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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08   

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https://dejure.org/2009,3726
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08 (https://dejure.org/2009,3726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.02.2009 - L 13 EG 67/08 (https://dejure.org/2009,3726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - L 13 EG 67/08 (https://dejure.org/2009,3726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erziehungsgeldzugangsvoraussetzungen für einen nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer; Erfordernis einer tatsächliche Erteilung des Aufenthaltstitels und der darin enthaltenden Regelung der Erwerbstätigkeit des Begünstigten für den Bezug von Erziehungsgeld bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld für humanitäre Flüchtlinge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Höhere Anforderungen an Elterngeldbezug für humanitäre Flüchtlinge verfassungsgemäß - Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Sie ist der Auffassung, aus der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 06.07.2004 (1 BvR 2515/95) ergangenen Entscheidung zum Erziehungsgeld ergebe sich, dass es nicht sachgerecht sei, für den Leistungsanspruch eines Ausländers allein an die Art eines Aufenthaltstitels anzuknüpfen, wenn er sich voraussichtlich auf Dauer im Bundesgebiet aufhalten dürfe.

    Mit der Regelung des § 1 Abs. 7 BEEG verfolgt der Gesetzgeber das verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ziel (vgl. BVerfG B. v. 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95, Juris Rz. 32 ), den Elterngeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auf solche Ausländer zu beschränken, die voraussichtlich auf Dauer in Deutschland bleiben werden.

    Auf Dauer bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur auf unbestimmte Zeit bis zum Wegfall des Aufenthaltszwecks, sondern auf der rechtlichen Grundlage einer Niederlassungserlaubnis und damit - anders als bei der Aufenthaltserlaubnis nach § 7 AufenthG - unabhängig von einem konkreten, potentiell immer zeitlich begrenzten Aufenthaltszweck (vgl. für das Erziehungsgeld BVerfG B. v. 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95, Juris Rz. 3d).

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R

    Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach §§ 25 Abs. 3 i.V.m. 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG beim Elterngeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel - insbesondere den von der Klägerin angeführten §§ 23 Abs. 1 und 27 ff. AufenthG - verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. zu diesem Erfordernis BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    3) Die Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3 i.V.m. 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln lässt sich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise noch durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Zu beiden Gesetzentwürfen schlug der Bundesrat eine Einschränkung des Kreises der berechtigten Ausländer vor, indem Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 AsylbLG keinen Anspruch auf Elterngeld (BT-Drucks. 16/2454, 9) bzw. Kindergeld, Erziehungsgeld oder Unterhaltsvorschuss (BT-Drucks. 16/1368, 13) haben sollten.

    Während die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss in ihrer Gegenäußerung zu dem Änderungsvorschlag noch Bedenken geäußert hatte, weil der Entwurf die Differenzierung danach vornehme, ob in dem Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit erlaubt sei und bei Personen, die zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt seien, nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass sie keine Perspektive der Aufenthaltsverfestigung in Deutschland hätten (BT-Drucks. 16/1368, 14), sagte sie zu dem Änderungswunsch zum BEEG eine Prüfung zu, ob eine andere Regelung zur Anspruchsberechtigung gefunden werden könne, wies aber zugleich darauf hin, dass die Annahme des Bundesrats zur Anspruchsberechtigung von Asylbewerbern unzutreffend sei, weil der Entwurf in jedem Fall eine Aufenthaltserlaubnis fordere (BT-Drucks. 16/2454, 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2007 - L 11 AY 60/05

    Anspruch auf Gewährung ungekürzter Leistungen nach § 3

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Der EGMR hat die Unterscheidung zwischen Inhabern verschiedener Arten von Aufenthaltsberechtigungen nicht grundsätzlich für unzulässig gehalten, sondern ihre Rechtfertigung durch objektive und angemessene Gründe akzeptiert (vgl. im Einzelnen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urt. v. 18.12.2007- L 11 AY 60/05, Juris Rz. 31).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Art. 3 Abs. 1 GG enthält kein gesetzgeberisches Optimierungsgebot, sondern setzt der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nur Grenzen (BVerfGE 77, 84, 106 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Bei Ausländern, die gearbeitet haben oder noch arbeiten, kann der Gesetzgeber deshalb in typisierender Betrachtungsweise eher von einem Daueraufenthalt ausgehen, als bei nicht arbeitenden Ausländern (vgl. BVerfG, B. v. 06.07.2004 - 1 BvL 4/97, Juris Rz. 66).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 60/99

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung hinsichtlich der Anspruchsberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer durch (noch) hinreichend sachliche Gründe gerechtfertigt ist und somit nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.8.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.2008 - 10 K 30/08 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 9.5.2007 - 10 K 1690/07, dass allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, InfAuslR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Gutmann, InfAuslR 2007, 309).
  • FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 30/08

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung hinsichtlich der Anspruchsberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer durch (noch) hinreichend sachliche Gründe gerechtfertigt ist und somit nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.8.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.2008 - 10 K 30/08 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 9.5.2007 - 10 K 1690/07, dass allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, InfAuslR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Gutmann, InfAuslR 2007, 309).
  • FG Münster, 13.08.2008 - 7 K 2922/06

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung hinsichtlich der Anspruchsberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer durch (noch) hinreichend sachliche Gründe gerechtfertigt ist und somit nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.8.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.2008 - 10 K 30/08 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 9.5.2007 - 10 K 1690/07, dass allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, InfAuslR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Gutmann, InfAuslR 2007, 309).
  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
    Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung hinsichtlich der Anspruchsberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer durch (noch) hinreichend sachliche Gründe gerechtfertigt ist und somit nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.8.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.2008 - 10 K 30/08 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 9.5.2007 - 10 K 1690/07, dass allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, InfAuslR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Gutmann, InfAuslR 2007, 309).
  • Drs-Bund, 18.10.2006 - BT-Drs 16/3029
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

  • SG Würzburg, 28.03.2008 - S 4 EG 49/06

    Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung von Erziehungsgeld nach dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 69/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Drs-Bund, 07.09.2006 - BT-Drs 16/2554
  • LSG Bayern, 28.05.2010 - L 12 EG 9/10

    Elterngeldanspruch - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Dies kann letztlich auch dahingestellt bleiben, da nach Auffassung des Senats maßgebend für den Bezug von Elterngeld die tatsächliche Erteilung des Aufenthaltstitels und der darin enthaltenen Regelung der Erwerbstätigkeit ist und es jedenfalls nicht genügt, dass materiell ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestanden hat (in diesem Sinne auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2009, Az.: L 13 EG 67/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 11 EL 2755/09 PKH-B
    Das Tatbestandsmerkmal in § 1 Abs. 7 BEEG legt die Rechtsprechung hier ebenso streng aus, wie das Bundessozialgericht (BSG) in der Vorgängervorschrift im Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) (so Dau, 2 Jahre Elterngeld - eine erste Bilanz, SGb 2009, 261, 265; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2009 - L 13 EG 67/08, Revision anhängig beim BSG, B 10 EG 9/09 R; Urteil des SG Düsseldorf vom 13. November 2007 - S 13 (7) EG 5/05; jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 11 EL 1035/09 PKH-B
    Das Tatbestandsmerkmal in § 1 Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEG) legt die Rechtsprechung hier ebenso streng aus, wie das Bundessozialgericht (BSG) in der Vorgängervorschrift im Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) (so Dau, Zwei Jahre Elterngeld - eine erste Bilanz, SGb 2009, 261, 265; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2009 - L 13 EG 67/08, Revision anhängig beim BSG, B 10 EG 9/09 R; Urteil des SG Düsseldorf vom 13. November 2007 - S 13 (7) EG 5/05; jeweils zitiert nach juris).
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