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   LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10   

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LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10 (https://dejure.org/2011,9955)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2011 - L 13 R 887/10 (https://dejure.org/2011,9955)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10 (https://dejure.org/2011,9955)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenvorschuss vom bedürftigen Ehegatten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1235
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - NC 2 D 38/09

    Prozesskostenvorschuss; Prozesskostenhilfe; Billigkeit; Selbstbehalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Der Ehegatte kann allerdings keinen Prozesskostenvorschuss verlangen, wenn durch Gewährung des Vorschusses der eigene angemessene Unterhalt des Vorschusspflichtigen gefährdet würde; er muss insoweit also leistungsfähig im Sinne des Unterhaltsrechts sein (Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - NC 2 D 38/09 - NJW-RR 2009, 1436 = juris Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 31.01.2003 - 14 WF 172/02

    Zur Auszahlung (vorzeitige Kündigung) von Bausparguthaben an den Berechtigten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Dabei genügt es, wenn dem Ehemann PKH in Raten zu gewähren wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 14 WF 172/02 - juris Rn. 11, zu weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung siehe Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 5. Auflage, Seite 131 Fn. 563; a.A. LSH Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2001 - L 8 B 71/01 RA PKH - juris Rn. 9 f im Sinne einer Pflicht zur Ratenzahlung auch des Antragstellers; gänzlich ablehnend Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, a.a.O. Rn. 372).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - L 16 B 9/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Darüber hinaus entspricht die Belastung eines - unterhaltsrechtlich leistungsfähigen - Ehegatten mit einem Prozesskostenvorschuss zugunsten des anderen Ehegatten nicht der Billigkeit, wenn der eine Ehegatte, hier der Ehemann der Klägerin, seinerseits Anspruch auf Gewährung von PKH hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (LSG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 28. Mai 2008 - L 16 B 9/08 KR - juris Rn. 8).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2001 - L 8 B 71/01
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Dabei genügt es, wenn dem Ehemann PKH in Raten zu gewähren wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 14 WF 172/02 - juris Rn. 11, zu weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung siehe Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 5. Auflage, Seite 131 Fn. 563; a.A. LSH Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2001 - L 8 B 71/01 RA PKH - juris Rn. 9 f im Sinne einer Pflicht zur Ratenzahlung auch des Antragstellers; gänzlich ablehnend Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, a.a.O. Rn. 372).
  • VGH Hessen, 11.03.2009 - 11 D 363/09

    Auf Aufenthaltserlaubnis gerichteter Rechtsstreit; Prozesskostenhilfe; Anspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10
    Der Ehegatte kann allerdings keinen Prozesskostenvorschuss verlangen, wenn durch Gewährung des Vorschusses der eigene angemessene Unterhalt des Vorschusspflichtigen gefährdet würde; er muss insoweit also leistungsfähig im Sinne des Unterhaltsrechts sein (Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - NC 2 D 38/09 - NJW-RR 2009, 1436 = juris Rn. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2017 - L 13 AS 4/16
    Im Bereich des Sozialrechts ist eine solche "enge Verbindung" bei Streitigkeiten über Säumniszuschläge und Beiträge im Rahmen der Beitragspflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10) sowie solche, die die Zuerkennung eines höheren Grades der Behinderung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - L 11 SB 288/09 B; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2015 - L 13 SB 259/14 B PKH) oder Zahlung einer Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2009 - L 3 B 15/08 R; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 16. Dezember 2001 - L 8 B 71/01 RA PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1990 - L 1 PKH 59/09 B; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 22. Dezember 1959 - 3 RJ 184/59) betreffen, bejaht worden.

    Die Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II ist der Abwehr von Beitragsansprüchen und Beitragsansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung, die als persönliche Angelegenheit nach § 1360a Abs. 4 BGB anerkannt worden ist (vgl. dazu: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011, a.a.O.), daher gleichzustellen.

  • BFH, 31.01.2012 - I S 16/11

    Einbeziehung des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten

    Ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist nicht realisierbar, wenn der verpflichtete Ehegatte seinerseits prozesskostenhilfebedürftig ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 L 13 R 887/10, FamRZ 2011, 1235; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 15. September 2011  14 W 28/11, m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März. 2011 - L 13 R 887/10 - juris, RdNr. 6, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11- juris, Rn. 6).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11

    Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss

    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2011 - L 13 R 887/10 -, Juris, RdNr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2011 - L 11 SB 51/10

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    In dieser Sachverhaltskonstellation besteht im Ergebnis kein Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Prozesskostenvorschuss, so dass PKH ohne Ratenzahlung zu gewähren ist (BSG, Urteil vom 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92, SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2013 - L 3 U 250/12
    In einem derartigen Fall muss sich der Antragsteller nach der überwiegenden Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit (vgl zB Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - L 11 SB 288/09 B PKH - juris, mwN) nicht auf einen Anspruch nach § 1360a Abs. 4 BGB verweisen lassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2012 - L 11 AL 5/12
    In dieser Sachverhaltskonstellation besteht im Ergebnis kein Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Prozesskostenvorschuss, so dass dem Kläger PKH ohne Ratenzahlung zu gewähren ist (BSG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92, SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2011 - L 13 R 887/10; Beschluss des Senats vom 7. Juli 2011 - L 11 SB 51/10).
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