Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zur Opferentschädigung wegen Mißhandlung durch einen Frauenarzt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 22.02.2010 - S 15 VG 204/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06
Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Nach der Rechtsprechung des BGH in Strafsachen (…vgl. zuletzt Beschluss vom 07.07.2009 - 3 StR 223/09, Juris Rn. 4) erfasst § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur diejenigen Fälle, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses aber aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (BGHSt 50, 359, 364 ff.; 51, 280, 284).Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt (BGHSt 51, 280, 285; BGH NStZ 2003, 533, 534).
- BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R
Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Ein solcher sexueller Übergriff stellt deshalb eine strafbare körperliche Misshandlung im Sinne von § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB und damit eine vorsätzliche Körperverletzung dar (vgl. dazu und zu der Ausnahmekonstellation des ärztlichen Eingriffs BSG, Urt. v. 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R, Juris Rn. 25 m.w.Nw.).Ein solcher ärztlicher Eingriff, der als vorsätzliche Körperverletzung strafbar ist, ist gleichzeitig ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 OEG, wenn er aus Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohl des Patienten dient (vgl. BSG, Urt. v. 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R, Juris Leitsatz).
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Die dargestellte Abweichung in einem wesentlichen Detail der Tat schwächt die Konstanz der Aussage über die Zeit, die ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit darstellt (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urt. v. 30.07.1999 - 1 StR 618/98, Juris Rn. 18 ff.).
- BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89
Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Sie soll so auch die Beweisnot von Verbrechensopfern lindern, wenn die Tat ohne Zeugen geschieht und sich der Täter seiner Feststellung entzieht (BSG, Urt. v. 31.05.1989 - 9 RVg 3/89, Juris Rn. 11 ff.). - BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Nach der Rechtsprechung des BGH in Strafsachen (…vgl. zuletzt Beschluss vom 07.07.2009 - 3 StR 223/09, Juris Rn. 4) erfasst § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur diejenigen Fälle, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses aber aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (BGHSt 50, 359, 364 ff.; 51, 280, 284). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Grundsätzlich müssen die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines solchen Angriffs zählt, nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (LSG NRW, Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 23 m.w.Nw.). - BGH, 07.07.2009 - 3 StR 223/09
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Nach der Rechtsprechung des BGH in Strafsachen (vgl. zuletzt Beschluss vom 07.07.2009 - 3 StR 223/09, Juris Rn. 4) erfasst § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur diejenigen Fälle, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses aber aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (BGHSt 50, 359, 364 ff.; 51, 280, 284). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt (BGHSt 51, 280, 285; BGH NStZ 2003, 533, 534).
- VG Berlin, 03.04.2014 - 33 K 36.13
Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Die Diagnose ist also ohne das sog. A-Kriterium, den Nachweis eines Traumaereignisses, nicht möglich (…vgl. Ebert/Kindt, VBlBW 2004, S. 41; siehe auch VG Oldenburg, Urteil vom 6. April 2011 - 3 A 2264/10 -, juris, S. 14 des Entscheidungsabdrucks m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 6. November 2013 - VG 5 K 129.11 -, S. 9 ff. des Entscheidungsabdrucks; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2011 - L 13 VG 33/10 -, juris, Rn. 51).
Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 13 VG 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 30 BVG, § 31 BVG, § 1 OEG, § 6 Abs 3 OEG, § 15 Abs 1 KOVVfG
Soziales Entschädigungsrecht - Anspruch auf Anerkennung von Schädigungsfolgen nach dem Opferentschädigungsrecht aufgrund von tätlichem Angriff - Beweislast - Beweiserleichterung in Fällen der Beweisnot
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 OEG
Ereignis; Nachweis - Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 13.07.2010 - S 45 VG 61/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 13 VG 33/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 13 VG 33/10
Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs zählt, müssen nachgewiesen, d. h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28. Juni 2000, B 9 VG 3/99 R m. w. N., SozR 3-3900 § 15 Nr. 3).