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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09   

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https://dejure.org/2009,12994
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09 (https://dejure.org/2009,12994)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2009 - L 13 EG 24/09 (https://dejure.org/2009,12994)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 13 EG 24/09 (https://dejure.org/2009,12994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Einkommensnachzahlung und eine Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel werden nicht elterngeldsteigernd berücksichtigt; Keine elterngeldsteigernde Berücksichtigung einer Einkommensnachzahlung und einer Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel; ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Einkommensnachzahlung und einer Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel bei einem Elterngeldanspruch; Tatsächlich erzieltes und zugeflossenes Einkommen als der Bemessung des Elterngeldes zugrundeliegendes Einkommen; Vereinbarkeit der Bemessung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.

    Den letztgenannten Gesichtspunkten der Verwaltungspraktikabilität und Beschleunigung hat das BSG bei der Krankengeldberechnung zwar mit dem Argument keine Bedeutung beigemessen, dass sie für alle Sozialleistungen gelten (BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R).

  • SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 10/08

    Berechnung des Elterngeldes, Berücksichtigung von zunächst vorenthaltenem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Mit dem Sozialgericht und entgegen der Auffassung des Klägers spricht dies dafür, dass der Gesetzgeber beim Elterngeld bewusst darauf verzichtet hat, außerhalb des Bemessungszeitraums nachgezahltes Arbeitsentgelt bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen und es beim tatsächlich im Bemessungszeitraum gezahlten Einkommen zu belassen (ähnlich für die tatsächlich innegehabte Steuerklasse nach Lohnsteuerklassenwechsel: BSG, Urteile vom 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R; a.A.: SG Aachen, Urteil vom 23.09.2008 - S 13 EG 10/08).

    Diese Überlegungen lassen sich von vornherein nicht auf das Elterngeld übertragen, weil hier mangels Beitragsleistung keine Äquivalenzabweichungen zu besorgen sind (a.A.: SG Aachen, Urteil vom 23.09.2008 - S 13 EG 10/08).

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    So hat das Bundesverfassungsgericht auch die Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe für verfassungsmäßig erachtet und hierbei klargestellt, dass die vorgenannten Überlegungen zum Erfordernis des gleichen Erfolgswertes von Beiträgen nicht greifen, weil die Arbeitslosenhilfe nicht beitragsfinanziert ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03).

    Vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber bei steuerfinanzierten Sozialleistungen hat (zur Arbeitslosenhilfe: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03), gibt es ausreichende sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung, hinter denen die auch vom Kläger angeführten "Gerechtigkeitsgesichtspunkte" zurücktreten, die v.a. darin bestehen, dass der Betroffene keinen Einfluss darauf hat, ob sich sein Arbeitgeber vertragskonform verhält oder ob er Änderungen - wie hier dem Anspruch auf den Familienzuschlag - zeitnah Rechnung trägt.

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    "Erzielen" enthält sowohl Elemente des Erlangens als auch des Erwirtschaftens, ohne eine Aussage zu treffen, zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt sein muss (für § 112 Abs. 3 S. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der auch auf die Einkommenserzielung im Bemessungszeitraum abstellt: Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94).

    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Mit dem Sozialgericht und entgegen der Auffassung des Klägers spricht dies dafür, dass der Gesetzgeber beim Elterngeld bewusst darauf verzichtet hat, außerhalb des Bemessungszeitraums nachgezahltes Arbeitsentgelt bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen und es beim tatsächlich im Bemessungszeitraum gezahlten Einkommen zu belassen (ähnlich für die tatsächlich innegehabte Steuerklasse nach Lohnsteuerklassenwechsel: BSG, Urteile vom 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R; a.A.: SG Aachen, Urteil vom 23.09.2008 - S 13 EG 10/08).

    Dafür spricht zunächst entscheidend der Wortlaut, weil "abführen" u.a. "abgeben", "zahlen" meint, z.B. - wie hierdie tatsächliche Zahlung von Steuern und Beiträgen (für die tatsächlich abgeführte Lohnsteuer nach Steuerklassenwechsel auch: BSG, Urteile vom 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Abgesehen hiervon lassen sich Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen einer Massenverwaltung anführen, insbesondere wenn - anders als hier - im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, ob eine Nachzahlung erfolgt, oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, in welcher Höhe die Nachzahlung für den Bemessungszeitraum oder andere Zeiträume erfolgt ist (so der dem Urteil des Senats vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 - zu Grunde liegende Sachverhalt).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Insoweit sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur nach Art. 3 Abs. 1 GG gebotenen Berücksichtigung von Einmalzahlungen in der Arbeitlosenversicherung einschlägig (BVerfG, Beschluss vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88).
  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; rückwirkende Vergütungserhöhung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Es ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld zu übertragen (u.a. Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    Für die Einkommenserzielung genügt es hingegen nicht, lediglich den Anspruch auf Auszahlung des Einkommens erarbeitet zu haben (ebenso Urteil des Senates vom heutigen Tag in der Sache L 13 EG 24/09).

    Der Senat misst den hier zu entscheidenden Fragen grundsätzliche Bedeutung für eine Vielzahl von Fällen bei und lässt daher - ebenso wie in der Parallelentscheidung L 13 EG 24/09 vom heutigen Tag - die Revision zu (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    Die Klägerin hat die streitgegenständliche Lohnnachzahlung im Bemessungszeitraum erzielt, weil sie ihr innerhalb der 12 Monate vor der Geburt ihres Kindes zugeflossen ist (vergleiche dazu im einzelnen Senat, Urteil vom heutigen Tage in der Sache L 13 EG 24/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 16/10

    Nachgezahltes Arbeitseinkommen mindert nicht das Elterngeld von Selbstständigen

    "Einkünfte" in diesem Sinne erziele nur, wer die tatbestandsmäßige Handlung vornehme und dadurch den tatbestandsmäßigen Erfolg herbeiführe (unter Hinweis auf Urteil des Senats vom 26.08.2009, L 13 EG 24/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 17 EG 1/12

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

    Auch wenn § 2 Abs. 7 Satz 1 und 3 BEEG keine zeitliche Zuordnung für die Abführung der Steuern treffen, wird daraus deutlich, dass das BEEG nur auf ein unter Abzug der tatsächlich abgeführten Steuern ermitteltes Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit abstellt (wie hier: Urteil LSG NRW vom 26. August 2009 - L 13 EG 24/09 - juris.de; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Oktober 2010 - L 5 EG 4/10 - juris.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - L 13 EG 29/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen die Anwendung des strengen Zuflussprinzips bei der Bestimmung des erzielten Einkommens im Bemessungszeitraum bejaht (vgl. dazu die Urteile des Senates v. 19.03.2010 - L 13 EG 44/09, Juris Rn. 17 ff.; Urteile v. 26.8.2009 - L 13 EG 5/09, L 13 EG 24/09, L 13 EG 25/08 alle in Juris).
  • SG Köln, 21.01.2010 - S 3 EG 15/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Im Steuerrecht wird die Einkünfteerzielung in einen Erwerbstatbestand und Erwerbserfolg aufgegliedert und nur derjenige verwirklicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der die tatbestandsmäßige Handlung vornimmt und dadurch den tatbestandsmäßigen Erfolg herbeiführt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 26.08.2009, L 13 EG 24/09; Blümich-Ratschow, EStG, KStG und GewStG, 102. Auflage, § 2 EStG Rn. 56).
  • SG Freiburg, 23.02.2010 - S 9 EG 3918/09

    Elterngeld - Elterngeldberechnung - Selbständiger - Einkünfte im Bezugszeitraum -

    Für das Zuflussprinzip sprechen aber sowohl gesetzessystematische Erwägungen als auch die Entstehungsgeschichte des BEEG (so mit ausführlicher Begründung, der das Gericht folgt, LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.8.2009, Az.: L 13 EG 24/09, veröff. in . Diese Entscheidung bezieht sich zwar auf die Ermittlung des vorgeburtlichen Einkommens gemäß § 2 Abs. 1, 7-9 BEEG; für die Auslegung des Merkmals "Erzielen" in Abs. 3 Satz 1 gelten aber dieselben Erwägungen, zumal die unterschiedliche Auslegung desselben Rechtsbegriffs in ein und derselben Vorschrift zusätzlich systemwidrig wäre).
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