Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 29.12.2011 - L 13 AS 5141/11 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten - Bewilligungsreife - einstweiliges Rechtsschutzverfahren
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten - Bewilligungsreife - einstweiliges Rechtsschutzverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 S. 1
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Ulm, 25.10.2011 - S 12 AS 3179/11
- LSG Baden-Württemberg, 29.12.2011 - L 13 AS 5141/11 B
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Baden-Württemberg, 30.10.2013 - L 13 AS 4583/12 Ihm diese Möglichkeit zu nehmen, bedeutet nicht nur, dass er im Ergebnis nur einen Versuch hat, eine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben, sondern auch, dass die ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Wirkung hat, die einer materiellen Rechtskraft mindestens sehr nahe kommt (vgl. dazu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Dezember 2011, a.a.O., Juris, m.w.N.).
Entscheidungsreife im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags tritt dann ein, wenn der antragstellende Beteiligte die vollständige Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben, die Erfolgsaussichten im Übrigen glaubhaft gemacht hat und der Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (erkennender Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - L 13 AS 5141/11 B, Juris).
- SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines wiederholenden …
Entscheidungsreife im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags tritt nämlich ein, wenn der antragstellende Beteiligte die vollständige Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben, die Erfolgsaussichten im Übrigen glaubhaft gemacht hat und der Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.12.2011 - L 13 AS 5141/11 B). - LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 13 AS 1802/12 Dies gilt uneingeschränkt auch bei Anträgen auf PKH für ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Dezember 2011 - L 13 AS 5141/11 B - veröffentlicht in Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2012 - L 9 AS 1317/11 Werden sowohl die einschlägige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch die Belege nur kurze Zeit nach Antragstellung nachgereicht, so ist PKH bereits ab Antragstellung zu gewähren (vgl. auch Beschluss des 11. Senats des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 17. September 2010 - L 11 AS 1025/10 B - so auch Beschluss LSG Baden-Württemberg vom 29. Dezember 2011 - L 13 AS 5141/11 B -, jeweils abrufbar unter Juris).