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   LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17   

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https://dejure.org/2020,31114
LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17 (https://dejure.org/2020,31114)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2020 - L 13 R 2137/17 (https://dejure.org/2020,31114)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2020 - L 13 R 2137/17 (https://dejure.org/2020,31114)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    I.d.S. habe, so der Kläger zuletzt, das Bundessozialgericht ([BSG] Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -) entschieden, dass bei reinen Dienstleistungen ein unternehmerisches Risiko nicht mit größeren Investitionen verbunden sei.

    Soweit klägerseits hiergegen unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 31. März 2017 (- B 12 R 7/15 R -, in juris) eingewandt wird, das bei reinen Dienstleistungen, worunter auch die Dozententätigkeit rechne, ein unternehmerisches Tätigwerden nicht mit größeren Investitionen verbunden sei, bedingt dies keine abweichende Beurteilung, da das BSG in dieser Entscheidung hierzu ausgeführt hat, dass das Fehlen (solcher) Investitionen bei reinen Dienstleistungen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung sei.

    Zwar kann nach der Rspr. des BSG die Höhe des Entgelts ein wichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sei, soweit es die üblicherweise für die ausgeübte Tätigkeit gewährte Vergütung überschreitet und hierdurch eine ausreichende Eigenvorsorge ermöglicht wird (Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, in juris; dort zwischen 40,- und 41, 50 EUR pro Stunde).

    Auch das Fehlen eines Wettbewerbsverbotes - der Beigeladenen zu 1) war nach § 6 der Verträge vom 13. Februar 2012 und vom 14. November 2012 berechtigt, andere Tätigkeiten für Dritte aufzunehmen, soweit er bei einer Tätigkeit für Dritte, die im Wettbewerb mit der Klägerin stehen, keine Materialien der Klägerin verwendet - ist kein maßgebliches Indiz für eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017, a.a.O., Rn. 49).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

    Maßgebendes Kriterium für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel mithin ungewiss ist und diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Ein Dozent/Lehrbeauftragter, der für ein Unternehmen, das im Weiterbildungs- und Qualifizierungsbereich tätig ist, Lehrveranstaltungen abhält, ist trotz einer vertraglich vereinbarten Weisungsfreiheit und einer tatsächlich gelebten didaktischen Freiheit, auch in Ansehung dessen, dass aus dem Umstand, dass der Bildungsträger den äußeren Ablauf der Lehrveranstaltung bestimmt, nicht auf eine Weisungsgebundenheit geschlossen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R -), jedenfalls dann nicht selbstständig tätig, wenn er für seine Tätigkeit monatlich pauschal entlohnt worden ist und auch im Übrigen keinerlei unternehmerisches Risiko zu tragen hat.

    Vielmehr sind lehrende Tätigkeiten auch dann weisungsfrei, wenn dem Lehrenden zwar die Ziele seiner Tätigkeit vorgegeben sind, jedoch die Art und Weise, wie er diese erreicht, seiner eigenen Entscheidung überlassen bleibt (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, in juris, dort Rn. 29), weswegen im Rahmen der Gesamtabwägung eine Weisungsgebundenheit nicht maßgeblich für eine abhängige Beschäftigung herangezogen werden kann.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - Urteil vom 04. Juni 2009, - B 12 R 6/08 R -, alle in juris).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Maßgebend sind vielmehr die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - beide in juris).

    Nur unter diesen Voraussetzungen ist der in einem Vertrag dokumentierte Parteiwille überhaupt als ein auf Selbstständigkeit deutendes Indiz in die Gesamtabwägung einzustellen; hierdurch wird eine Selbstständigkeit jedoch nicht vorfestgelegt (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris, dort Rn. 26).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Da schließlich aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze folgt (BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R -, a.a.O.), hat der Beigeladene bei seiner Tätigkeit für die Klägerin kein unternehmerisches Risiko getragen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Dieses stellt, auch für den Senat, ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium dar (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 02. September 2011 - L 4 R 1036/10 -, vom 30. März 2012 - L 4 R 2043/10 - und - L 4 KR 3725/11 - sowie vom 19.04.2013 - L 4 KR 2078/11 - alle in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 R 2043/10

    Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainerin - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Dieses stellt, auch für den Senat, ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium dar (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 02. September 2011 - L 4 R 1036/10 -, vom 30. März 2012 - L 4 R 2043/10 - und - L 4 KR 3725/11 - sowie vom 19.04.2013 - L 4 KR 2078/11 - alle in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Dieses stellt, auch für den Senat, ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium dar (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 02. September 2011 - L 4 R 1036/10 -, vom 30. März 2012 - L 4 R 2043/10 - und - L 4 KR 3725/11 - sowie vom 19.04.2013 - L 4 KR 2078/11 - alle in juris).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17
    Da die von der Klägerin angebotenen Schulungen und Fortbildungen komplett von dieser, der Klägerin, organisiert worden sind, die Klägerin auch die Ziele der Schulungsveranstaltungen festgelegt hat und - nach den Zuweisungen ihrer Vertragspartner - auch bestimmte, wer an den Veranstaltungen teilnahm, die Dozenten hierbei keinerlei Einfluss hatten, war die lehrende Tätigkeit des Beigeladenen in die betriebliche Organisation der Klägerin eingebettet (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R -, in juris); sie erfolgte fremdbestimmt.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2021 - L 8 BA 1940/19
    Es ist daher möglich, dass ein und derselbe Beruf - je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis - entweder in Form der Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2020 - L 13 R 2137/17 -, Rn. 85, juris).

    Im Ergebnis trägt die Beigeladene Ziff. 1 nur das Arbeitsplatzrisiko, wie es für einen Beschäftigten typisch ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2020 - L 13 R 2137/17 -, in juris Rn. 89).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kam es wesentlich auch auf den nach außen entstehenden Eindruck der Betriebszugehörigkeit der Beigeladenen Ziff. 1 an (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2020 - L 13 R 2137/17 -, in juris Rn. 91).

  • LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Dieses vermittelt der Tätigkeit der Beigeladenen zu 1. vorliegend ihr maßgebliches Gepräge (so auch u.a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2020, Az. L 13 R 2137/17 und Urteil vom 15. Februar 2023, Az. L 2 BA 1441/22 -, Rn. 46, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Betreuer von Langzeitarbeitslosen im

    Dieses stellt auch für den Senat ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium dar (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 -, vom 30. März 2012 - L 4 R 2043/10 - und vom 22. September 2020 - L 13 R 2137/17 -).

    Obschon vorliegend nicht von einer Weisungsgebundenheit im engeren Sinne die anleitende und betreuende Tätigkeit des Beigeladenen zu 1 betreffend ausgegangen werden kann, hat die fehlende Weisungsunterworfenheit des Beigeladenen zu 1 insbesondere nicht dazu geführt, dass dieser selbst und ohne Rücksicht auf die tatsächliche Situation bei der Klägerin seine Tätigkeit und deren Umfang hat bestimmen können, weswegen dem nicht vorhandenen unternehmerischen Risiko und der Eingliederung in den Betrieb der Klägerin jeweils ein besonderes Gewicht beizumessen ist, das der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1 sein maßgebliches Gepräge vermittelt (siehe hierzu und zum Ganzen: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2020 - L 13 R 2137/17 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - L 9 BA 54/18

    Dozent Berufsfachschule Altenpflege - Stundenplan - Lehrinhalte - Eingliederung -

    Weisungsgebundenheit und Eingliederung stehen in dem Betrieb weder in einem Rangverhältnis zueinander, noch müssen sie stets kumulativ vorliegen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2020 - L 13 R 2137/17 -, Rn. 87, juris).
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