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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11   

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https://dejure.org/2012,8191
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11 (https://dejure.org/2012,8191)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2012 - L 13 VG 68/11 (https://dejure.org/2012,8191)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - L 13 VG 68/11 (https://dejure.org/2012,8191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Mitverursachung einer nächtlichen Schlägerei vor einer Diskothek

  • rabüro.de

    Keine Opferentschädigung bei Mitverursachung einer nächtlichen Schlägerei vor einer Discothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Mitverursachung einer nächtlichen Schlägerei vor einer Diskothek

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Opferentschädigungsanspruch bei vermeidbarer Schlägerei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schlägerei mit geübtem Kampfsportler und die Folgen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Opferentschädigung nach Disco-Schlägerei

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Gewaltschutz - Keine Opferentschädigung für schwere Kopfverletzungen bei Schlägerei

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Gewaltschutz - Keine Opferentschädigung für schwere Kopfverletzungen bei Schlägerei

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Opferentschädigungsanspruch bei vermeidbarer Schlägerei

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nächtliche Schlägerei vor der Disko - Der schwer verletzte Verlierer bekommt keine Opferentschädigung vom Staat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Opferentschädigung für schwere Kopfverletzungen bei Schlägerei

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Trotz schwerer Folgen - keine Opferentschädigung nach selbst begonnener Schlägerei

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Opferentschädigung bei aktiver Beteiligung in Schlägerei

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Opferentschädigung für Teilnehmer an Schlägerei

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Opferentschädigung für schwere Kopfverletzungen bei Schlägerei - Opferentschädigungsgesetz schließt Entschädigungsleistungen bei leichtfertig und grob fahrlässig herbeigeführten Schlägereien aus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11
    Eine Mitverursachung liegt vor, wenn das Verhalten des Opfers mindestens eine annähernd gleichwertige Bedingung neben dem Tatbeitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers darstellt (BSG, Urteil vom 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R - juris, Rdn. 13 m.w.N.).

    (1.) Zum Bereich der Mitursächlichkeit zählen alle unmittelbaren, nach natürlicher Betrachtungsweise mit dem eigentlichen schädigenden Tatgeschehen, insbesondere auch zeitlich eng verbundenden Umstände (BSG, Urteil vom 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R -).

    (2.) Der Verursachungsbeitrag des Klägers, den er durch seine Beteiligung an der Schlägerei gesetzt hat, stellt - neben dem Tatbeitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers - auch eine annähernd gleichwertige Bedingung für die von ihm erlittenen Gesundheitsschäden dar (vgl. BSG Urteil vom 01.09.1999, B 9 VG 3/97 R juris Rdn. 13).

    Zu ihrer Beurteilung ist, ähnlich wie im Strafrecht, ein subjektiver Maßstab heranzuziehen (BSG, Urteil vom 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R -, juris Rdn. 13).

    Nach den Feststellungen des Senats ist der Kläger trotz seines vorangegangenen Alkoholkonsums dabei noch in der Lage gewesen, sein Verhalten und die dadurch verursachte Selbstgefährdung zu erkennen und entsprechend seiner Erkenntnis zu handeln (anders BSG, Urteil vom 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R -, juris Rdn. 13 für einen Geschädigten mit einem Blutalkoholgehalt von 2, 26 Promille).

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11
    (a) Danach hat der Kläger zum einen in besonders schwerer Weise die Sorgfaltspflichten verletzt, die an jeden einsichtigen und besonnenen Menschen in seiner Situation zu stellen gewesen wären (vgl. für das Strafrecht BGHSt, Urt. v. 19.04.2000 - 3 StR 442/99 - NJW 2000, 2754).
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79

    Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11
    Dieser für jeden erkennbaren hohen Gefährlichkeit einer Schlägerei entspricht es, dass das BSG eine Versorgungsleistung nach dem OEG abgelehnt hat, wenn sich der Geschädigte leichtfertig an einer Schlägerei beteiligt (Urt. v. 24.04.1980 - 9 RVg 1/79, juris Rdn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11
    Denn der Kläger hat sich in der konkreten Situation grob fahrlässig selbst einer hohen Gefahr ausgesetzt, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre, sich ihr zu entziehen (vgl. BSG Urt. v. 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R, Juris Rn. 18 m.w.Nw.).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11
    Ein tätlicher Angriff ist eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines Anderen zielende gewaltsame Einwirkung, die in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt hat (BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R -, juris Rdn. 40 m.w.N.).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11
    Das BSG hat im Opferentschädigungsgesetz eine solche leichtfertige Selbstgefährdung in Fällen einer hohen Gefahr immer als Leistungsausschlußgrund beurteilt (vgl. BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVG 5/95, juris Rdn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 13 VG 68/11
    Eine Wiederholung der vom Landgericht durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme hätte keine wesentlichen neue Erkenntnisse versprochen und war daher entbehrlich (vgl. BSG Urt. v. 22.06.1988 - 9/9a RVg 3/87, Juris Rn. 12; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 128 Rn. 8 c).
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