Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09   

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https://dejure.org/2009,7592
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09 (https://dejure.org/2009,7592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2009 - L 13 EG 25/09 (https://dejure.org/2009,7592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 13 EG 25/09 (https://dejure.org/2009,7592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Gehalt im folgenden Kalenderjahr für abgeschlossene Abrechnungszeiträume des Vorjahres für eine Elterngeldsteigerung; Gratifikationen, Boni und Arbeitslohn als "sonstige Bezüge" i.S.v. § 38a Abs. 1 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltsnachzahlungen beim Elterngeld

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Elterngeld und Gehaltsnachzahlung - Eine Nachzahlung erhöht das Elterngeld nur, wenn sie vor der Geburt des Kindes erfolgt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gehaltsnachzahlungen vor Geburt des Kindes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld - Nur vor Geburt des Kindes erhaltene Gehaltsnachzahlungen finden bei der Elterngeldberechnung Berücksichtigung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
    § 38 a Abs. 1 S. 2 EStG umfasst dagegen nicht Lohnzahlungen für Lohnzahlungszeiträume eines bereits abgelaufenen Jahres (vgl. Bundesfinanzhof Urteil vom 22.07.1993 - VI R 104/92 Juris Rz. 9 m.w.Nw. für den Fall der Auszahlung einer gerichtlich erstrittenen Lohnnachzahlung für die Jahre 1987 bis 1989 im Jahr 1990).

    Zu diesem Zweck können Lohnzahlungen, die zu Zeiträumen um den Jahreswechsel gehören, ausnahmsweise im Folgejahr berücksichtigt werden (vgl. Bundesfinanzhof Urteil vom 22.07.1993 - VI R 104/92 -).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
    Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R - ausgeführt hat, der eindeutige Wortlaut einer Vorschrift sei die Grenze jeder Auslegung, entnimmt der Senat dem keine grundsätzlichen Einwände gegen eine teleologische Reduktion des Wortlauts anhand der gesetzgeberischen Zwecke.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 12 EG 7/08

    Elterngeld - Feststellung des Einkommens - zu berücksichtigendes Einkommen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
    Die Klägerin stützt sich darüber hinaus auf die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 23.09.2008, S. 13 EG 10/08 sowie des Landessozialgerichts Brandenburg vom 20.01.2009 - L 12 EG 7/08 und die darin enthaltenen Argumente für eine einschränkende Auslegung des § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG in Verbindung mit § 38 a EStG.
  • SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 10/08

    Berechnung des Elterngeldes, Berücksichtigung von zunächst vorenthaltenem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
    Die Klägerin stützt sich darüber hinaus auf die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 23.09.2008, S. 13 EG 10/08 sowie des Landessozialgerichts Brandenburg vom 20.01.2009 - L 12 EG 7/08 und die darin enthaltenen Argumente für eine einschränkende Auslegung des § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG in Verbindung mit § 38 a EStG.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09

    Eine Einkommensnachzahlung und eine Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
    Die Klägerin hat die streitgegenständliche Lohnnachzahlung im Bemessungszeitraum erzielt, weil sie ihr innerhalb der 12 Monate vor der Geburt ihres Kindes zugeflossen ist (vergleiche dazu im einzelnen Senat, Urteil vom heutigen Tage in der Sache L 13 EG 24/09).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
    Zum anderen betont die vom Bundessozialgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Auslegung eines Gesetzes entgegen seinem Wortlaut dürfe den normativen Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmen und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlen (BVerfG Beschluss vom 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79, Juris Rz. 64 m.w.Nw.).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
    Ein Gerichtsbescheid scheidet dagegen aus, wenn ein Fall schwierige Rechtsfragen aufwirft, weil er die Auslegung und Anwendung neuer Normen erfordert, die vom bisherigen Rechtszustand abweichen und die höchstrichterlich nicht geklärt sind (Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 105 Rz. 6 unter Hinweis auf BSG 88, 274, 277 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    Keine Rolle spielt es damit für den vorliegenden Fall, ob eine Berücksichtigung des nachgezahlten Entgelts beim Elterngeld zusätzlich daran scheitern würde, dass es sich bei den im Jahr 2008 für Lohnzahlungszeiträume des Jahres 2006 nachgezahlten Gehältern um "sonstige Bezüge" im Sinne von § 38a Abs. 1 S. 3 EStG handelt, die § 2 Abs. 7 Satz 3 BEEG nach seinem Wortlaut von der Bemessungsgrundlage des Elterngeldes ausschließt (vgl. Urteil des Senats im Verfahren L 13 EG 25/09 vom heutigen Tage).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 37/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    In einen solchen Fall wäre das Gericht gehalten, den zu weit geratenen Wortlaut mit Hilfe einer teleologischen Reduktion auf das vom Gesetzgeber beabsichtigte Maß zurückzuführen (vql. LSG NRW, Urteil vom 26.08.2009, Az. L 13 EG 25/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 EG 14/09
    Unabhängig davon, dass das Elterngeld nicht beitrags-, sondern steuerfinanziert ist und deshalb keine Äquivalenzabweichung zu besorgen ist, zeigt der systematische Zusammenhang von § 2 Abs. 1 S 1 BEEG mit Satz 2 der Vorschrift sowie die Entstehungsgeschichte dieser Normen, dass nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen sein soll, welches in den bei Geburt des Kindes vorliegenden monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers ausgewiesen und dem Elterngeldberechtigten zugeflossen ist (so auch LSG NRW, Urteile vom 26. August 2009, u.a. L 13 EG 25/09, Revision anhängig unter B 10 EG 18/09 R).
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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Elterngeldsteigernde Berücksichtigung des nachträglich abgerechneten und erst später ausgezahlten Erwerbseinkommens; Geltung des Einkommens als erzielt i.R.d. Bemessungszeitraums aufgrund tatsächlichen Zuflusses in dieser Zeit; Erarbeitung des Anspruchs auf Auszahlung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Danach sei bei der Bemessung dieser Sozialleistungen auch zunächst vorenthaltenes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Verzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (unter Berufung auf BSG, Urteile vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 = BSGE 76, 162; SozR 3- 4100 § 112 Nr. 22, vom 21.03.1996 -11 RAr 101/94 = BSGE 78, 109 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 und vom 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R; BSGE 96, 246 = SözR"4-2500 § 47 Nr. 4).

    "Erzielen" enthält sowohl Elemente des Erlangens als auch des Erwirtschaftens, ohne eine Aussage zu treffen, zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt sein muss (für § 112 Abs. 3 S. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der auch auf die Einkommenserzielung im Bemessungszeitraum abstellt: Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94).

    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09

    Eine Einkommensnachzahlung und eine Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Für die Einkommenserzielung genügt es hingegen nicht, lediglich den Anspruch auf Auszahlung des Einkommens erarbeitet zu haben (ebenso Urteil des Senates vom heutigen Tag in der Sache L 13 EG 24/09).

    Der Senat misst den hier zu entscheidenden Fragen grundsätzliche Bedeutung für eine Vielzahl von Fällen bei und lässt daher - ebenso wie in der Parallelentscheidung L 13 EG 24/09 vom heutigen Tag - die Revision zu (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    So hat das Bundesverfassungsgericht auch die Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe für verfassungsmäßig erachtet und hierbei klargestellt, dass die vorgenannten Überlegungen zum Erfordernis des gleichen Erfolgswertes von Beiträgen nicht greifen, weil die Arbeitslosenhilfe nicht beitragsfinanziert ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03).

    Vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber bei steuerfinanzierten Sozialleistungen hat (zur Arbeitslosenhilfe: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03), gibt es ausreichende sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung, hinter denen die auch von der Klägerin angeführten "Gerechtigkeitsgesichtspunkte" zurücktreten, die v.a. darin bestehen, dass der Betroffene keinen Einfluss darauf hat, ob sich sein Arbeitgeber vertragskonform verhält oder ob er Änderungen - wie hier dem Anspruch auf den Familienzuschlag - zeitnah Rechnung trägt.

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.

    Diesen Gesichtspunkten der Verwaltungspraktikabilität und Beschleunigung hat das BSG bei der Krankengeldberechnung zwar mit dem Argument keine Bedeutung beigemessen, dass sie für alle Sozialleistungen gelten (BSG, Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R).

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Danach sei bei der Bemessung dieser Sozialleistungen auch zunächst vorenthaltenes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Verzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (unter Berufung auf BSG, Urteile vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 = BSGE 76, 162; SozR 3- 4100 § 112 Nr. 22, vom 21.03.1996 -11 RAr 101/94 = BSGE 78, 109 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 und vom 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R; BSGE 96, 246 = SözR"4-2500 § 47 Nr. 4).

    Das Bundessozialgericht hat diesen Weg für das Arbeitslosen-, Unterhalts- und Krankengeld beschritten und bei der Bemessung der vorgenannten Leistungen im Wege der verfassungskonformen Auslegung auch das Einkommen berücksichtigt, das dem Versicherten für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Annahmeverzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (BSG, Urteil vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 für das Unterhaltsgeld; Urteil vom 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 für das Arbeitslosengeld und Urteil vom 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R für das Krankengeld); diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber inzwischen für das Arbeitslosengeld - wie zuvor dargestellt - aufgegriffen.

  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; rückwirkende Vergütungserhöhung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Es ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld zu übertragen (u.a. Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Keine Rolle spielt es damit für den vorliegenden Fall, ob eine Berücksichtigung des nachgezahlten Entgelts beim Elterngeld zusätzlich daran scheitern würde, dass es sich bei den im Jahr 2008 für Lohnzahlungszeiträume des Jahres 2006 nachgezahlten Gehältern um "sonstige Bezüge" im Sinne von § 38a Abs. 1 S. 3 EStG handelt, die § 2 Abs. 7 Satz 3 BEEG nach seinem Wortlaut von der Bemessungsgrundlage des Elterngeldes ausschließt (vgl. Urteil des Senats im Verfahren L 13 EG 25/09 vom heutigen Tage).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Wenn § 2 Abs. 1 S. 2 BEEG das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als die Summe der positiven Einkünfte definiert (vergleiche dazu im einzelnen BSG, Urt. v. 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R, Rz. 16, 19 ff. des amtlichen Umdrucks sowie LSG NRW, Urteil vom 26.09.2008 - L 13 EG 27/08, Juris, Rz. 25), so spricht das dafür, dass der Zufluss vorausgesetzt wird, weil es andernfalls an positiven Einkünften fehlt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - L 13 EG 27/08

    Anspruch auf Elterngeld, elterngeldsteigernde Berücksichtigung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Wenn § 2 Abs. 1 S. 2 BEEG das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als die Summe der positiven Einkünfte definiert (vergleiche dazu im einzelnen BSG, Urt. v. 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R, Rz. 16, 19 ff. des amtlichen Umdrucks sowie LSG NRW, Urteil vom 26.09.2008 - L 13 EG 27/08, Juris, Rz. 25), so spricht das dafür, dass der Zufluss vorausgesetzt wird, weil es andernfalls an positiven Einkünften fehlt.
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
    Danach sei bei der Bemessung dieser Sozialleistungen auch zunächst vorenthaltenes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das für den maßgeblichen Bemessungszeitraum bei Verzug des Arbeitgebers zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (unter Berufung auf BSG, Urteile vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 = BSGE 76, 162; SozR 3- 4100 § 112 Nr. 22, vom 21.03.1996 -11 RAr 101/94 = BSGE 78, 109 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 und vom 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R; BSGE 96, 246 = SözR"4-2500 § 47 Nr. 4).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Für die Einkommenserzielung genügt es hingegen nicht, lediglich den Anspruch auf Auszahlung des Einkommens erarbeitet zu haben (Senatsurteile vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 und 24/09).

    Soweit die Klägerin eine Ungleichbehandlung zur Gruppe derjenigen sieht, denen Arbeitsentgelt nachgezahlt worden ist, besteht diese - wie dargestellt - nicht; soweit die Nachzahlung außerhalb des Bemessungszeitraums erfolgt, ist diese nicht elterngeldsteigernd zu berücksichtigen (so auch die Senatsurteile vom 26.08.2009, a.a.O.).

    Abgesehen hiervon lassen sich Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen einer Massenverwaltung anführen, insbesondere wenn im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, ob und ggf. wann eine Nachzahlung erfolgt, oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, in welcher Höhe die Nachzahlung für den Bemessungszeitraum oder andere Zeiträume erfolgt ist (so der dem Urteil des Senats vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 - zu Grunde liegende Sachverhalt).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - L 13 EG 29/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen die Anwendung des strengen Zuflussprinzips bei der Bestimmung des erzielten Einkommens im Bemessungszeitraum bejaht (vgl. dazu die Urteile des Senates v. 19.03.2010 - L 13 EG 44/09, Juris Rn. 17 ff.; Urteile v. 26.8.2009 - L 13 EG 5/09, L 13 EG 24/09, L 13 EG 25/08 alle in Juris).
  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 12 EG 43/08

    Elterngeld - Feststellung des Einkommens - Nichtberücksichtigung von nach Ablauf

    Damit muss elterngeldrechtlich in Übereinstimmung mit dem in § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG enthaltenen Grundprinzip steuerrechtlicher zeitlicher Zuordnung auf den tatsächlichen Zuflusszeitpunkt abgestellt werden, so dass die im Oktober 2007 zugeflossene Lohnnachzahlung nicht mehr dem Bemessungszeitraum zugeordnet werden kann ( vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2009, L 13 EG 5/09; Rev. anh: B 10 EG 19/09 R; a.A. Hessischen LSG vom 25.11 .2009, L 6/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
    Abgesehen hiervon lassen sich Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen einer Massenverwaltung anführen, insbesondere wenn - anders als hier - im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, ob eine Nachzahlung erfolgt, oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, in welcher Höhe die Nachzahlung für den Bemessungszeitraum oder andere Zeiträume erfolgt ist (so der dem Urteil des Senats vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 - zu Grunde liegende Sachverhalt).
  • SG Oldenburg, 21.09.2009 - S 36 EG 9/09
    Mit Urteil vom 26. August 2009 (L 13 EG 5/09) hat das LSG entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen, die die Eltern erst nach der Geburt des Kindes für im Bemessungszeitraum geleistete Arbeit erhalten, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden können.
  • SG Oldenburg, 08.09.2009 - S 36 EG 3/09
    Mit Urteil vom 26. August 2009 (L 13 EG 5/09) hat das LSG entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen, die die Eltern erst nach der Geburt des Kindes für im Bemessungszeitraum geleistete Arbeit erhalten, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden können.
  • SG Oldenburg, 30.11.2009 - S 36 EG 23/08
    Mit Urteil vom 26. August 2009 (L 13 EG 5/09) hat das LSG entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen, die die Eltern erst nach der Geburt des Kindes für im Bemessungszeitraum geleistete Arbeit erhalten, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden können.
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