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   LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13   

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https://dejure.org/2016,8568
LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13 (https://dejure.org/2016,8568)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2016 - L 13 R 784/13 (https://dejure.org/2016,8568)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - L 13 R 784/13 (https://dejure.org/2016,8568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung einer Altersrente wegen Altersteilzeit in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Prüfung der Berufsunfähigkeit; Kein Wechsel in eine andere Altersrente nach bindender Bewilligung; Umgehung der Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 236a Abs. 2; SGB VI § 34 Abs. 4
    Umwandlung einer Altersrente wegen Altersteilzeit in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Wechsel der Rentenart - Altersrente nach

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Es ist außerdem unter Bezugnahme auf das Urteil des 20.Senats des Bayer. Landessozialgerichts vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) beantragt worden, die Revision zuzulassen.

    In dem zitierten Urteil des 20. Senats des BayLSG (L 20 R 259/11) würden keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 14 GG gesehen.

    Auf Auslegungsfragen zur Reichweite des zweiten Ausschlussgrunds (vgl. Urteil des 20. Senats des BayLSG vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11) kommt es hier allerdings nicht entscheidend an, weil bereits der erste Ausschlussgrund (Bestandskraft des Altersrentenbescheids) gegeben ist.

    Im Übrigen teilt der Senat die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des 20.Senats des BayLSG vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) und vom 17.08.2011 (L 20 R 548/10, juris) zur Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 SGB VI. Dort wird überzeugend darauf hingewiesen, dass mit der Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Zweck verfolgt wird, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber bestehenden Pflichten insbesondere zur Auskunft und Beratung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. etwa BSGE 79, 168; 81, 251).

    Eine Beratungspflicht nach § 14 SGB I besteht, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein konkreter Anlass ergibt, den Versicherten auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSGE 81, 251, 254).

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82

    Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Ein solcher Fall ist etwa gegeben, wenn das Tätigwerden den mit der Gesetzesänderung angestrebten Erfolg beeinträchtigt (vgl. BSG 55, 257, 260 = Urteil vom 18.08.1983, 11 RA 40/82, juris).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 62/97 R

    Wechsel von RVO-Altersruhegeld zu SGB 6-Altersrente als "geeigneter Fall

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Unter diesen Umständen hat das BSG - als der Wechsel von einer Art der Altersrente zur anderen noch unbeschränkt möglich war - eine Hinweispflicht auf eine günstige Wechselmöglichkeit der Rentenart angenommen (vgl. BSG vom 22.10.1998, B 5 RJ 62/97 R, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.08.2015 - L 6 R 114/15

    Keine abschlagsfreie Rente mit 63 für Bestandsrentner

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    § 34 Abs. 4 SGB VI soll damit Dispositionen zu Lasten der Versichertengemeinschaft ausschließen (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz vom 12.08.2015 - L 6 R 114/15).
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Die Rücknahme kann nur bis zur Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts erklärt werden (vgl. BSG SozR-2500 § 50 Nr. 3 = Urteil vom 09.08.1995, 13 RJ 43/94; Mutschler in Kasseler Kommentar, § 18 SGB X, Rn. 8a; Kreikebohm, SGB VI, § 115 Rn. 19).
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Die Beratung muss grundsätzlich richtig, unmissverständlich und umfassend sein, so dass der Ratsuchende entsprechend disponieren kann (vgl. BSGE 34, 124, 127).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber bestehenden Pflichten insbesondere zur Auskunft und Beratung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. etwa BSGE 79, 168; 81, 251).
  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 20 R 548/10

    Gesetzliche Rentenversicherung - Wechsel der Rentenart - Altersrente für Frauen -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Im Übrigen teilt der Senat die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des 20.Senats des BayLSG vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) und vom 17.08.2011 (L 20 R 548/10, juris) zur Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 SGB VI. Dort wird überzeugend darauf hingewiesen, dass mit der Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Zweck verfolgt wird, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 44/06 R

    Ausschluss des Wechsels von einer bindend festgestellten Alterrente in eine

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13
    Auch das BSG hat in seiner Entscheidung vom 26.07.2007 - B 13 R 44/06 R keine derartigen Bedenken zu der seit 01.08.2004 geltenden Regelung (kein Wechsel in eine andere Altersrente nach bindender Bewilligung) geäußert.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale

  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 13 R 600/14

    Verweisbarkeit eines Verkäufers

  • LSG Bayern, 28.04.2010 - L 1 R 807/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

  • BSG, 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13   

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https://dejure.org/2016,8905
LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13 (https://dejure.org/2016,8905)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.02.2016 - L 13 R 784/13 (https://dejure.org/2016,8905)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - L 13 R 784/13 (https://dejure.org/2016,8905)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Wechsel der Rentenart - Altersrente nach

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Es ist außerdem unter Bezugnahme auf das Urteil des 20.Senats des Bayer. Landessozialgerichts vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) beantragt worden, die Revision zuzulassen.

    In dem zitierten Urteil des 20. Senats des BayLSG (L 20 R 259/11) würden keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 14 GG gesehen.

    Auf Auslegungsfragen zur Reichweite des zweiten Ausschlussgrunds (vgl. Urteil des 20. Senats des BayLSG vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11) kommt es hier allerdings nicht entscheidend an, weil bereits der erste Ausschlussgrund (Bestandskraft des Altersrentenbescheids) gegeben ist.

    Im Übrigen teilt der Senat die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des 20.Senats des BayLSG vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) und vom 17.08.2011 (L 20 R 548/10, juris) zur Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 SGB VI. Dort wird überzeugend darauf hingewiesen, dass mit der Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Zweck verfolgt wird, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber bestehenden Pflichten insbesondere zur Auskunft und Beratung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. etwa BSGE 79, 168; 81, 251).

    Eine Beratungspflicht nach § 14 SGB I besteht, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein konkreter Anlass ergibt, den Versicherten auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSGE 81, 251, 254).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber bestehenden Pflichten insbesondere zur Auskunft und Beratung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. etwa BSGE 79, 168; 81, 251).
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Die Rücknahme kann nur bis zur Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts erklärt werden (vgl. BSG SozR-2500 § 50 Nr. 3 = Urteil vom 09.08.1995, 13 RJ 43/94; Mutschler in Kasseler Kommentar, § 18 SGB X, Rn. 8a; Kreikebohm, SGB VI, § 115 Rn. 19).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82

    Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Ein solcher Fall ist etwa gegeben, wenn das Tätigwerden den mit der Gesetzesänderung angestrebten Erfolg beeinträchtigt (vgl. BSG 55, 257, 260 = Urteil vom 18.08.1983, 11 RA 40/82, juris).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 62/97 R

    Wechsel von RVO-Altersruhegeld zu SGB 6-Altersrente als "geeigneter Fall

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Unter diesen Umständen hat das BSG - als der Wechsel von einer Art der Altersrente zur anderen noch unbeschränkt möglich war - eine Hinweispflicht auf eine günstige Wechselmöglichkeit der Rentenart angenommen (vgl. BSG vom 22.10.1998, B 5 RJ 62/97 R, juris).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Dass die Rentenabschläge, die § 77 SGB VI vorsieht, als solche nicht verfassungswidrig sind, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach entschieden (vgl. zuletzt BVerfG Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09).
  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 20 R 548/10

    Gesetzliche Rentenversicherung - Wechsel der Rentenart - Altersrente für Frauen -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Im Übrigen teilt der Senat die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des 20.Senats des BayLSG vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) und vom 17.08.2011 (L 20 R 548/10, juris) zur Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 SGB VI. Dort wird überzeugend darauf hingewiesen, dass mit der Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Zweck verfolgt wird, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    Die Beratung muss grundsätzlich richtig, unmissverständlich und umfassend sein, so dass der Ratsuchende entsprechend disponieren kann (vgl. BSGE 34, 124, 127).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.08.2015 - L 6 R 114/15

    Keine abschlagsfreie Rente mit 63 für Bestandsrentner

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13
    § 34 Abs. 4 SGB VI soll damit Dispositionen zulasten der Versichertengemeinschaft ausschließen (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz vom 12.08.2015 - L 6 R 114/15).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 44/06 R

    Ausschluss des Wechsels von einer bindend festgestellten Alterrente in eine

  • LSG Bayern, 28.04.2010 - L 1 R 807/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale

  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 13 R 600/14

    Verweisbarkeit eines Verkäufers

  • BSG, 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B
  • LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15

    Kein Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Rente für besonders

    Diese Regelung ist auch verfassungsgemäß (BSG, a.a.O., und Bayer. LSG, Urteile vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11 - und vom 29.02.2016 - L 13 R 784/13 -).

    § 34 Abs. 4 SGB VI soll damit Dispositionen zu Lasten der Versichertengemeinschaft ausschließen (Bayer. LSG vom 29.02.2016, a.a.O.).

  • SG Karlsruhe, 16.10.2019 - S 2 SB 1734/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an die Verwaltung wegen

    Die Rentenversicherung oder das Gericht haben nicht selbst zu prüfen, ab wann die Schwerbehinderung vorliegt (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Februar 2016 - L 13 R 784/13 -, Rn. 60, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2022 - L 14 R 455/19

    Zulässigkeit der Zurückweisung der unbegründeten Berufung im sozialgerichtlichen

    Gegen die Regelung des§ 34 Absatz 4 SGB bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bundessozialgericht, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 44/06 R, SozR 4 - 2600 § 236 a Nr. 1, juris, Rdn. 27 (zu der seit dem 01.08.2004 geltenden Regelung (kein Wechsel in eine andere Altersrente nach bindender Bewilligung); im Übrigen Uta Freudenberg, a.a.O. Rdn. 138 mit (weiterem) Hinweis auf LSG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2016, L 7 R 273/15, juris, Rdn. 33, auf Bayerisches LSG, Urteil vom 17.08.2011, L 20 R 548/10, juris, Rdn. 17; im Übrigen Bayerisches LSG, Urteil vom 20.07.2011, L 20 R 259/11, juris, Rdn. 28 und Urteil vom 29.02.2016, L 13 R 784/13, juris, Rdn. 87 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2018 - L 14 U 269/17
    Dementsprechend werden auch in Klage- und Berufungsverfahren der Gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Proberechnungen von den Gerichten angefordert bzw. von den Rentenversicherungsträgern zu Verfahren gereicht (siehe z.B. SG Lübeck, Urteil vom 19. Januar 2017 - Rn. 6, 18 - Einholung einer unverbindlichen Proberechnung bei Auskunft über Rentenart im SGB VI; Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Februar 2016 - Az.: L 13 R 784/13 - Rn. 103 - Einholung einer Proberechnung bei Wahl- bzw. Altersrente nach Altersteilzeit und Rente wegen Schwerbehinderung; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Juni 2010 - Az.: L 1 R 518/06 - Rn. 13 - Proberechnung zur Rentenhöhe bei Nicht-/Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen Krankheit; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Januar 2010 - Az.: L 1 R 92/09 - Rn. 28 - Proberechnung zur Rentenhöhe bei Berücksichtigungsfähigkeit von familienbezogenen Anteilen des so genannten Ortszuschlags bei der Berechnung einer HVG-Überschreitung - zitiert jeweils nach juris).
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