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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08 (https://dejure.org/2009,15641)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2009 - L 13 R 137/08 (https://dejure.org/2009,15641)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - L 13 R 137/08 (https://dejure.org/2009,15641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Verrechnung einer bestehenden Forderung mit einer Rentennachzahlung; Anforderungen an eine wirksame Ermächtigung eines Leistungsträgers bzgl. einer Verrechnung; Anforderungen an eine Aufrechnung mit einem Zahlungsanspruch; Voraussetzungen einer analogen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Verrechnung; Bestimmtheit des Verrechnungsersuchens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08
    Die von der Beklagten vorgenommene erste Verrechnung vom 23.11.2007 sei unwirksam, weil die Beigeladene neben Art und Höhe der Forderung insbesondere Rechtsgrund und Entstehungszeitpunkt sowie Fälligkeit des Anspruchs nicht benannt habe (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R).

    Hierzu bedürfe es konkreter Angaben über die Höhe, den Rechtsgrund, die Fälligkeit und die Bestandskraft, damit für den Verrechnungsadressaten ersichtlich sei, welche seiner Forderungen in welcher Reihenfolge durch Verrechnung erloschen seien (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R und BGH, Urteil vom 27.10.1999, VIII ZR 184/98).

    Der Senat kann offen lassen, ob eine Verrechnungserklärung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (so die wohl überwiegende Meinung, vgl. Lilge, SGB 1, 2. Auflage, § 52 Rdnr. 14; Jung in: Wannagat, SGB I, § 52 Rdnr. 9; KassKomm/Seewald, § 52 SGB I, Rdnr. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2009 - L 10 R 2467/08; zuletzt auch BSG, Beschluss vom 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R m. Nachw. der Rechtsprechung des BSG) oder (nur) eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung darstellt (so der 4. Senat des BSG, Urteil vom 24.07.2003, SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

    Soweit das BSG im Urteil vom 24.07.2003 (aaO), dem das Sozialgericht gefolgt ist, weitergehende Anforderungen an die Wirksamkeit der Ermächtigung stellt, indem es verlangt, neben dem Rechtsgrund, dem Entstehungszeitpunkt und der Fälligkeit des Anspruchs müsse auch angegeben werden, dass die Forderung bestands- oder rechtskräftig festgestellt worden sei, überzeugt dies den Senat nicht.

    Allerdings stellt das BSG im Urteil vom 24.07.2003 (aaO), dem das Sozialgericht auch insoweit gefolgt ist, weitergehende Anforderungen an die Verrechnungserklärung.

    Es kann dahinstehen, ob die Verrechnung an die Ausübung von Ermessen gebunden ist, also das "Kann" in § 52 SGB I im Sinne eines "Ermessens-Kann" (so jetzt BSG, Beschluss vom 05.02.2009, aaO, juris Rdnr. 15 ohne Auseinandersetzung mit der abweichenden Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG; ihm folgend LSG Baden-Württemberg, aaO) oder als "Kompetenz-Kann" (so BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 2; BSG, Urteil vom 24.07.2003, aaO) zu verstehen ist.

    Auch das BSG hat in dem Urteil vom 24.07.2003 (aaO) einen Leistungsträger für berechtigt gehalten, eine Verrechnung zu wiederholen, ohne dass es auf die Frist des § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB X eingegangen wäre (Juris Rdnr. 31).

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08
    Hierzu bedürfe es konkreter Angaben über die Höhe, den Rechtsgrund, die Fälligkeit und die Bestandskraft, damit für den Verrechnungsadressaten ersichtlich sei, welche seiner Forderungen in welcher Reihenfolge durch Verrechnung erloschen seien (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 60/02 R und BGH, Urteil vom 27.10.1999, VIII ZR 184/98).

    Auch das vom BSG in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Urteil des BGH zur Bestimmtheit (NJW 2000, 958) stellt keine weitergehenden Anforderungen auf.

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08
    Der Senat kann offen lassen, ob eine Verrechnungserklärung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (so die wohl überwiegende Meinung, vgl. Lilge, SGB 1, 2. Auflage, § 52 Rdnr. 14; Jung in: Wannagat, SGB I, § 52 Rdnr. 9; KassKomm/Seewald, § 52 SGB I, Rdnr. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2009 - L 10 R 2467/08; zuletzt auch BSG, Beschluss vom 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R m. Nachw. der Rechtsprechung des BSG) oder (nur) eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung darstellt (so der 4. Senat des BSG, Urteil vom 24.07.2003, SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

    Es kann dahinstehen, ob die Verrechnung an die Ausübung von Ermessen gebunden ist, also das "Kann" in § 52 SGB I im Sinne eines "Ermessens-Kann" (so jetzt BSG, Beschluss vom 05.02.2009, aaO, juris Rdnr. 15 ohne Auseinandersetzung mit der abweichenden Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG; ihm folgend LSG Baden-Württemberg, aaO) oder als "Kompetenz-Kann" (so BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 2; BSG, Urteil vom 24.07.2003, aaO) zu verstehen ist.

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08
    Es kann dahinstehen, ob die Verrechnung an die Ausübung von Ermessen gebunden ist, also das "Kann" in § 52 SGB I im Sinne eines "Ermessens-Kann" (so jetzt BSG, Beschluss vom 05.02.2009, aaO, juris Rdnr. 15 ohne Auseinandersetzung mit der abweichenden Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG; ihm folgend LSG Baden-Württemberg, aaO) oder als "Kompetenz-Kann" (so BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 2; BSG, Urteil vom 24.07.2003, aaO) zu verstehen ist.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08
    Für die Wirksamkeit der Verrechnungserklärung ist die dagegen die Angabe irrelevant (s. auch BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 2, das die Angabe der Bestands- bzw. Rechtskraft jedenfalls dann nicht für erforderlich hält, wenn die zur Verrechnung gestellte Forderung verbindlich festgestellt ist).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08

    Aufrechnung - richtige Klageart - Ausübung von Ermessen - hinreichende Begründung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08
    Der Senat kann offen lassen, ob eine Verrechnungserklärung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (so die wohl überwiegende Meinung, vgl. Lilge, SGB 1, 2. Auflage, § 52 Rdnr. 14; Jung in: Wannagat, SGB I, § 52 Rdnr. 9; KassKomm/Seewald, § 52 SGB I, Rdnr. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2009 - L 10 R 2467/08; zuletzt auch BSG, Beschluss vom 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R m. Nachw. der Rechtsprechung des BSG) oder (nur) eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung darstellt (so der 4. Senat des BSG, Urteil vom 24.07.2003, SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - L 13 R 137/08
    Da die zur Verrechnung gestellten Forderungen nur insoweit erlöschen, als sie sich decken, müssen sowohl die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, als auch die Forderung, mit der aufgerechnet wird, hinreichend konkret bestimmt sein, damit festgestellt werden kann, welche Forderungen erloschen sind (vgl. OLG Köln NJW 2005, 1127, 1128; ebenso im Ansatz BSG, aaO Rdnr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - L 19 AS 924/15
    Laufende Geldleistungen sind daher auch über den Anwendungsbereich des SGB II hinaus solche, auf die der Berechtigte einen dem Grunde nach wiederkehrenden Anspruch hat; unerheblich ist, ob eine einmalige Zahlung für mehrere Zeitabschnitte erfolgt (LSG NRW, Urteil vom 24.07.2009 - L 13 R 137/08 m.w.N.; siehe auch FG Sachsen, Urteil vom 19.07.2011 - 6 K 1290/06 zum Charakter einer Kindergeldnachzahlung als laufende Geldleistung i.S.v. § 75 EStG).
  • SG München, 08.08.2013 - S 15 R 625/13

    Rentenversicherung

    Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit muss erkennbar sein, auf welchen Leistungsanspruch die Ermächtigung sich bezieht, ferner muss sich eine Bezugnahme auf § 52 SGB I ergeben (KassKomm-Seewald, § 52 SGB I, Rn. 18; LSG NRW, Urteil vom 24.7.2009, L 13 R 137/08, Rn. 28 unter juris).

    Es ist ausreichend, dass dem ersuchten Träger - wie vorliegend - eindeutig die Befugnis zur Verfügung über eine konkret bezeichnete Forderung erteilt worden ist (LSG NRW, Urteil vom 24.7.2009, L 13 R 137/08, Rn. 28 unter juris).

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