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   LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08   

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LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 (https://dejure.org/2010,6556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 (https://dejure.org/2010,6556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 (https://dejure.org/2010,6556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Anwendung der Wohngeldtabelle bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts - Höhe des Sicherheitszuschlags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Anwendung der Wohngeldtabelle bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Anwendung der Wohngeldtabelle bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Denn die objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative ist nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen, zumal es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum herrscht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263-274 = juris Rdnr. 36).

    Auch sonstige Gründe, die objektiv einer Kostensenkung entgegenstehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263-274 = juris Rdnr. 33 ff), liegen nach der Überzeugung des Senats hier nicht vor.

    Andererseits sind einem Hilfebedürftigen Kostensenkungsmaßnahmen subjektiv nur dann zumutbar und möglich, wenn er Kenntnis davon hat, dass ihn die Obliegenheit trifft, Kostensenkungsmaßnahmen zu ergreifen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 19/09 R - juris; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263).

    Insoweit kann die Unmöglichkeit einer Kostensenkung vorliegen, wenn der Grundsicherungsträger dem Hilfeempfänger zur Angemessenheit der Unterkunftskosten über die als angemessen angesehene Referenzmiete hinaus unrichtige Richtgrößen (Parameter) mitteilt und der Hilfeempfänger gerade deshalb keine angemessene Wohnung findet (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263-274 = juris Rdnr. 38).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Dabei ist die Mietobergrenze bzw. die Referenzmiete im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze nach der Rechtsprechung des BSG auf Grundlage eines dieses beachtenden schlüssigen Konzepts zu ermitteln (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R - juris Rdnr. 21; BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - juris).

    Der für die Leistungen nach § 22 SGB II zuständige kommunale Träger muss die bei ihm vorhandenen Daten sowie die personellen und/oder sachlichen Voraussetzungen für die Erhebung und Auswertung der erforderlichen Daten zur Verfügung stellen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R - juris Rdnr. 22; BSG, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 33/08 R - juris).

    Voraussetzung für eine auf das gefundene Niveau der Vergleichsmiete abgesenkte Leistungsgewährung ist eine Kostensenkungsaufforderung durch den Leistungsträger und die Zumutbarkeit bzw. die Möglichkeit von Kostensenkungsmaßnahmen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 bzw. ab 1. August 2006 Satz 3 SGB II, ggf. auch eines Umzugs (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R - juris Rdnr. 30).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R) sei konkret und individuell auf den Wohnort der Kläger bezogen zu prüfen, ob dort im streitbefangenen Zeitraum auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich Wohnungen von einer Größe zwischen 45 m 2 und ca. 60 m 2 und einem gleichzeitigen Kaltmietpreis von bis zu 306, 60 Euro vorhanden seien.

    Dabei sei der örtliche Bezugsrahmen mit dem BSG (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R) nicht auf den Wohnort als politische Gemeinde zu beschränken.

    Die Prüfung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung erfolgt nach der Rechtsprechung des BSG in mehreren Schritten (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3): Im ersten Schritt ist die Größe der Wohnung des oder der Hilfebedürftigen festzustellen und zu überprüfen, ob diese angemessen ist.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Zumutbar sei auch trotz der Rechtsprechung des BSG (B 7b AS 10/06 R) ein Umzug in eine Gemeinde, die sich im Umkreis von 12 bis 15 Kilometer um den Wohnort der Kläger befinde.

    Die Prüfung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung erfolgt nach der Rechtsprechung des BSG in mehreren Schritten (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3): Im ersten Schritt ist die Größe der Wohnung des oder der Hilfebedürftigen festzustellen und zu überprüfen, ob diese angemessen ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG genügt es jedoch insoweit, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2), also die zu übernehmende Miete in dem räumlichen Bezirk, der den Vergleichsmaßstab bildet, die angemessene Mietobergrenze nicht überschreitet.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Der Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten, also schlüssig sein (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - juris).

    Ein Konzept liegt nach der Rechtsprechung des BSG dann vor, wenn der Ersteller planmäßig vorgegangen ist im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - juris).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Existiert für das Gebiet eines Grundsicherungsträgers kein schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Kosten der Unterkunft und kann ein solches auch unter Mithilfe des Gerichts nicht (mehr) erstellt werden, sind - für Zeiten vor dem 1. Januar 2009 - die angemessenen Kosten der Unterkunft anhand der (ganz) rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG und eines Sicherheitszuschlags zu bestimmen (Anschluss an BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R).

    Fehlt ein schlüssiges Konzept der Beklagten und lässt es sich - wie hier - auch nicht mehr nachholen, sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen des Klägers zu übernehmen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R - juris Rdnr. 26).

  • SG Freiburg, 18.07.2008 - S 12 AS 3407/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Hiergegen erhoben die Kläger am 12. Juli 2006 Klage beim Sozialgericht Freiburg (SG; S 12 AS 3407/06).

    Die Kläger erhoben am 11. August 2006 beim SG Klage (S 12 AS 4021/06), das das Verfahren zum Klageverfahren S 12 AS 3407/06 verbunden hat (Beschluss vom 4. Dezember 2006).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Andererseits sind einem Hilfebedürftigen Kostensenkungsmaßnahmen subjektiv nur dann zumutbar und möglich, wenn er Kenntnis davon hat, dass ihn die Obliegenheit trifft, Kostensenkungsmaßnahmen zu ergreifen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 19/09 R - juris; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    § 96 SGG findet in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des BSG keine Anwendung (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 4/06 R - juris; BSG, Urteil vom 25. Juni 2008 - B 11b AS 45/06 R - juris).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08
    Dabei ist die Mietobergrenze bzw. die Referenzmiete im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze nach der Rechtsprechung des BSG auf Grundlage eines dieses beachtenden schlüssigen Konzepts zu ermitteln (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R - juris Rdnr. 21; BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - juris).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • SG Freiburg, 03.05.2012 - S 22 AS 4507/10

    Unwirksamkeit eines Verzichts auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Dass die Klägerin die Erklärung möglicherweise nie abgegeben hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die im Zuständigkeitsbereich des Beklagten angenommenen Angemessenheitskriterien für unschlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erachtet werden würden (so jedenfalls LSG Bad.-Württ., Urt. v. 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 -, zit. in Juris), mithin ihr gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II höhere Leistungen für Unterkunft zustehen könnten (noch ungeklärt, siehe BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R -, bisher nur als Terminsbericht, abrufbar unter www.bundessozialgericht.de, vorliegend), stellt die Annahme eines Verzichts nicht in Frage, sondern ist allenfalls als Irrtum im Rahmen der Wirksamkeit des Verzichts zu prüfen.
  • SG Karlsruhe, 29.07.2015 - S 17 AS 2154/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in

    Nach der Rechtsprechung des BSG genügt es jedoch insoweit, wenn das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (BSG, U.v. 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231), also die zu übernehmende Miete in dem räumlichen Bezirk, der den Vergleichsmaßstab bildet, die angemessene Mietobergrenze nicht überschreitet (LSG Baden-Württemberg, U.v. 22.6.2010 - L 13 AS 4212/08 - juris).

    Auch das Gericht kann unter Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und Erkenntnismittel im Rahmen der Amtsermittlung, insbesondere auch unter Einholung eines Sachverständigengutachtens, für die inzwischen vier bzw. fünf Jahre zurückliegenden Zeiträume weder ein schlüssiges Konzept noch eine entsprechende Datengrundlage ermitteln (LSG Baden-Württemberg, U.v. 22.6.2010 - L 13 AS 4212/08 - juris).

    Dann wäre der fehlerhafte Hinwies des Beklagten in der Kostensenkungsaufforderung nicht ursächlich dafür gewesen wäre, die Kostensenkungsmaßnahmen nicht durchzuführen (so LSG Baden-Württemberg, U. v. 22.6.2010 - L 13 AS 4212/08 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 13 AS 4814/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht -

    Nach den Ausführungen des BSG scheine zwar ein Vergleich mit der Miete einschließlich Nebenkosten erforderlich und so habe auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Urteil vom 22. Juni 2010 (L 13 AS 4212/08) entschieden; dies führe aber nur zu einer Miete, die unwesentlich höher wäre, als unter Zugrundelegung des unschlüssigen Konzepts der Beklagten.

    Einen Rechtssatz in diesem Sinn hat das SG im Gerichtsbescheid vom 10. September 2010 insoweit aufgestellt, als es unter ausdrücklichem Hinweis auf die (aus seiner Sicht) entgegenstehende Rechtsprechung des BSG (vgl. dazu Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - veröffentlicht in Juris = BSGE 104, 192) und des erkennenden Senats (Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - veröffentlicht in Juris) entschieden hat, die Tabellenwerte nach dem WoGG beinhalteten nur die Kaltmiete für die Gebrauchsüberlassung der Wohnung ohne Nebenkosten.

  • SG Freiburg, 21.09.2010 - S 12 SO 4273/08

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - zu den

    Das Gericht schließt sich nach eigener Prüfung insoweit dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.06.2010, Az. L 13 AS 4212/08 an, das auf eine Entscheidung dieser Kammer vom 18. Juli 2008, Az. S 12 AS 3407/06 zurückgeht, welche einen Quadratmeterpreis von EUR 5, 11 sogar für Wohnungen der Größe 45 bis 60 qm als zu niedrig angesehen hat.

    Fehlt ein schlüssiges Konzept und lässt es sich - wie hier - auch nicht mehr nachholen, sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen des Klägers zu übernehmen (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.06.2010, Az. L 13 AS 4212/08 - juris Rdnr. 33 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 50/09 R - juris Rdnr. 26).

    Diese umstrittene Frage (bejahend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.06.2010 a.a.O.) braucht vorliegend ebenso wenig entschieden zu werden, wie die weitere Frage, ob auch der erhöhte Wert in § 12 WoGG n.F. noch einen und wenn, dann welchen, Sicherheitszuschlag rechtfertigt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 1392/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Genauso wie bei Anlehnung an die Tabellenwerte andere Gesichtspunkte wie regionale Besonderheiten keine Berücksichtigung finden können (LSG Baden-Württemberg 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 -, Revision beim BSG anhängig: B 4 AS 16/11), stellt ein höherer Bedarf an Wohnfläche in den Berechnungskriterien der pauschalierenden Tabelle zum WoGG einen Fremdkörper dar, welches nicht ohne erhebliche Verwerfungen in die Systematik der Zahl von Haushaltsangehörigen operationalisierbar gemacht werden kann.
  • SG Frankfurt/Oder, 30.03.2011 - S 28 AS 319/08

    Zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze wird zuerst eine abstrakt

    Das Landessozialgericht Baden - Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 entschieden, dass der Zuschlag gering ausfallen kann, wenn dieses auf Grund der Umstände des Einzelfalles (in diesem Fall lag die maximal angemessene Kaltmiete nach der Wohngeldtabelle in einer Kleinstadt deutlich über dem abstrakt angemessen Wert in einer nahe gelegenen Großstadt) gerechtfertigt ist und hat nur eine maßvolle Erhöhung um 5 % vorgenommen (Landessozialgericht Baden - Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010, Aktenzeichen L 13 AS 4212/08, zu recherchieren unter www.juris.de).

    Diese Ausführungen hat das Bundessozialgericht ferner dahingehend konkretisiert, dass die subjektive Unmöglichkeit einer Kostensenkung vorliege, wenn der Grundsicherungsträger dem Hilfeempfänger zur Angemessenheit der Unterkunftskosten über die als angemessen angesehene Referenzmiete hinaus unrichtige Richtgrößen (Parameter) mitteilt und der Hilfeempfänger gerade deshalb keine angemessene Wohnung findet ( Bundessozialgericht, a.a.O. Rn 38; im Anschluss daran Landessozialgericht Baden - Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010, Aktenzeichen L 13 AS 4212/08, Rn 39, zu recherchieren unter www.juris.de).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Vierpersonenhaushalt im Landkreis

    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinen Urteilen vom 26. März 2014 (L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14; vgl. ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - juris Rdnr. 32 ) im Einzelnen dargelegt, dass - ausgehend vom Ansatz des Beklagten zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts auf der Grundlage von Bestandsdatensätzen der Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften mit Bezug existenzsichernder Leistungen im Vergleichsraum - der Spannenoberwert, d.h. der obere Wert der ermittelten Mietpreisspanne, zu berücksichtigen ist und nicht - wie geschehen - ein Durchschnittswert.
  • SG Dessau-Roßlau, 17.08.2012 - S 11 AS 2430/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anforderungen an ein

    Denn durch die steuerfinanzierten Grundsicherungsleistungen sollen nicht extrem hohe und damit "per se" unangemessene Unterkunftskosten getragen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 50/09 R, Rn. 27; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010, L 13 AS 4212/08, Rn. 33, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - L 25 AS 1711/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Vorliegend erachtet der Senat einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent als angemessen, woraus sich ein Betrag von monatlich 522, 50 Euro ergibt, der indes neben der Nettokaltmiete auch die Betriebskostenvorauszahlung sowie die Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser als Bestandteile der Unterkunftskosten umfasst (vgl. nur Lauterbach in Gagel, § 22 SGB II, Rn. 55; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08 - Urteile jeweils bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2010 - L 1 AS 2046/10
    Im Bezug auf die Anwendung der Wohngeldtabelle und die darin enthaltenen kalten Nebenkosten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08 - juris) liegt ebenfalls keine bewusste Abweichung im Sinne von § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG vor.
  • SG Dessau-Roßlau, 07.03.2012 - S 11 AS 2428/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Angemessenheit der Unterkunftskosten;

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 AS 3543/14
  • SG Frankfurt/Oder, 24.08.2015 - S 20 AS 851/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2015 - L 13 AS 110/15
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - L 13 AS 1878/12
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