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   LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09   

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https://dejure.org/2012,28616
LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 (https://dejure.org/2012,28616)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 (https://dejure.org/2012,28616)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 (https://dejure.org/2012,28616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale Zumutbarkeit auf die Tätigkeit eines Registrators - Mehrstufenschema des BSG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Zumutbarkeit der Verweisungstätigkeit eines Registrators für einen Facharbeiter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 240
    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Zumutbarkeit der Verweisungstätigkeit eines Registrators für einen Facharbeiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Mit Urteil vom 27. November 1991 hat das BSG weitergehend entschieden, die Tätigkeit eines Registrators der Vergütungsgruppe VIII BAT sei als Verweisungstätigkeit grundsätzlich auch einem Facharbeiter zumutbar (BSG vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - Juris Rdnr. 15).

    Ist damit entsprechend der vorstehend zitierten Rechtsprechung des BSG (BSG a.a.O.; BSG vom 27. November 1991 a.a.O.) dem Kläger die Tätigkeit eines Registrators nach Teil II Nr. 16 Entgeltgruppe 3 der Entgeltordnung zum TV-L sozial zumutbar, so ist der Kläger auch nicht berufsunfähig.

  • LSG Bayern, 08.02.2012 - L 1 R 1005/09

    Zur Verweisbarkeit eines Maschinenfahrers und Koordinators auf Tätigkeiten als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Von einem Facharbeiter kann jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (Bayerisches LSG vom 8. Februar 2012 - L 1 R 1005/09 - Juris Rdnr. 50; LSG Niedersachsen-Bremen vom 25. August 2009 - L 10 R 269/08 - Juris Rdnr. 24; a.A. LSG Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 - L 4 R 380/11 - Juris Rdnr. 43).

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (vgl. zu den körperlichen Anforderungen insgesamt: Bayerisches LSG vom 8. Februar 2012 a.a.O., Juris Rdnr. 48).

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24).
  • LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 19/08

    Zu den medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Denn die durch die neue Entgeltordnung dem Beschäftigten nach Entgeltgruppe 3 in Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" vermittelte qualitative Wertigkeit führt weiterhin zu einer Gleichstellung zu Anlernverhältnissen (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012 - L 10 R 1780/11 - nicht veröff.; Bayerisches LSG vom 17. April 2012 - L 20 R 19/08 - Juris Rdnr. 75).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 50/84
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Ferner ist erforderlich, dass der Versicherte die für die Verweisungstätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb einer bis zu drei Monaten dauernden Einarbeitung und Einweisung erwerben kann (BSG vom 22. September 1977 - 5 RJ 96/76 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23 - Juris Rdnr. 15; BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 = SozR 2200 § 1246 Nr. 139 - Juris Rdnr. 11).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Ferner ist erforderlich, dass der Versicherte die für die Verweisungstätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb einer bis zu drei Monaten dauernden Einarbeitung und Einweisung erwerben kann (BSG vom 22. September 1977 - 5 RJ 96/76 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23 - Juris Rdnr. 15; BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 = SozR 2200 § 1246 Nr. 139 - Juris Rdnr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - L 10 R 1780/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Denn die durch die neue Entgeltordnung dem Beschäftigten nach Entgeltgruppe 3 in Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" vermittelte qualitative Wertigkeit führt weiterhin zu einer Gleichstellung zu Anlernverhältnissen (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012 - L 10 R 1780/11 - nicht veröff.; Bayerisches LSG vom 17. April 2012 - L 20 R 19/08 - Juris Rdnr. 75).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Aus den genannten qualitativen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit ergeben sich weder schwere spezifische Leistungsbehinderungen noch stellen die qualitativen Leistungseinschränkungen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. dazu BSG vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R = SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 - Juris Rdnr. 18 ff.) dar.
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Vor dem Hintergrund der Einschätzungsprärogative, die den Tarifvertragsparteien bezüglich der Arbeitswirklichkeit zuzuerkennen ist (vgl. BSG vom 12. September 1991 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 - Juris Rdnr. 22) dokumentiert bereits diese tarifvertragliche Erfassung die Existenz einer ausreichenden Anzahl an entsprechenden Arbeitsplätzen.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Feststellung des qualitativen Wertes des bisherigen Berufes und damit zur Bestimmung sozial zumutbarer Verweisungstätigkeiten (vgl. BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 - Juris Rdnr. 30; Niesel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 240 SGB VI Rdnr. 24 ff. m.w.N.) ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe in Gruppen untergliedert.
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2009 - L 10 R 269/08

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch eine koronare

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 4 R 380/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Baufacharbeiter -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 R 1115/18
    Die Ermittlungen des LSG Baden-Württemberg im Verfahren L 13 R 6087/09 zur Tätigkeit eines Registrators sowie eines Poststellenmitarbeiters hätten nach wie vor Gültigkeit.

    Dies haben die Ermittlungen des 13. Senats im genannten Verfahren L 13 R 6087/09 bestätigt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 -, in juris).

    Ebenso wie Tätigkeiten, die nach Vergütungsgruppe VIII BAT entlohnt werden, sind Tätigkeiten nach EG 3 der Entgeltordnung der Länder einem Facharbeiter sozial zumutbar (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 19.07.2017 - L 7 R 4389/16 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 3223/17 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 23.10.2018 - L 9 R 2092/16 -, nicht veröffentlicht; Urteile vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 - und - L 13 R 4924/09 -, in juris).

    Arbeitsplätze für Registratoren sind auf dem Arbeitsmarkt in nennenswerter Zahl vorhanden (Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 -, in juris, auf der Grundlage umfangreicher Auskünfte von Arbeitgebern im Bereich des Öffentlichen Dienstes, der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und unter Hinweis auf die tarifliche Erfassung des Registrators unter Teil 3 Nr. 16 der Entgeltordnung der Länder; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht).

    Für die hier maßgebliche Situation zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ersichtlich, dass sich die Tätigkeit des Registrators insgesamt seit den Erhebungen des 13. Senats (Urteil vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 -, in juris) in Bezug auf die körperlichen und psychischen Anforderungen grundlegend geändert hat.

    Von einem Facharbeiter kann jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC im Falle der Verwendung elektronischer Archivsysteme innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 -, in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015 - L 13 R 250/14 -, juris).

    Den vom 13. Senat eingeholten Arbeitgeberauskünften zufolge bedarf es regelmäßig - soweit nicht ausnahmsweise eine spezifische Berufsausbildung gefordert wird - keiner besonderen Voraussetzungen, insbesondere keiner Fachkenntnisse, um innerhalb einer Anlernzeit von vier bis sechs Wochen bis maximal drei Monaten die erforderlichen Kenntnisse, darunter einfache PC-Kenntnisse, zu erwerben (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 4 R 1674/14
    Angesichts der ausführlichen Ausführungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - juris), die sich die Kammer zu eigen mache, bedürfe es keines weiteren berufskundlichen Gutachtens, weil abschließend geklärt sei, dass die Verweisungstätigkeit eines Registrators auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichendem Umfange existierten.

    Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des BSG und des LSG Baden-Württemberg wiederholt entschieden worden, dass Facharbeiter sich auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - juris, Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 11. Oktober 2006 - L 5 R 4635/05 - n.v. - m.w.N und vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 -, juris Rn. 35).

    Die früher in Vergütungsgruppe VIII BAT eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst ist nunmehr der Entgeltgruppe 3 TVöD zugeordnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Bayern, Urteil vom 28. April 2010 - L 1 R 807/09 - juris, Rn. 39; LSG Bayern, Urteil vom 13. August 2013 - L 1 R 702/11 - juris, Rn. 60 f.) und - nach wie vor - ihrer Wertigkeit nach als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet (ausführlich dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - juris, Rn. 31 ff.; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 2 R 1704/11 - juris, Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - juris, Rn. 35).

    Für die Verrichtung der genannten Tätigkeiten mag zwar gleichwohl eine abgeschlossene Ausbildung, etwa in einem kaufmännischen oder einem Verwaltungsberuf bzw. zum Verwaltungsfachangestellten, von Vorteil sein, sie ist aber nicht Voraussetzung für den Zugang zu diesem Beruf (Urteil des Senats vom 27. März 2015 - L 4 R 3668/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - juris Rn. 33).

    Anfragen des LSG Baden-Württemberg im Jahr 2011 bei Arbeitgebern im Bereich des öffentlichen Dienstes, der gesetzlichen Krankenkassen sowie der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen im süddeutschen Raum hatten mehr als 500 Beschäftigungsverhältnisse ergeben, die keine (spezifische) abgeschlossene Berufsausbildung erforderten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - juris, Rn. 16, 32 f).

    gg) Derartige Tätigkeiten existieren auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegen der Auffassung der Klägers auch in ausreichendem Umfang (so bereits Beschluss des Senats vom 1. Juli 2013 L 4 R 1965/12 - n.v., im Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil von 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - juris, Rn. 32, dort unter Hinweis auf eingeholte Arbeitgeberauskünfte im Bereich des öffentlichen Dienstes, der gesetzlichen Krankenkassen sowie der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen sowie auf den Umstand tarifvertraglicher Erfassung).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 4712/14
    Die vom SG angeführten berufskundlichen Ermittlungen, die im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. September 2012 (a.a.O.) dokumentiert seien, würden dies nicht entkräften.

    Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des BSG und des LSG Baden-Württemberg wiederholt entschieden worden, dass Facharbeiter sich auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - in juris, Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 11. Oktober 2006 - L 5 R 4635/05 - n.v. - m.w.N und vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 -, in juris Rn. 35).

    Die früher in Vergütungsgruppe VIII BAT a.F. eingruppierte Tätigkeit des Registrators im öffentlichen Dienst ist nunmehr der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zugeordnet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Bayern, Urteil vom 28. April 2010 - L 1 R 807/09 - in juris, Rn. 39; LSG Bayern, Urteil vom 13. August 2013 - L 1 R 702/11 - in juris, Rn. 60 f.) und - nach wie vor - ihrer Wertigkeit nach als Verweisungsberuf für Facharbeiter geeignet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2014 - L 5 R 2514/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 2 R 1704/11 - in juris, Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - in juris, Rn. 31 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 13 R 596/09 - in juris, Rn. 35).

    Für die Verrichtung der genannten Tätigkeiten mag zwar gleichwohl eine abgeschlossene Ausbildung, etwa in einem kaufmännischen oder einem Verwaltungsberuf bzw. zum Verwaltungsfachangestellten, von Vorteil sein, sie ist aber nicht Voraussetzung für den Zugang zu diesem Beruf (Urteil des Senats vom 27. März 2015 - L 4 R 3668/14 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2011 - L 5 R 4032/10 - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - in juris Rn. 33).

    (5) Derartige Tätigkeiten existieren auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch in ausreichendem Umfang (so bereits Beschluss des Senats vom 1. Juli 2013 L 4 R 1965/12 - n.v., im Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil von 25. September 2012 - L 13 R 6087/09 - in juris, Rn. 32, dort unter Hinweis auf eingeholte Arbeitgeberauskünfte im Bereich des öffentlichen Dienstes, der gesetzlichen Krankenkassen sowie der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen sowie auf den Umstand tarifvertraglicher Erfassung).

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