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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07 ER   

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https://dejure.org/2007,38115
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07 ER (https://dejure.org/2007,38115)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.07.2007 - L 13 SO 20/07 ER (https://dejure.org/2007,38115)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - L 13 SO 20/07 ER (https://dejure.org/2007,38115)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2007 - L 13 SO 6/06

    Anspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen bei einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Q. der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der R. vom 21. Februar 2007 sowie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Universitätsklinikums S. (Direktor Prof. Dr. med. T., Oberarzt Dr. med. U. und Dipl.-Psychologin Dr. rer. medic. V.) vom 23. März 2007 - , nicht die Bestimmungen über die Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3022, zuletzt geändert d. Art. 8 d. G. v. 20.7.2006, BGBl. I S. 1706 - SGB XII - ), sondern nach der Rückausnahme des § 10 Abs. 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (i. d. F. d. Bek. v. 8.12.1998, BGBl. I S. 3546, zuletzt geändert d. Art. 1 d. G. v. 8.9.2005, BGBl. I S. 2729 - SGB VIII - ) die Bestimmung des § 35 a SGB VIII anzuwenden sind (s. grundsätzlich zu dem Verhältnis von SGB VIII und SGB XIII bei behinderten Jugendlichen den Beschl. des Senats v. 9.3.2007 L 13 SO 6/06 ER -, Rz. 27ff. - zit. nach juris).

    Denn bei dem Antragsteller handelt es sich bei seiner Erkrankung nicht um einen jungen Menschen, der körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht ist, vielmehr liegt bei ihm nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand (nur) eine seelische Behinderung i. S. des § 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung (i. d. F. d. Bek. v. 1.2.1975, BGBl. I S. 433, zuletzt geändert d. Art. 13 d. G. v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3022(3059) - Eingliederungshilfe-VO -) vor, für den es bei dem in § 10 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII vorgesehenen Vorrang der Jugendhilfe verbleibt (Senat, Beschl. v. 9.3.2007, aaO, Rz. 27 m. w. Nachw.).

    Aber auch wenn Überwiegendes dafür spricht, dass der Anspruch des Antragstellers dem Grunde nach aus § 35 a SGB VIII zu beurteilen ist, kann dieser Umstand in diesem Verfahren nicht zu einer Verweisung an das Verwaltungsgericht (Oldenburg) führen; denn das SG Oldenburg, das in der Sache entschieden hat, hat in dem angefochtenen Beschluss vom 3. November 2006 stillschweigend die Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtsweges bejaht und über das Begehren des Antragstellers nach den Vorschriften des SGB XII entschieden, weshalb der Senat als Beschwerdegericht gem. § 17 a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes daran gehindert ist, zu prüfen, ob der zu den Sozialgerichten beschrittene Rechtsweg zulässig ist (Senat, Beschl. v. 9.3.2007, aaO m. w. Nachw.).

    Q. am Z. vom 21. Februar 2007 sowie insbesondere durch das Gutachten des Universitätsklinikums S. (Prof. Dr. med. T. u. a.) vom 23. März 2007, die im Gegensatz zu den im Verfahren L 13 SO 6/06 ER (Beschl. v. 9.3.2007. aaO, Rz. 33) vorgelegten Äußerungen detaillierte Angaben enthalten, zur Überzeugung des Senats glaubhaft gemacht, dass es sinnvoll und geboten ist, im Rahmen der Eingliederungshilfe den Antragsteller nach der ABA/VB(Applied Behavior Analysis with Verbal Behavior)-Therapie, eine wissenschaftlich anerkannte Methode (s. dazu das Gutachten des Universitätsklinikums Münster v. 23.3.2007 sowie das Urt. des VG Göttingen v. 9.2.2006 - 2 A 351/04 -, Rz. 45 i. V. m. Rz. 6 - zit. nach juris), zu fördern.

  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89

    Kosten-Nutzen-Abwägung bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Der Einwand des Entstehens unverhältnismäßiger Mehrkosten ist nämlich dann nicht beachtlich, wenn dem Behinderten eine andere - kostengünstigere - Bedarfsdeckung nicht zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992 BVerwG 5 C 11.89 -, BVerwGE 91, 114(116)).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Nach diesen Normen, und zwar nach den §§ 53 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII und nach § 60 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - BVerwG 5 C 9.94 - , BVerwGE 99, 149 = DVBl. 1996, 305 = NDV-RD 1996, 46 = FEVS 46, 224 u. 227; s. auch Bieritz-Harder, in: LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, Rdn. 19 zu § 53 u. Nds. OVG, Beschl. v. 17.12.2002 - 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80(83)) auf Eingliederungshilfemaßnahmen, wie das SG in dem angefochtenen Beschluss insoweit zutreffend ausgeführt hat, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Nach diesen Normen, und zwar nach den §§ 53 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII und nach § 60 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - BVerwG 5 C 9.94 - , BVerwGE 99, 149 = DVBl. 1996, 305 = NDV-RD 1996, 46 = FEVS 46, 224 u. 227; s. auch Bieritz-Harder, in: LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, Rdn. 19 zu § 53 u. Nds. OVG, Beschl. v. 17.12.2002 - 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80(83)) auf Eingliederungshilfemaßnahmen, wie das SG in dem angefochtenen Beschluss insoweit zutreffend ausgeführt hat, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden kann.
  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 351/04

    Eingliederungshilfe; Lovaas; TEACCH; Geeignetheit; Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Q. am Z. vom 21. Februar 2007 sowie insbesondere durch das Gutachten des Universitätsklinikums S. (Prof. Dr. med. T. u. a.) vom 23. März 2007, die im Gegensatz zu den im Verfahren L 13 SO 6/06 ER (Beschl. v. 9.3.2007. aaO, Rz. 33) vorgelegten Äußerungen detaillierte Angaben enthalten, zur Überzeugung des Senats glaubhaft gemacht, dass es sinnvoll und geboten ist, im Rahmen der Eingliederungshilfe den Antragsteller nach der ABA/VB(Applied Behavior Analysis with Verbal Behavior)-Therapie, eine wissenschaftlich anerkannte Methode (s. dazu das Gutachten des Universitätsklinikums Münster v. 23.3.2007 sowie das Urt. des VG Göttingen v. 9.2.2006 - 2 A 351/04 -, Rz. 45 i. V. m. Rz. 6 - zit. nach juris), zu fördern.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Im Übrigen kann es nicht zu Lasten des Hilfesuchenden gehen, dass auch sozialgerichtliche Eilverfahren, selbst wenn es wie hier um die Existenz des Hilfesuchenden berührende Ansprüche geht, notwendigerweise gewisse Zeit bis zur ihrer endgültigen Entscheidung im Beschwerdeverfahren benötigen, zumal die Sozialgerichte in diesen Verfahren veranlasst sein werden, sich im Regelfall nicht auf eine bloße Folgenabwägung zu beschränken, vielmehr ihre Entscheidungen an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren werden und insoweit wegen des Gebots des Schutzes der Menschenwürde i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip gehalten sind, die Rechtslage nicht nur summarisch, sondern nach dem Kenntnisstand des Eilverfahrens abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, info also 2005, 166 = Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927(928)).
  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 36.01

    Eingliederungshilfe, heilpädagogische Maßnahmen als Teil der - im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Denn eine Maßnahme nach § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO, wie sie hier in Rede steht, kann und muss bereits im Vorschulalter einsetzen, wenn ohne diese - hier erfolgversprechende - Eingliederungsmaßnahme im Kindesalter der spätere Schulbesuch ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.2002 BVerwG 5 C 36.01 -, FEVS 53, 499(502)).
  • SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07

    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für

    a) Es käme hier auf etwaige Mehrkosten nicht an, wenn ein Verbleib in der derzeit besuchten Einrichtung unzumutbar wäre (vgl. insoweit z.B. VG Münster, Urteil vom 24.04.2006, Az.: 5 K 783/04 und Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.07.2007, Az.: L 13 SO 20/07 ER, wonach der Einwand unverhältnismäßiger Mehrkosten dann unbeachtlich sei, wenn dem Behinderten eine andere - kostengünstigere - Bedarfsdeckung nicht zugemutet werden kann.) Der von der Klägerin (zunächst) geltend gemachte Vorfall einer sexuellen Belästigung seitens eines anderen behinderten Menschen kann schon deshalb die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten nicht dahinstehen lassen, weil die Mutter der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung erklärte, die Situation in der Behindertenwerkstatt habe sich nunmehr verbessert und das Problem sei gelöst.
  • OVG Bremen, 09.12.2009 - S 3 A 443/06

    Eingliederungshilfe - persönliche Assistenz - Autismus

    Denn Leistungen der Eingliederungshilfe nach dieser Vorschrift sind durch eine unmittelbare Ausrichtung auf die Schule gekennzeichnet (vgl. LSG Thüringen, B. v. 30.03.2007 - L 8 SO 116/07 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 17.07.2007 -L 13 SO 20/07 ER - BayVGH, B. v. 25.04.2005 - 12 CE 05.63 -), woran es hier fehlt.
  • OVG Bremen, 09.12.2009 - S3 A 443/06

    Anspruch eines an Autismus leidenden Kindes auf Eingliederungshilfe nach §§ 53,

    Denn Leistungen der Eingliederungshilfe nach dieser Vorschrift sind durch eine unmittelbare Ausrichtung auf die Schule gekennzeichnet (vgl. LSG Thüringen, B. v. 30.03.2007 - L 8 SO 116/07 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 17.07.2007 - L 13 SO 20/07 ER - BayVGH, B. v. 25.04.2005 - 12 CE 05.63 -), woran es hier fehlt.
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