Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 10.02.2012 - L 13 AS 68/12 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,125507
LSG Baden-Württemberg, 10.02.2012 - L 13 AS 68/12 ER-B (https://dejure.org/2012,125507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.02.2012 - L 13 AS 68/12 ER-B (https://dejure.org/2012,125507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - L 13 AS 68/12 ER-B (https://dejure.org/2012,125507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,125507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2010 - L 13 AS 3318/10

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.02.2012 - L 13 AS 68/12
    Einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit herbeizuführen, also für die Zeit vor Rechtshängigkeit des Eilverfahrens, ist, von einer in die Gegenwart fortwirkenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern des Hauptsacheverfahrens (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2010 - L 13 AS 3318/10 ER-B - Sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2011 - L 13 AS 1071/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.02.2012 - L 13 AS 68/12
    Dem steht insbesondere nicht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Mai 2011 (L 13 AS 1071/11 ER-B - Sozialgerichtsbarkeit.de) entgegen: Danach ist das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf die Geltendmachung von Leistungen für zwar nach der Antragstellung liegende, aber aus Sicht des Entscheidungszeitpunktes zurückliegende Zeiträume ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht mehr besteht und darüber hinaus ein Nachholbedarf, also das Vorliegen einer nur in der Vergangenheit begründeten und in die Gegenwart fortwirkenden Notlage nicht geltend gemacht wird (a.a.O.).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2014 - S 17 AS 2895/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohngemeinschaft -

    Auf die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidungen des Sozialgerichts vom 19. Dezember 2011 (Az. S 4 AS 4937/11 ER) und des LSG Baden-Württemberg vom 10. Februar 2012 (Az. L 13 AS 68/12 ER-B) wird Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - L 13 AL 3138/13
    Einen finanziellen Ausgleich für die Zeit vor Rechtshängigkeit des Eilverfahrens auszugleichen, ist, von einer in die Gegenwart fortwirkenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern des Hauptsacheverfahrens (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. August 2010 - L 13 AS 3318/10 ER-B und vom 10. Februar 2012 - L 13 AS 68/12 ER-B, zit. jeweils nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht