. 27; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010, L 13 AS 4212/08, Rn. 33, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2010 - L 1 AS 2046/10
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 AS 3543/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2015 - L 13 AS 110/15
  • SG Frankfurt/Oder, 24.08.2015 - S 20 AS 851/14
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - L 13 AS 1878/12
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