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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09 (https://dejure.org/2009,7871)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.2009 - L 13 EG 4/09 (https://dejure.org/2009,7871)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - L 13 EG 4/09 (https://dejure.org/2009,7871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatsächliche Erteilung des Aufenthaltstitels maßgebend für den Bezug von Erziehungsgeld zu Beginn des Leistungszeitraums; Anspruch auf Erziehungsgeld über § 24 Abs. 3 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) mit einer "verfassungskonformen Auslegung" des § 1 Abs. 6 BErzGG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    Der Gesetzgeber sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6.7.2004 (Az: 1 BvR 2515/95 in BVerfGE 111, 176-190) verpflichtet worden, bis zum 1.1.2006 eine neue verfassungsgemäße Gesetzeslage zu schaffen.

    Mit der Norm ist der Gesetzgeber dem Überprüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) nachgekommen.

    Mit der Regelung des § 1 Abs. 6 BErzGG verfolgt der Gesetzgeber das verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ziel (vgl. BVerfG B. v. 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95, Juris Rz. 32), den Erziehungsgeldbezug auf solche Ausländer zu beschränken, die voraussichtlich auf Dauer in Deutschland bleiben werden.

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R

    Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG beim Erziehungsgeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln, die schon in Verbindung mit einer Berechtigung zur Erwerbstätigkeit zum Erziehungsgeldbezug berechtigen, lässt sich schließlich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 Juris Rz. 15).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    Der Anspruch folge für den hier streitigen Zeitraum (29.01.2006 bis 28.01.2007) aus der Entscheidung des BVerfG vom 06.07.2004 (a.a.O.).

    Bei Ausländern, die gearbeitet haben oder noch arbeiten, kann der Gesetzgeber deshalb in typisierender Betrachtungsweise eher von einem Daueraufenthalt ausgehen, als bei nicht arbeitenden Ausländern (vgl. BVerfG, B. v. 06.07.2004 - 1 BvL 4/97 v. 06.07.2004, Juris Rz. 66).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    Die Eignung eines vom Gesetzgeber gewählten Mittels liegt bereits dann vor, wenn es die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der angestrebte Erfolg eintritt (BVerfGE 67, 157 (173)).
  • Drs-Bund, 18.10.2006 - BT-Drs 16/3029
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    Demgegenüber äußerten die Fraktionen der Opposition verfassungsrechtliche Zweifel an der Einschränkung der Leistungsberechtigung (a.a.O.; s. auch den Entschließungsantrag der FDP, BT-Drucks. 16/3029 zu Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 22/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist nämlich maßgebend für den Bezug von Erziehungsgeld die tatsächliche Erteilung des Aufenthaltstitels, der bereits zu Beginn des Leistungszeitraums vorliegen muss; es genügt nicht, dass materiell ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestand (BSG SozR 3 - 7833 § 1 Nrn. 7, 12, 14; SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 24; s. auch Senat, Urteile vom 17.10.2008 - L 13 EG 16/08 und 27.02.2009 - L 13 EG 22/08; ebenso die finanzgerichtliche Rechtsprechung zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht, vgl. BFH/NV 1998, 963).
  • FG Münster, 13.08.2008 - 7 K 2922/06

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    "Im Übrigen kann der Senat die Bedenken des Sozialgerichts und der Klägerin gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 1 Abs. 6 Nr. 3 lit. b BErzGG nachvollziehen, teilt sie aber im Ergebnis nicht (wie hier SG Potsdam, Urt. v. 07.03.2008 - S 29 EG 2/05; ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.08.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2008 - 10 K 30108 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 09.05.2007 - 10 K 1690/07, das allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, lnfAusIR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Guttmann, InfAuslR 2007, 309).
  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    "Im Übrigen kann der Senat die Bedenken des Sozialgerichts und der Klägerin gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 1 Abs. 6 Nr. 3 lit. b BErzGG nachvollziehen, teilt sie aber im Ergebnis nicht (wie hier SG Potsdam, Urt. v. 07.03.2008 - S 29 EG 2/05; ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.08.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2008 - 10 K 30108 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 09.05.2007 - 10 K 1690/07, das allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, lnfAusIR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Guttmann, InfAuslR 2007, 309).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 60/99

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    "Im Übrigen kann der Senat die Bedenken des Sozialgerichts und der Klägerin gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 1 Abs. 6 Nr. 3 lit. b BErzGG nachvollziehen, teilt sie aber im Ergebnis nicht (wie hier SG Potsdam, Urt. v. 07.03.2008 - S 29 EG 2/05; ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.08.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2008 - 10 K 30108 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 09.05.2007 - 10 K 1690/07, das allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, lnfAusIR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Guttmann, InfAuslR 2007, 309).
  • SG Potsdam, 07.03.2008 - S 29 EG 2/05

    Anspruch auf Erziehungsgeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
    "Im Übrigen kann der Senat die Bedenken des Sozialgerichts und der Klägerin gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 1 Abs. 6 Nr. 3 lit. b BErzGG nachvollziehen, teilt sie aber im Ergebnis nicht (wie hier SG Potsdam, Urt. v. 07.03.2008 - S 29 EG 2/05; ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.08.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2008 - 10 K 30108 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 09.05.2007 - 10 K 1690/07, das allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, lnfAusIR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Guttmann, InfAuslR 2007, 309).
  • SG Aachen, 14.10.2008 - S 13 EG 16/08

    Anspruch auf Elterngeld, Schadensersatz bei einer rechtswidrigen Verzögerung des

  • BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97

    Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 25/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Nur dort also, wo bereits die Anwendung der einschlägigen früheren Vorschrift einen BErzg-Anspruch begründet (namentlich dort, wo die Entscheidung des BVerfG vom 6.7. 2004 unmittelbar zur Anwendung des bis zum 26.6. 1993 geltenden Rechtslage führt), kommt § 1 Abs. 6 BErzGG 2006 mithin nach der Übergangsvorschrift nicht zur Anwendung (so auch das Landessozialgericht [LSG], Nordrhein-Westfalen, Urteil 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 39; vgl auch das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8. 2007 - L 8 EG 12/06 - juris RdNr 18, welches ebenfalls davon ausgeht, dass auf alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren die Vorschrift idF vom 13.12.2006 anzuwenden ist).

    Dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des BVerfG im Rahmen der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Prüfung (wie hier auch das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 34 ff; vgl entsprechend auch der Bundesfinanzhof [BFH] zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht, Urteil vom 22.11.2007 - III R 54/02 - BFHE 220, 45 ff).

    Dem § 24 Abs. 3 BErzGG 2006 kommt daher der Sinn und Zweck zu, den Überprüfungsauftrag des BVerfG bezogen auf die vom BVerfG nicht für mit der Verfassung unvereinbar erklärten Nachfolgeregelungen zu erfüllen und eine aus Sicht des Gesetzgebers verfassungsmäßige Neuregelung der Erziehungsgeldberechtigung von Ausländern, nämlich § 1 Abs. 6 BErzGG 2006, rückwirkend auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen Fälle anwendbar zu machen, soweit dies für den Betroffenen gegenüber der eigentlich maßgeblichen Regelung günstiger ist (so zu Recht auch das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 39).

    Nach alledem lässt sich das insoweit vom SG Düsseldorf (aaO) vertretene Normverständnis zu § 24 Abs. 3 BErzGG 2006 auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung erreichen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 26 ff).

    Da auch dort bestimmte Aufenthaltstitel bewusst keine Erwähnung gefunden haben, setzt sich eine Auslegung der Vorschrift dahin, dass gleichwohl auch diese Aufenthaltstitel einen Erziehungsgeldanspruch begründen, ebenfalls über den eindeutigen Wortlaut sowie den Regelungszweck der Vorschrift hinweg und überschreitet damit weit die Grenzen einer zulässigen verfassungskonformen Auslegung (vgl dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 26 ff, 32).

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des BVerfG im Rahmen der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Prüfung (wie hier auch das Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 34 ff; vgl entsprechend auch der Bundesfinanzhof [BFH] zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht, Urteil vom 22.11.2007 - III R 54/02 - BFHE 220, 45 ff).

    Dem § 24 Abs. 3 BErzGG 2006 kommt daher der Sinn und Zweck zu, den Überprüfungsauftrag des BVerfG bezogen auf die vom BVerfG nicht für mit der Verfassung unvereinbar erklärten Nachfolgeregelungen zu erfüllen und eine aus Sicht des Gesetzgebers verfassungsmäßige Neuregelung der Erziehungsgeldberechtigung von Ausländern, nämlich § 1 Abs. 6 BErzGG 2006, rückwirkend auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen Fälle anwendbar zu machen, soweit dies für den Betroffenen gegenüber der eigentlich maßgeblichen Regelung günstiger ist (so zu Recht auch das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 39).

    Nach alledem lässt sich das insoweit vom SG Düsseldorf (aaO) vertretene Normverständnis zu § 24 Abs. 3 BErzGG 2006 auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung erreichen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 26 ff).

    Da auch dort bestimmte Aufenthaltstitel bewusst keine Erwähnung gefunden haben, setzt sich eine Auslegung der Vorschrift dahin, dass gleichwohl auch diese Aufenthaltstitel einen Erziehungsgeldanspruch begründen, ebenfalls über den eindeutigen Wortlaut sowie den Regelungszweck der Vorschrift hinweg und überschreitet damit weit die Grenzen einer zulässigen verfassungskonformen Auslegung (vgl dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 26 ff, 32).

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Nur dort also, wo bereits die Anwendung der einschlägigen früheren Vorschrift einen BErzg-Anspruch begründet (namentlich dort, wo die Entscheidung des BVerfG vom 6.7. 2004 unmittelbar zur Anwendung des bis zum 26.6. 1993 geltenden Rechtslage führt), kommt § 1 Abs. 6 BErzGG 2006 mithin nach der Übergangsvorschrift nicht zur Anwendung (so auch das Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 39; vgl auch das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8. 2007 - L 8 EG 12/06 - juris RdNr 18, welches ebenfalls davon ausgeht, dass auf alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren die Vorschrift idF vom 13.12.2006 anzuwenden ist).

    Dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des BVerfG im Rahmen der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Prüfung (wie hier auch das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 34 ff; vgl entsprechend auch der Bundesfinanzhof [BFH] zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht, Urteil vom 22.11.2007 - III R 54/02 - BFHE 220, 45 ff).

    Dem § 24 Abs. 3 BErzGG 2006 kommt daher der Sinn und Zweck zu, den Überprüfungsauftrag des BVerfG bezogen auf die vom BVerfG nicht für mit der Verfassung unvereinbar erklärten Nachfolgeregelungen zu erfüllen und eine aus Sicht des Gesetzgebers verfassungsmäßige Neuregelung der Erziehungsgeldberechtigung von Ausländern, nämlich § 1 Abs. 6 BErzGG 2006, rückwirkend auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen Fälle anwendbar zu machen, soweit dies für den Betroffenen gegenüber der eigentlich maßgeblichen Regelung günstiger ist (so zu Recht auch das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 39).

    Nach alledem lässt sich das insoweit vom SG Düsseldorf (aaO) vertretene Normverständnis zu § 24 Abs. 3 BErzGG 2006 auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung erreichen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 26 ff).

    Da auch dort bestimmte Aufenthaltstitel bewusst keine Erwähnung gefunden haben, setzt sich eine Auslegung der Vorschrift dahin, dass gleichwohl auch diese Aufenthaltstitel einen Erziehungsgeldanspruch begründen, ebenfalls über den eindeutigen Wortlaut sowie den Regelungszweck der Vorschrift hinweg und überschreitet damit weit die Grenzen einer zulässigen verfassungskonformen Auslegung (vgl dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6. 2009 - L 13 EG 4/09 - juris RdNr 26 ff, 32).

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wurde die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, bis zu den Vorlagebeschlüssen des Senats vom 3.12.2009 - B 10 EG 5/08 R (= 1 BvL 3/10) , B 10 EG 6/08 R (= 1 BvL 4/10) , B 10 EG 7/08 R (= 1 BvL 2/10) - überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris) .
  • LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 EG 9/08

    Berechtigung eines Ausländers zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als

    Dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des BVerfG im Rahmen der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Prüfung (wie hier auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2009 - L 13 EG 4/09 - juris; ebenso Bundesfinanzhof , Urteil vom 22. November 2007 - III R 54/02 - BFHE 220, 45 ff zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht).
  • SG Hamburg, 14.12.2011 - S 10 EG 10/05

    Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 BEEG i.d.F. v. 11.12.2006 bei Begründung eines

    Dies fällt ausschließlich in die Kompetenz des BVerfG im Rahmen der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Prüfung (wie hier auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2009 - L 13 EG 4/09 - juris; ebenso Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 22. November 2007 - III R 54/02 - BFHE 220, 45 ff zur gleich gelagerten Problematik im Kindergeldrecht).
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