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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03   

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https://dejure.org/2006,19630
LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03 (https://dejure.org/2006,19630)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03 (https://dejure.org/2006,19630)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2006 - L 13 VJ 46/03 (https://dejure.org/2006,19630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung aufgrund eines Impfschadens mit dem Impfstoff "Pertuvac(R)"; Kausalitätsprüfung zwischen der Impfung und der frühkindlichen Grand-mal-Epilepsie; Frage der Empfehlung der Pertussis-Impfung und ihrer möglichen Nebenwirkungen; Voraussetzungen für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03
    Solchen Zweifeln haben die Gerichte nachzugehen und sie auszuräumen oder zu bestätigen (so insgesamt BSG, Urteil vom 18. September 2003 Az.: B 9 SB 3/02 R, SozR 4 - 3250 § 69 Nr. 2).
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03
    Da das IFSG am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist bei zeitgleichem Außerkrafttreten des BSeuchG ohne Übergangsvorschrift, ist im Hinblick auf den Entschädigungsanspruch bis zum Inkrafttreten des IFSG das BSeuchG weiterhin anzuwenden; für die Zeit danach sind der Entscheidung die allerdings im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschriften des IFSG zu Grunde zu legen (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az. B 9a/9 VJ 2/04 R, SozR 4-3851 § 20 Nr. 1).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R

    Kriegsopferversorgung - Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03
    Da die AHP 1996 erst für die Zeit ab 1. Januar 1997 Wirkung entfaltet haben (BSG, Urteil vom 1. September 1999, Az. B 9 V 25/98 R, SozR 3-3100 § 30 Nr. 22), war für die Frage der Beschädigtenversorgung für den Zeitraum bis Inkrafttreten der AHP 1996 auf die AHP 1983 abzustellen.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03
    Etwas anderes folgt auch nicht aufgrund der von Prof. Sch in Bezug genommenen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15. Februar 2000, Az. VI ZR 48/99, BGHZ 144, 1 ff), wonach die Empfehlungen der STIKO nach den Feststellungen des sachverständig beratenen Berufungsgerichtes medizinischer Standard seien.
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03
    Die als medizinische Sachverständige tätigen Gutachter und die Versorgungsverwaltungen sind an die in den AHP enthaltenen Erkenntnisse für die Begutachtung bzw. Entscheidungen über Anträge auf Versorgung gebunden (BSG, Urteil vom 27. August 1998, Az. B 9 VJ 2/97 R, USK 98120, m.w.N.).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03
    Für die Impfopferversorgung müssen die schädigende Einwirkung (Impfung), die gesundheitliche Schädigung in Form einer unüblichen Impfreaktion und die Schädigungsfolge (ein Dauerleiden) nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nachgewiesen und nicht nur wahrscheinlich sein (BSG, Urteil vom 19. März 1986, Az.: 9 a RVi 2/84, SozR 3850 § 51 Nr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 10 B 9/09

    Versorgungsleistungen wegen eines Impfschadens; Ermittlung des

    Zugrunde zu legen sei nunmehr mit zwei aktuellen Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.01.2009, L 11 VJ 36/08, und vom 29.08.2006, L 13 VJ 46/03 eine Inkubationszeit von sieben Tagen.

    Der Verweis auf die Urteile des LSG Berlin-Brandenburg (vom 29.08.2006, L 13 VJ 46/03, und vom 29.01.2009, L 11 VJ 36/08) beinhaltet keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im konkreten Fall zu einer anderen Beurteilung der Inkubationszeit abweichend von den Vorgaben der AHP 2004/2005 führen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08

    Impfschadensrecht - Impfung mit dem Mischimpfstoff "Quinto-Virelon" gegen

    Hinzuweisen ist noch darauf, dass in einem unlängst verhandelten Parallelfall, in dem ebenfalls der Beklagte Beteiligter war (Az. L 13 VJ 46/03), neben Prof. Dr. K und Prof. Dr. S zur Frage des Ursachenzusammenhangs drei weitere Professoren Gutachten erstattet hatten (eines davon wurde aus einem Zivilverfahren beizogen), ohne dass dies zu weiteren Erkenntnissen geführt hätte.
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