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   LSG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - L 13 Ar 2633/95   

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https://dejure.org/1997,10071
LSG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - L 13 Ar 2633/95 (https://dejure.org/1997,10071)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.1997 - L 13 Ar 2633/95 (https://dejure.org/1997,10071)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 1997 - L 13 Ar 2633/95 (https://dejure.org/1997,10071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AFG § 55a Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Überbrückungsgeld bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Soweit das BSG zu einer früheren Fassung des § 57 SGB III, die ebenfalls die Tatbestandsvoraussetzung der "Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" enthielt, ausgeführt hat, eine solche Tätigkeit werde mit der erstmaligen Vornahme einer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichteten und der Gewinnerzielung dienenden Handlung mit Außenwirkung aufgenommen (BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 11 mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.3.1997, L 13 Ar 2633/95) , bleibt ebenfalls offen, inwieweit Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung einzubeziehen sind.
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Grundsätzlich ist dem LSG Baden-Württemberg zwar zuzustimmen, das bereits zu § 55a Abs. 1 Satz 1 AFG entschieden hat, dass eine selbstständige Tätigkeit dann aufgenommen wird, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen werde (vgl Urteil vom 11. März 1997 - L 13 Ar 2633/95 = E-LSG Ar-141; = SGb 1998, 116).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - L 18 AL 160/09

    Gründungszuschuss; 90-Tage-Regelung; Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Eine selbständige Tätigkeit wird dann aufgenommen, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl. BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 11. März 1997 - L 13 Ar 2633/95 - und vom 11. August 2009 - L 13 AL 5078/08 -).Vorbereitende Handlungen sind jedenfalls dann als "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" zu qualifizieren, wenn sie zielgerichtet und unmittelbar der Bestreitung des Lebensunterhaltes zu dienen bestimmt sind (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2001 - L 1 AL 122/00 -, juris).
  • SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit -

    Soweit das BSG zu einer früheren Fassung des § 57 SGB III, die ebenfalls die Tatbestandsvoraussetzung " Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" enthielt, ausgeführt hat, eine solche Tätigkeit werde mit der erstmaligen Vornahme einer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichteten und der Gewinnerzielung dienenden Handlung mit Außenwirkung aufgenommen (BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R - mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - L 13 Ar 2633/95), bleibt ebenfalls offen, inwieweit Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung einzubeziehen sind.
  • LSG Hamburg, 24.08.2011 - L 2 AL 34/08
    Grundsätzlich ist für die Aufnahme erforderlich, dass erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05, NZS 2007, S. 102 und juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 1997 - L 13 Ar 2633/95, SGb 1998, S. 116).
  • SG Düsseldorf, 14.05.2008 - S 13 (20) AL 15/07

    Arbeitslosenversicherung

    Die selbständige Tätigkeit ist nur dann aufgenommen, wenn erstmals eine unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 01.03.1997 L 13 AR 2633/95 für das Tatbestandsmerkmal Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen der Vorgängervorschrift - Überbrückungsgeld - ).
  • LSG Thüringen, 01.02.2012 - L 10 AL 1087/08

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger

    Soweit das BSG zu einer früheren Fassung des § 57 SGB III, die ebenfalls die Tatbestandsvoraussetzung der "Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" enthielt, ausgeführt hat, eine solche Tätigkeit werde mit der erstmali-gen Vornahme einer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichteten und der Gewinnerzie-lung dienenden Handlung mit Außenwirkung aufgenommen (BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 Rz.11 mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg vom 11.3.1997 - L 13 Ar 2633/95), bleibt ebenfalls offen, inwieweit Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung einzubeziehen sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - L 18 AL 102/09
    Soweit das BSG zu einer früheren Fassung des § 57 SGB III, die ebenfalls die Tatbestandsvoraussetzung der "Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" enthielt, ausgeführt hat, eine solche Tätigkeit werde mit der erstmaligen Vornahme einer unmittelbar auf berufs-mäßigen Erwerb gerichteten und der Gewinnerzielung dienenden Handlung mit Außenwirkung aufgenommen (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 1997 - L 13 Ar 2633/95 - juris), bleibt offen, inwieweit Vorbereitungs-handlungen mit Außenwirkung einzubeziehen sind.
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