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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10 B ER (https://dejure.org/2010,121775)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.04.2010 - L 13 AS 48/10 B ER (https://dejure.org/2010,121775)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. April 2010 - L 13 AS 48/10 B ER (https://dejure.org/2010,121775)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2007 - L 13 AS 24/06

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die Antragstellerin lebt nämlich seit über einem Jahr mit dem Zeugen H. in einer gemeinsamen Wohnung, wobei der Zeuge und die Antragstellerin auch ein Mal gemeinsam in eine neue Wohnung umgezogen sind, und zwar von der Wohnung I. in die jetzige Wohnung J., jeweils in K ... Das gemeinsame Wohnen seit weit über einem Jahr begründet aber entgegen der Ansicht der Antragstellerin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschl. vom 18. Januar 2008 - L 13 AS 236/07 ER - und vom 8. Februar 2010 - L 13 AS 28/10 B ER - ; s. ferner auch die Beschl. des 7. Senats des beschließenden Gerichts vom 11. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - und vom 27. Januar 2009 - L 7 AS 512/08 ER) bereits die gesetzliche Vermutung des Bestehens einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft - mit der Folge der Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners der Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft auf den Bedarf der Hilfebedürftigen nach den §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II - , wobei das bloße Zusammenleben für das Eingreifen der Vermutung ausreicht, ohne dass zu dem Zusammenleben noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER - und vom 29. Januar 2009 - L 13 AS 242/08 ER - a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 7. Dezember 2006 - 9 AS 698/06 ER).

    Die mit dem Eingreifen der Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II verbundene Beweislastumkehr (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER), hat zur Folge, dass die Hilfebedürftigen - hier der Antragstellerin - gehalten ist, die Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II zu widerlegen (Senat, Beschl. vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - und vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - OVG Bremen, Beschl vom 29. November 2007 - OVG S 2 B 443/07 - LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER), d. h. darzulegen und nachzuweisen - bzw. in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wie hier zumindest glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. den §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung) - hat, dass in ihrem Fall die Voraussetzungen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft trotz des langjährigen Zusammenlebens in der Vergangenheit nicht vorgelegen haben oder zumindest jetzt nicht mehr vorliegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 7 AS 512/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die Antragstellerin lebt nämlich seit über einem Jahr mit dem Zeugen H. in einer gemeinsamen Wohnung, wobei der Zeuge und die Antragstellerin auch ein Mal gemeinsam in eine neue Wohnung umgezogen sind, und zwar von der Wohnung I. in die jetzige Wohnung J., jeweils in K ... Das gemeinsame Wohnen seit weit über einem Jahr begründet aber entgegen der Ansicht der Antragstellerin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschl. vom 18. Januar 2008 - L 13 AS 236/07 ER - und vom 8. Februar 2010 - L 13 AS 28/10 B ER - ; s. ferner auch die Beschl. des 7. Senats des beschließenden Gerichts vom 11. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - und vom 27. Januar 2009 - L 7 AS 512/08 ER) bereits die gesetzliche Vermutung des Bestehens einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft - mit der Folge der Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners der Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft auf den Bedarf der Hilfebedürftigen nach den §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II - , wobei das bloße Zusammenleben für das Eingreifen der Vermutung ausreicht, ohne dass zu dem Zusammenleben noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER - und vom 29. Januar 2009 - L 13 AS 242/08 ER - a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 7. Dezember 2006 - 9 AS 698/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2007 - L 13 AS 172/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die mit dem Eingreifen der Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II verbundene Beweislastumkehr (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER), hat zur Folge, dass die Hilfebedürftigen - hier der Antragstellerin - gehalten ist, die Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II zu widerlegen (Senat, Beschl. vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - und vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - OVG Bremen, Beschl vom 29. November 2007 - OVG S 2 B 443/07 - LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER), d. h. darzulegen und nachzuweisen - bzw. in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wie hier zumindest glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. den §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung) - hat, dass in ihrem Fall die Voraussetzungen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft trotz des langjährigen Zusammenlebens in der Vergangenheit nicht vorgelegen haben oder zumindest jetzt nicht mehr vorliegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2007 - L 13 AS 91/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die mit dem Eingreifen der Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II verbundene Beweislastumkehr (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER), hat zur Folge, dass die Hilfebedürftigen - hier der Antragstellerin - gehalten ist, die Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II zu widerlegen (Senat, Beschl. vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - und vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - OVG Bremen, Beschl vom 29. November 2007 - OVG S 2 B 443/07 - LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER), d. h. darzulegen und nachzuweisen - bzw. in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wie hier zumindest glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. den §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung) - hat, dass in ihrem Fall die Voraussetzungen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft trotz des langjährigen Zusammenlebens in der Vergangenheit nicht vorgelegen haben oder zumindest jetzt nicht mehr vorliegen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2008 - L 28 B 2130/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund für vergangene Zeiträume -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die mit dem Eingreifen der Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II verbundene Beweislastumkehr (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER), hat zur Folge, dass die Hilfebedürftigen - hier der Antragstellerin - gehalten ist, die Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II zu widerlegen (Senat, Beschl. vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - und vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - OVG Bremen, Beschl vom 29. November 2007 - OVG S 2 B 443/07 - LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER), d. h. darzulegen und nachzuweisen - bzw. in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wie hier zumindest glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. den §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung) - hat, dass in ihrem Fall die Voraussetzungen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft trotz des langjährigen Zusammenlebens in der Vergangenheit nicht vorgelegen haben oder zumindest jetzt nicht mehr vorliegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die Antragstellerin lebt nämlich seit über einem Jahr mit dem Zeugen H. in einer gemeinsamen Wohnung, wobei der Zeuge und die Antragstellerin auch ein Mal gemeinsam in eine neue Wohnung umgezogen sind, und zwar von der Wohnung I. in die jetzige Wohnung J., jeweils in K ... Das gemeinsame Wohnen seit weit über einem Jahr begründet aber entgegen der Ansicht der Antragstellerin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschl. vom 18. Januar 2008 - L 13 AS 236/07 ER - und vom 8. Februar 2010 - L 13 AS 28/10 B ER - ; s. ferner auch die Beschl. des 7. Senats des beschließenden Gerichts vom 11. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - und vom 27. Januar 2009 - L 7 AS 512/08 ER) bereits die gesetzliche Vermutung des Bestehens einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft - mit der Folge der Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners der Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft auf den Bedarf der Hilfebedürftigen nach den §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II - , wobei das bloße Zusammenleben für das Eingreifen der Vermutung ausreicht, ohne dass zu dem Zusammenleben noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER - und vom 29. Januar 2009 - L 13 AS 242/08 ER - a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 7. Dezember 2006 - 9 AS 698/06 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - L 7 AS 5125/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Schriftform der Beschwerde - fehlende Unterschrift -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die mit dem Eingreifen der Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II verbundene Beweislastumkehr (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER), hat zur Folge, dass die Hilfebedürftigen - hier der Antragstellerin - gehalten ist, die Vermutung des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II zu widerlegen (Senat, Beschl. vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER - und vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - OVG Bremen, Beschl vom 29. November 2007 - OVG S 2 B 443/07 - LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 4. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER), d. h. darzulegen und nachzuweisen - bzw. in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wie hier zumindest glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. den §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung) - hat, dass in ihrem Fall die Voraussetzungen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft trotz des langjährigen Zusammenlebens in der Vergangenheit nicht vorgelegen haben oder zumindest jetzt nicht mehr vorliegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2010 - L 13 AS 28/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Die Antragstellerin lebt nämlich seit über einem Jahr mit dem Zeugen H. in einer gemeinsamen Wohnung, wobei der Zeuge und die Antragstellerin auch ein Mal gemeinsam in eine neue Wohnung umgezogen sind, und zwar von der Wohnung I. in die jetzige Wohnung J., jeweils in K ... Das gemeinsame Wohnen seit weit über einem Jahr begründet aber entgegen der Ansicht der Antragstellerin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschl. vom 18. Januar 2008 - L 13 AS 236/07 ER - und vom 8. Februar 2010 - L 13 AS 28/10 B ER - ; s. ferner auch die Beschl. des 7. Senats des beschließenden Gerichts vom 11. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - und vom 27. Januar 2009 - L 7 AS 512/08 ER) bereits die gesetzliche Vermutung des Bestehens einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft - mit der Folge der Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners der Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft auf den Bedarf der Hilfebedürftigen nach den §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II - , wobei das bloße Zusammenleben für das Eingreifen der Vermutung ausreicht, ohne dass zu dem Zusammenleben noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER - und vom 29. Januar 2009 - L 13 AS 242/08 ER - a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 7. Dezember 2006 - 9 AS 698/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2009 - L 15 AS 1031/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Denn auch nach Einschätzung des Senats überwiegen nach dem sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (s. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 15. Dezember 2009 - L 15 AS 1031/09 B ER) hier die Belange der Antragstellerin auf Gewährung existenzsichernder Leistungen, zumal der Antragstellerin im Rahmen dieser Folgenabwägung nicht etwaige Obliegenheitsverletzungen in der Vergangenheit wie die etwaige schuldhafte Verhinderung eines Hausbesuchs vorgehalten werden können (vgl. BVerfG, aaO, Rz. 28).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 13 AS 48/10
    Eine Klärung dieser Frage erscheint aber auch dem Senat im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht möglich, so dass hier unter Beachtung des Gebots (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG), effektiven Rechtsschutz bei der Erlangung existenzsichernder Leistungen zu gewährleisten (s. dazu BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, Breith. 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 = info also 2005, 166 = NDV-RD 2005, 59 - zit. nach juris, Rz. 21 und Rz. 29), anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden ist (BVerfG, aaO, Rz. 26), wie es das SG Oldenburg in dem angefochtenen Beschluss vom 22. Januar 2010 getan hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2009 - L 13 AS 242/08
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