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   LSG Bayern, 30.10.2019 - L 13 R 53/19   

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https://dejure.org/2019,44705
LSG Bayern, 30.10.2019 - L 13 R 53/19 (https://dejure.org/2019,44705)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.10.2019 - L 13 R 53/19 (https://dejure.org/2019,44705)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - L 13 R 53/19 (https://dejure.org/2019,44705)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Verschuldenskosten bei objektivem Missbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente; Altersrente; Erwerbsminderung; Grundsicherung; Rentenversicherung; Bescheid; Leistungen; Sozialhilfe; Erwerbsminderungsrente; Beitragszeiten; Widerspruchsbescheid; Berufung; Mitgliedstaat; Entgeltpunkte; Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsicherung im Alter; ...

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 77 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; SGB VI § 67 Nr. 1
    Höhe einer Altersrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 17.10.2022 - L 19 R 140/22

    Beitragszeiten, Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

    Änderungen in den persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen könnten sich auf die zu erwartende Rente auswirken (unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bayer. LSG vom 30.10.2019 - L 13 R 53/19 -).
  • LSG Thüringen, 27.06.2022 - L 12 R 829/19

    Berücksichtigung von in Bulgarien zurückgelegten Kindererziehungszeiten in der

    Es handelt sich nicht um einen für die Behörden und Gerichte des anderen Mitgliedsstaates unwiderlegbaren Beweis, weil der Rentenversicherungsträger die Ansprüche eines Betroffenen nach eigenen Rechtsvorschriften zu bestimmen hat, er hat deshalb auch die Möglichkeit, alle relevanten Gesichtspunkte zu prüfen, die sich aus dem ihnen übermittelten Dokument ergeben (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2019 - L 13 R 53/19).
  • SG Nürnberg, 14.03.2022 - S 24 R 415/21

    Rente, Altersrente, Jobcenter, Arbeitslosengeld, Arbeitszeit,

    Änderungen in persönlichen Verhältnissen und gesetzlichen Änderungen können sich auf die zu erwartende Rente auswirken (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.10.2019, L 13 R 53/19).
  • SG Altenburg, 21.05.2019 - S 2 R 365/19
    Es handelt sich nicht um einen für die Behörden und Gerichte des anderen Mitgliedsstaates unwiderlegbaren Beweis, weil der Rentenversicherungsträger die Ansprüche eines Betroffenen nach eigenen Rechtsvorschriften zu bestimmen hat, er hat deshalb auch die Möglichkeit, alle relevanten Gesichtspunkte zu prüfen, die sich aus dem ihnen übermittelten Dokument ergeben (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2019 - L 13 R 53/19).
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