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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15   

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https://dejure.org/2018,6479
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15 (https://dejure.org/2018,6479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.03.2018 - L 13 AS 77/15 (https://dejure.org/2018,6479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. März 2018 - L 13 AS 77/15 (https://dejure.org/2018,6479)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto scheitern erneut

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schwarzgeldkonto in der Schweiz: Hartz-IV-Empfänger müssen 175.000 Euro zurückzahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto scheitern erneut

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Bankkonto! - Wer arglistig Vermögen verschweigt, muss die Sozialleistungen ans Jobcenter zurückzahlen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Empfänger müssen Grundsicherungsleistungen für 10 Jahre zurückzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Auslandskonten außerhalb von Strafverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzgeldkonto in der Schweiz - Hartz-IV-Empfänger müssen 175.000 Euro zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto müssen Grundsicherungsleistungen für 10 Jahre zurückzahlen - Vermögen auf Schweizer Konto von Ehepaar arglistig verschwiegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der angekauften Daten bestehe nicht (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 - und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 33696/11).

    Ein Beweisverwertungsverbot hat das SG unter Hinweis u. a. auf die "Steuer-CD"-Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09) zu Recht verneint.

  • FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12

    Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    In einer derartigen Konstellation besteht auch steuerrechtlich die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 15 K 155/12).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Jedenfalls zieht eine Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung nicht automatisch ein Verwertungsverbot nach sich (vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 14/11 R - juris Rn. 30) und vorliegend muss das Interesse des Klägers zu 2) an der Geheimhaltung seiner Bankdaten hinter dem Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler, dass staatliche Transferleistungen zur Sicherung des Existenzminimums nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit gezahlt werden und dementsprechend zu Unrecht erlangte Leistungen zurückzuzahlen sind, zurückstehen.
  • EGMR, 06.10.2016 - 33696/11

    Steuerhinterziehung: Steuer-CDs dürfen für Strafverfolgung genutzt werden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der angekauften Daten bestehe nicht (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 - und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 33696/11).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Es handelt sich insoweit um in der Sphäre des Klägers zu 2) wurzelnde Vorgänge, deren Unaufklärbarkeit zu einer Umkehr der Beweislast führt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R - juris Rn. 30f m. w. N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 14 K 14207/15

    Rechtfertigen Formfehler Schätzungen durch das Finanzamt?

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Soweit die Kläger unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg geltend machen, es bestehe keine Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Vorlage eines Negativnachweises über Auslandskonten (Urteil vom 20. April 2016 - 14 K 14207/15), lag dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 13 AS 149/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    In seinem zum Az. L 13 AS 149/17 B ER ergangenen Beschluss vom 11. Juli 2017 hat der Senat diesbezüglich bereits ausgeführt, dass nicht ersichtlich ist, wie die persönlichen Daten des Klägers zu 2) in den vom Finanzministerium Rheinland-Pfalz erworbenen Datenbestand geraten sein sollen, wenn nicht tatsächlich ein Auslandskonto des Klägers zu 2) mit dem mitgeteilten Kapital bei der CC.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2015 - L 13 AS 273/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Auch eine Anhörungsrüge (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2015 - L 13 AS 221/15 NZB RG), eine Gegenvorstellung (Senatsbeschluss vom 28. September 2015 - L 13 AS 273/15 RG) und ein Wiederaufnahmeverfahren blieben ohne Erfolg (Urteil des SG Osnabrück vom 13. Dezember 2016 - S 31 AS 753/15 und Senatsbeschluss vom 28. Februar 2017 - L 13 AS 39/17 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 13 AS 86/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Im Hinblick auf bei der N. erzielte Zinseinkünfte erteilte der Beklagte einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 30. Oktober 2013 für den Monat Januar 2012 über einen Betrag von insgesamt 29, 20 EUR, welcher von den Klägern erfolglos mit Widerspruch (Widerspruchsbescheid vom 11. März 2014), Klage (Urteil des Sozialgerichts [SG] Osnabrück vom 24. Februar 2015 - S 23 AS 337/14) und Nichtzulassungsbeschwerde (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - L 13 AS 86/15 NZB) angefochten wurde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2015 - L 13 AS 221/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
    Auch eine Anhörungsrüge (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2015 - L 13 AS 221/15 NZB RG), eine Gegenvorstellung (Senatsbeschluss vom 28. September 2015 - L 13 AS 273/15 RG) und ein Wiederaufnahmeverfahren blieben ohne Erfolg (Urteil des SG Osnabrück vom 13. Dezember 2016 - S 31 AS 753/15 und Senatsbeschluss vom 28. Februar 2017 - L 13 AS 39/17 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 13 AS 39/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2015 - L 13 AS 301/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 40/17
    Wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tag zum Az. L 13 AS 77/15 Bezug genommen.

    Insoweit haben die Kläger ihr Vorbringen aus dem Parallelverfahren L 13 AS 77/15 wiederholt.

    Hilfsweise wiederholen die Kläger ihre Hilfsanträge aus dem Verfahren L 13 AS 77/15.

    Nach den im Parallelverfahren L 13 AS 77/15 getroffenen Feststellungen, auf die der Senat zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug nimmt, verfügte der Kläger zu 2) jedenfalls im Jahr 2010 über Auslandsvermögen in Höhe von 147.112,78 EUR.

    Dabei musste der Senat den Hilfsanträgen der Kläger aus den im Urteil vom heutigen Tag zum Az. L 13 AS 77/15 genannten Gründen nicht nachkommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 44/17
    Wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tag zum Az. L 13 AS 77/15 Bezug genommen.

    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren (Widerspruchsbescheid vom 17. Juni 2016) beim Sozialgericht (SG) Osnabrück erhobene Klage hat der Kläger entsprechend seinem Vorbringen im Verfahren L 13 AS 77/15 dahingehend begründet, dass das vermeintliche Auslandsvermögen nie existiert habe, die diesbezüglichen Vorwürfe Teil eines Komplotts korrupter Behörden und Gerichte gegen seine Familie seien und zudem die Leistungsanträge nicht von ihm, sondern von seiner Ehefrau gestellt worden seien.

    Auch § 34 SGB II in der seit dem 1. April 2011 gültigen Fassung kommt als Rechtsgrundlage nicht Betracht, da der dort nunmehr geregelte Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten nur Fälle rechtmäßiger Leistungsgewährung erfasst (vgl. nur Silbermann in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Auf. 2017, § 34 Rn. 18), während im vorliegenden Fall die Leistungen an die Kinder des Klägers nach den im Parallelverfahren L 13 AS 77/15 getroffenen Feststellungen rechtswidrig gewährt worden sind.

    Die Leistungen an die Kinder des Klägers in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Oktober 2014 sind - wie sich aus den im Parallelverfahren L 13 AS 77/15 getroffenen Feststellungen ergibt - rechtswidrig erbracht worden.

    Hieran fehlt es vorliegend, weil der Erstattungsbescheid Gegenstand des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Parallelverfahrens L 13 AS 77/15 ist.

  • BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 279/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 280/19 B v. 14.01.2021

    Wegen der Bezugnahme auf die Entscheidungsbegründung des LSG im Verfahren L 13 AS 77/15, das den Nichtzulassungsbeschwerden in der Sache B 14 AS 280/19 B zugrunde liegt, rügen die Klägerin und die Kläger zu 2) und 4) das Fehlen von Urteilsgründen, weil ihnen das Urteil in dem den Nichtzulassungsbeschwerden zugrunde liegenden Verfahren L 13 AS 40/17 nach der Entscheidung im Verfahren L 13 AS 77/15 zugestellt worden sei.

    Ähnliches gilt, soweit die Kläger zu 3) und 4) die Bezugnahme für nicht ausreichend halten, weil sie wegen der Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG zum Aktenzeichen L 13 AS 77/15 Beschwerden eingelegt haben.

    Soweit die Klägerin und der Kläger zu 2) die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG ) wegen ihrer Befangenheitsanträge vom 20.7.2017 in dem beim LSG unter dem Aktenzeichen L 13 AS 77/15 geführten Verfahren sowie vom 12.3.2018 rügen, bringen sie zwar unter Wiedergabe der Rechtsprechung des BVerfG vor, dass das Selbstentscheidungsrecht im vereinfachten Ablehnungsverfahren engen Grenzen unterliegt (vgl BVerfG vom 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 - RdNr 19 ff) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 13 AS 144/22
    L 13 AS 77/15.

    L 13 AS 77/15 fortzusetzen sowie im alsdann fortgesetzten Verfahren das Urteil des Sozialgerichts (SG) Osnabrück vom 13. Dezember 2016 und den Rücknahme- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 15. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Juli 2015 aufzuheben.

  • BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 280/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. März 2018 - L 13 AS 77/15 - werden als unzulässig verworfen.
  • SG Berlin, 16.04.2018 - S 197 AS 3386/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Ebenso kann offen bleiben, ob der Beklagte für seine Entscheidung die infolge des Kontenabrufersuchens gewonnenen Erkenntnisse zugrunde legen durfte (gegen ein Beweisverwertungsverbot selbst bei rechtswidrig erhobenen Beweisen zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.03.2018 - L 13 AS 77/15 -, juris Rn. 91 m.w.N.) sowie die - gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Aufhebung gleichermaßen geltende - Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X eingehalten hat.
  • BSG, 26.01.2023 - B 7 AS 179/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es ist nicht erkennbar, dass sich wegen der Entscheidung der Vorinstanz, die auf das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren L 13 AS 77/15 (hierzu BSG vom 14.1.2021 - B 14 AS 280/19 B) gerichtete Wiederaufnahmeklage (§ 179 SGG iVm §§ 578 ff ZPO ) der Klägerin sei unzulässig, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 13 AS 173/18
    Insbesondere hat sie nichts zu einem etwaigen Verbrauch des die Vermögensfreibeträge erheblich übersteigenden Vermögens des Ehemannes (vgl. die Feststellungen in dem Senatsurteil vom 14. März 2018 - L 13 AS 77/15) vorgetragen.
  • BSG, 02.11.2021 - B 14 AS 48/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 45/21 BH v. 02.11.2021

    Anders als der Kläger meint, wird ein Rechtsanwalt auch aus dem Umstand, dass das LSG in seiner Entscheidung auf seine Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten geführten und rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren L 13 AS 77/15 Bezug genommen hat, keine Verfahrensrüge ableiten können (vgl dazu auch den ua den Kläger betreffenden Senatsbeschluss vom 14.1.2021 - B 14 AS 279/19 B).
  • BSG, 02.11.2021 - B 14 AS 50/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 45/21 BH v. 02.11.2021

    Anders als die Klägerin meint, wird ein Rechtsanwalt auch aus dem Umstand, dass das LSG in seiner Entscheidung auf seine Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten geführten und rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren L 13 AS 77/15 Bezug genommen hat, keine Verfahrensrüge ableiten können (vgl dazu auch den ua die Klägerin betreffenden Senatsbeschluss vom 14.1.2021 - B 14 AS 279/19 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 1357/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2019 - L 15 AS 22/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 15 AS 290/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2017 - L 13 AS 233/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 13 AS 172/18
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