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   LSG Bayern, 16.06.2021 - L 13 R 201/20   

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https://dejure.org/2021,20955
LSG Bayern, 16.06.2021 - L 13 R 201/20 (https://dejure.org/2021,20955)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 (https://dejure.org/2021,20955)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - L 13 R 201/20 (https://dejure.org/2021,20955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Mündliche Verhandlung, rechtzeitige Antragstellung, Videokonferenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme an mündlicher Verhandlung per Videokonferenz; Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an Gerichtsverhandlung per Videokonferenz; Anspruch auf Terminswahrnehmung per Videokonferenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme an Videoverhandlungen aus Privaträumen unzulässig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach

    Auszug aus LSG Bayern, 16.06.2021 - L 13 R 201/20
    Aber selbst wenn der Kläger aus gesundheitlichen Gründen gehindert wäre, persönlich zum Termin zu erscheinen, besteht keine Pflicht des Gerichts, ihn mittels Videokonferenz teilnehmen zu lassen, denn er kann auf die Vertretung durch einen Bevollmächtigten verwiesen werden (BVerfG, Beschluss vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erörterungstermin - Ablehnung eines Antrags auf

    Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenz, der weiterhin geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Gericht selbst und der nunmehr frei verfügbaren Impfmöglichkeit geht das Gericht auch nicht davon aus, dass dem oder der Bevollmächtigten des Beklagten bei einer Anreise zum Termin ein ernster Gesundheitsschaden droht (vgl. hierzu auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 -, juris).
  • LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Zudem fand der Termin im September 2021 statt, also zu einer Zeit mit niedrigen Inzidenzen und frei verfügbaren Impfmöglichkeiten, mithin einem verringerten Infektionsrisiko (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20 - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 - juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2023 - L 9 AL 122/22
    Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Videositzung könnten angesichts der Kürze der Zeit bis zur Sitzung nicht geklärt werden (Bezugnahme auf Bayerisches LSG Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20).
  • SG Stuttgart, 21.01.2022 - S 22 SB 3908/19

    Die mündliche Verhandlung findet statt!

    Angesichts der aktuell zwar rasant steigenden Inzidenz, dennoch aber weiterhin niedrigen Hospitalisierungsrate sowie insbesondere der hier als ausschlaggebend erachteten verschärften geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Leben, insbesondere auch dem Nah- und Fernverkehr, sowie im Gericht selbst und der nunmehr frei verfügbaren Impfmöglichkeit geht das Gericht auch nicht davon aus, dass dem oder der Bevollmächtigten des Beklagten bei einer Anreise zum Termin und Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen ein ernster Gesundheitsschaden droht (vgl. hierzu auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 -, juris).
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