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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07 ER   

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https://dejure.org/2007,6043
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07 ER (https://dejure.org/2007,6043)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2007 - L 13 AS 50/07 ER (https://dejure.org/2007,6043)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER (https://dejure.org/2007,6043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für allein Erziehende - Unterstützungsleistungen Dritter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 117 BGB; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 21 Abs. 3 SGB II; § 30 Abs. 3 SGB VII; § 23 Abs. 2 BSHG
    Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages für eine Alleinerziehende wegen der Betreuung; Übernahme der Kosten für eine Unterkunft; Abschluss eines Untermietvertrages als Scheingeschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages für eine Alleinerziehende wegen der Betreuung; Übernahme der Kosten für eine Unterkunft; Abschluss eines Untermietvertrages als Scheingeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 23 Abs. 2; SGB II § 21 Abs. 3
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für allein Erziehende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    16 Demgegenüber ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die wesentlich davon geprägt sind, ob die betreffenden Personen gemeinsam in einem Haushalt leben, wie die Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse ausgestaltet sind, und wie sich die Tagesabläufe der handelnden Personen gestalten (vgl. Tattermusch in: Estelmann, SGB II, Stand: Dezember 2006, § 21 Rdn. 13 und 17; Adolph in: Linhart/Adolph, SGB II und XII, Stand: September 2006, § 21 Rdn. 16; Kalhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 5/2007, § 21 Rdn. 14; LSG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2005 - L 5 B 196/05 ER AS -, zit. nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. April 2006 - L 20 B 74/06 AS ER -, zit. nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2006 - L 6 AS 530/06 ER - V. n. b.).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2003 - 12 ME 425/03

    Alleinerziehende; Alleinerziehender; Alleinerziehung; elterliche Sorge;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    Vor diesem Hintergrund war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass jedenfalls das Merkmal der Alleinerziehung dann verneint werden müsse, wenn Großeltern den betreffenden Elternteil so nachhaltig und wirksam bei der Pflege und Erziehung des Enkelkindes unterstützten, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflege (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 12 ME 425/03 - in: FEVS 55, 252); auch wurde dieses Merkmal dann verneint, wenn getrennt lebende Eltern sich halbwöchentlich bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 4 L 3222/97 - in: FEVS 48, 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96

    Bewilligung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Ablehnung eines Mehrbedarfs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    Denn auch nach der bisherigen Rechtsprechung zu § 23 Abs. 2 BSHG ist der gelegentliche Besuch eines Freundes oder einer Freundin sowie die Inanspruchnahme eines zeitweiligen Babysitters zur stundenweise Beaufsichtigung des Kindes nicht als die Anerkennung dieses Zuschlages hindernd angesehen worden; auch der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder i. S. des § 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ändere nichts am Status als Alleinerziehender, denn der Beitrag dieser dritten Personen zur Pflege und Erziehung des Kindes sei nur von unwesentlicher Bedeutung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 -, zit. nach juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, BVerfGE 79, 69, 74 mwN).
  • SG Berlin, 22.03.2005 - S 59 AS 522/05

    Fehlen eines Anordnungsgrundes bei Geltendmachung einer Nachzahlung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig wegen einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern i. d. R. nur zeitweise (z. B. abends oder an Wochenenden) zur Pflege und Erziehung eines Kindes zur Verfügung steht (vgl. SG Berlin, Beschluss vom 22. März 2005 - S 59 AS 522/05 ER - zit. nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2006 - L 20 B 74/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    16 Demgegenüber ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die wesentlich davon geprägt sind, ob die betreffenden Personen gemeinsam in einem Haushalt leben, wie die Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse ausgestaltet sind, und wie sich die Tagesabläufe der handelnden Personen gestalten (vgl. Tattermusch in: Estelmann, SGB II, Stand: Dezember 2006, § 21 Rdn. 13 und 17; Adolph in: Linhart/Adolph, SGB II und XII, Stand: September 2006, § 21 Rdn. 16; Kalhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 5/2007, § 21 Rdn. 14; LSG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2005 - L 5 B 196/05 ER AS -, zit. nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. April 2006 - L 20 B 74/06 AS ER -, zit. nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2006 - L 6 AS 530/06 ER - V. n. b.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    Vor diesem Hintergrund war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass jedenfalls das Merkmal der Alleinerziehung dann verneint werden müsse, wenn Großeltern den betreffenden Elternteil so nachhaltig und wirksam bei der Pflege und Erziehung des Enkelkindes unterstützten, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflege (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 12 ME 425/03 - in: FEVS 55, 252); auch wurde dieses Merkmal dann verneint, wenn getrennt lebende Eltern sich halbwöchentlich bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 4 L 3222/97 - in: FEVS 48, 24).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.07.1988 - 4 B 227/88
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    Daher kann nach Ansicht des Senats nicht der Auffassung gefolgt werden, der Mehrbedarfszuschlag ist in den Fällen, in denen die Familie unvollständig ist und nur ein Elternteil für die Pflege und Erziehung der Kinder sorgt, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen nicht zu gewähren, auch sei das Merkmal Alleinerziehung nur dann nicht erfüllt, wenn der Elternteil für die Pflege und Erziehung seines Kindes durch eine andere Person so nachhaltig bei der Pflege und Erziehung unterstützt wird, wie es sonst der andere Elternteil im Falle des Zusammenlebens zu tun pflegt (so aber: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 1988 - 4 B 227/88 - in: FEVS 38, 209; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 21 Rdn. 36; Münder in: LPK - SGB 11, 2.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2006 - L 6 AS 530/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    16 Demgegenüber ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die wesentlich davon geprägt sind, ob die betreffenden Personen gemeinsam in einem Haushalt leben, wie die Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse ausgestaltet sind, und wie sich die Tagesabläufe der handelnden Personen gestalten (vgl. Tattermusch in: Estelmann, SGB II, Stand: Dezember 2006, § 21 Rdn. 13 und 17; Adolph in: Linhart/Adolph, SGB II und XII, Stand: September 2006, § 21 Rdn. 16; Kalhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 5/2007, § 21 Rdn. 14; LSG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2005 - L 5 B 196/05 ER AS -, zit. nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. April 2006 - L 20 B 74/06 AS ER -, zit. nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2006 - L 6 AS 530/06 ER - V. n. b.).
  • SG Oldenburg, 05.09.2006 - S 49 AS 902/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07
    Mit Beschluss vom 5. September 2006 hat das SG Oldenburg den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (Aktenzeichen: S 49 AS 902/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 7 AS 643/06
  • SG Oldenburg, 23.10.2008 - S 47 AS 1771/08
    Auch der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ändert nichts am Status als Alleinerziehender (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2008, Az. L 13 AS 50/07 ER m.w.N.; Urteil vom 21.06.2007, Az. L 8 AS 491/05).

    Schließlich kümmert sich auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit Kindern in einem Haushalt leben, häufig wegen Erwerbstätigkeit nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise um die Kinder (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2007, Az. L 13 AS 50/07 ER; SG Berlin, Beschluss vom 22. März 2005, Az. S 59 AS 522/05 ER).

    Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse darauf abzustellen ist, ob die betreffenden Personen gemeinsam in einem Haushalt leben (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2007, Az. L 13 AS 50/07 ER).

    (vgl. LSG Niedersachsen Bremen Beschluss vom 27.07.2007 AZ L 13 AS 50/07 m.w.N.; Beschluss vom 13.05.2008 AZ L 9 AS 119/08 ER).

  • SG Lüneburg, 05.02.2008 - S 30 AS 1738/07

    Rückgriff auf die Hilfe anderer bei allen im Zusammenhang mit der Betreuung und

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 27. Juli 2007 (Az.: L 13 AS 50/07 ER) seien die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende hier nicht gegeben.

    Ferner ging der Gesetzgeber davon aus, dass höhere Aufwendungen zur Kontaktpflege und zur Unterrichtung in Erziehungsfragen entstehen, weil es eine mitbetreuende Person nicht gibt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2007, Az. L 13 AS 50/07 ER mit Verweis auf die entsprechenden BT-Drucksachen).

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 27. Juli 2007, Az. L 13 AS 50/07 ER) ist bei der Frage, ob ein Mehrbedarf wegen Alleinerziehung vorliegt, zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig wegen einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise (z. B. abends oder an Wochenende) zur Pflege und Erziehung des Kindes zur Verfügung steht.

  • SG Cottbus, 09.12.2009 - S 14 AS 178/09

    Sorge für Pflege und Erziehung - Mehrbedarf - Alleinerziehende -

    Es herrscht durchgehend Einigkeit, dass bezüglich der alleinigen Sorge ausschließlich auf die tatsächlichen Umstände abzustellen ist und nicht auf rechtliche Verhältnisse wie zum Beispiel ein geteiltes Sorgerecht (vgl. dazu BSG B 1 KR 33/06 R, B 14/7b AS 8/07 R, B 4 AS 50/07 R; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 25 AS 1446/07; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen L 13 AS 50/07 ER, L 9 AS 119/08 ER).

    Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der "alleinigen Sorge" ist der Zweck des § 21 Absatz 3 SGB II. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte inhaltlich an die entsprechende Vorschrift im Bundessozialhilfegesetz angeknüpft werden (vgl. BSG aaO Rn 18; LSG Niedersachsen Bremen L 13 AS 50/07 ER Rn 14, zit. nach Juris).

    22 Schließlich ist zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise zur Pflege und Erziehung eines Kindes zur Verfügung steht (LSG Niedersachsen Bremen L 13 AS 50/07 ER).

  • SG Lüneburg, 10.05.2011 - S 45 AS 124/11

    Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft liegt nicht vor bei Besuchen und

    Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der "alleinigen Sorge" ist der Zweck des § 21 Abs. 3 SGB II, der nach dem Willen des Gesetzgebers inhaltlich an die entsprechende Vorschrift im Bundessozialhilfegesetz anknüpft (vgl. LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 27.07.2007 - L 13 AS 50/07 ER -).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise zur Pflege und Erziehung eines Kindes zur Verfügung steht (LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 27.07.2007 - L 13 AS 50/07 ER -).

  • SG Lüneburg, 19.02.2008 - S 30 AS 1738/07

    Arbeitslosengeld II: Mehrbedarfszuschlag wegen Alleinerziehung bei regelmäßiger

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 27. Juli 2007 (Az.: L 13 AS 50/07 ER) seien die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende hier nicht gegeben.

    Ferner ging der Gesetzgeber davon aus, dass höhere Aufwendungen zur Kontaktpflege und zur Unterrichtung in Erziehungsfragen entstehen, weil es eine mitbetreuende Person nicht gibt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2007, Az. L 13 AS 50/07 ER mit Verweis auf die entsprechenden BT-Drucksachen).

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 27. Juli 2007, Az. L 13 AS 50/07 ER) ist bei der Frage, ob ein Mehrbedarf wegen Alleinerziehung vorliegt, zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig wegen einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise (z. B. abends oder an Wochenende) zur Pflege und Erziehung des Kindes zur Verfügung steht.

  • SG Osnabrück, 23.03.2011 - S 16 AS 72/09
    Für eine derartige Entlastung ist es nicht notwendig, dass die dritte Person "rund um die Uhr" für die Erziehungsaufgaben zur Verfügung steht (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2007, L 13 AS 50/07 ER; SG Berlin, Beschluss vom 22.03.2005, S 59 AS 522/05 ER; so auch bereits die erkennende Kammer: SG Osnabrück, Beschluss vom 17.06.2006, S 16 AS 411/06 ER).

    Ein volljähriges Kind kann, unabhängig von der eigenen Belastung, die alleinerziehende Person nicht derart in Erziehungsfragen unterstützen, wie es beispielsweise eine Großmutter tun könnte (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2007, L 13 AS 50/07 ER).

    Eine mögliche Mithilfe durch den Sohn H. würde dementsprechend wohl eher mit der Hilfe eines Babysitters oder der Unterstützung durch Freunde zu vergleichen sein, was den Mehrbedarf nicht ausschließt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2007, L 13 AS 50/07 ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10

    Mehrbedarf für Alleinerziehende; keine Besserstellung gegenüber Eheleuten

    Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der "alleinigen Sorge" ist der Zweck des § 21 Absatz 3 SGB II. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte inhaltlich an die entsprechende Vorschrift im Bundessozialhilfegesetz angeknüpft werden (vgl. BSG aaO Rn 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER Rn 14, zit. nach Juris).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise zur Pflege und Erziehung eines Kindes zur Verfügung steht (LSG Niedersachsen Bremen L 13 AS 50/07 ER).

  • SG Hildesheim, 08.08.2007 - S 36 AS 468/06
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER) bestimmt sich die Frage, wann die Mitwirkung eines Dritten an der Pflege und Erziehung von Kindern so wesentlich oder unwesentlich ist, dass eine Alleinerziehung anzunehmen oder abzulehnen ist, nach dem Zweck des Mehrbedarfszuschlags, der vom Gesetz selbst nicht näher beschrieben wird, aber im Gesetzgebungsverfahren Ausdruck gefunden hat.

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER), der sich das Gericht anschließt, dass es für die Frage, ob jemand allein erziehend ist, nicht darauf ankommt, ob jemand allein die Erziehungsverantwortung im rechtlichen Sinne hat, sondern darauf, ob jemand bei allen im Zusammenhang mit der Betreuung und Erziehung eines Kindes anfallenden Tätigkeiten nicht auf die Hilfe anderer Personen zurückgreifen kann.

    Soweit ein Elternteil nicht mit dem anderen Elternteil zusammenwohnt und als möglicherweise "mit erziehende Person" nur eine vom anderen Elternteil verschiedene Person infrage kommt, ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die wesentlich davon geprägt sind, ob die betreffenden Personen gemeinsam in einem Haushalt leben, wie die Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse ausgestaltet sind, und wie sich die Tagesabläufe der handelnden Personen gestalten (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER - mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 14 Sa 2187/07

    Keine Altersdiskriminierung bei Umsetzungsrichtlinien

    Allein erziehend ist hiernach schon im Wortsinne der Elternteil, der allein für Pflege und Erziehung des Kindes sorgt und bei allen in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten nicht auf die Hilfe anderer zurückgreifen kann (so zum Mehrbedarf für allein Erziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II: LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.07.2007, L 13 AS 50/07 ER; FEVS 59, 8).
  • VG Magdeburg, 21.11.2019 - 5 A 159/18

    Zum Begriff "alleinerziehend" i. S. d. Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalts

    Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der "alleinigen Sorge" ist der Zweck des § 21 Abs. 3 SGB II, der nach dem Willen des Gesetzgebers inhaltlich an die entsprechende Vorschrift im Bundessozialhilfegesetz anknüpft (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER -, juris).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei Ehegatten, die gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, häufig nicht der einzelne Elternteil rund um die Uhr, sondern in der Regel nur zeitweise zur Pflege und Erziehung eines Kindes zur Verfügung steht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - L 13 AS 50/07 ER -, juris).

  • SG Karlsruhe, 11.03.2010 - S 11 AS 2772/08

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2011 - L 13 AS 288/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 13 AS 82/10
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