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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07   

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https://dejure.org/2008,15193
LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07 (https://dejure.org/2008,15193)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07 (https://dejure.org/2008,15193)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07 (https://dejure.org/2008,15193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit eines in Höhe von 300,- Euro ausgezahlten Bildungskredits als "Einkommen" i.S.d. § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung eines Lebensunterhalts unter Berücksichtung des Erhalts eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bildungskredit ist kein anrechenbares Einkommen im SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 11 Abs. 1 § 11 Abs. 3 Nr. 1a
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Berücksichtigung eines Bildungskredits als Einkommen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Hamburg, 27.04.2006 - 8 E 1085/06

    Ausbildungsförderungsrechtliche Folgen einer nichtbestandenen ersten juristischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Dem steht nicht entgegen, dass Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (weiter) zu gewähren ist, wenn die Prüfung (nach der "Freiversuchsregelung") nicht bestanden wird (VG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2006 - 8 E 1085/06 -); denn durch eine nicht bestandene Abschlussprüfung wird die Ausbildung zumindest dann gerade nicht beendet, wenn eine Wiederholung der Prüfung zulässig ist und der Auszubildende sich darauf vorbereitet.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82

    Wohngeldanspruch - Graduiertenförderungsdarlehn - Zinsen - Einkommen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Das Bundessozialgericht hat - im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -) - zur Arbeitslosenhilfe entschieden, dass als Darlehen gewährtes Unterhaltsgeld kein die Bedürftigkeit ausschließendes oder verringerndes Einkommen sei (Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 27/84 -, BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R

    Versicherungsfreiheit - Beitragsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erste

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Gleichfalls spricht dagegen nicht, dass immatrikulierte Studenten, die sich auf eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung vorbereiten, beitragsrechtlich das "Werkstudenten-Privileg" in Anspruch nehmen können (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 26/03 R -).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Das Bundessozialgericht hat - im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -) - zur Arbeitslosenhilfe entschieden, dass als Darlehen gewährtes Unterhaltsgeld kein die Bedürftigkeit ausschließendes oder verringerndes Einkommen sei (Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 27/84 -, BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 6 N 51.05

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Freilich erscheint eine Fortführung oder -entwicklung dieser Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht (mehr - wie durch die Arbeitslosenhilfe -) ein bestimmter Lebensstandard erhalten, sondern nur das (sozio-kulturelle) Existenzminimum gesichert werden soll ("Grundsicherung"), jedenfalls für darlehensweise gewährte Leistungen, die - wie der dem Kläger zur Verfügung gestellte Bildungskredit - in der Erwartung erbracht werden, dass der Empfänger dadurch in die Lage versetzt wird, eine (höhere) berufliche Qualifikation zu erwerben und danach eine entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit aufzunehmen, und die erst nach geraumer Zeit zurückzuzahlen sind, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. zur Berücksichtigung darlehensweiser gewährter Leistungen als Einkommen auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 6 N 51.05 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 4 LC 85/07

    Anspruch auf Übernahme der für den Besuch eines Kindes in einer Kindertagesstätte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Folgerichtig kann ein Bildungskredit auch neben Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und unabhängig von Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden (vgl. zur Berücksichtigung von Bildungskrediten als Einkommen bei der Gewährung von Jugendhilfe nach § 90 Abs. 3 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs Niedersächs. OVG, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 4 LC 85/07 -).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82

    Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Das Bundessozialgericht hat - im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -) - zur Arbeitslosenhilfe entschieden, dass als Darlehen gewährtes Unterhaltsgeld kein die Bedürftigkeit ausschließendes oder verringerndes Einkommen sei (Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 27/84 -, BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07
    Der Streitgegenstand ist insoweit auch abtrennbar (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • SG Berlin, 28.01.2010 - S 128 AS 25352/07

    Arbeitslosengeld II - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von Einkommen -

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eine unterschiedliche Betrachtungsweise erwägt, da die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht - wie die Arbeitslosenhilfe - einen bestimmten Lebensstandard erhalten, sondern nur das (sozio-kulturelle) Existenzminimum sichern sollen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07 - juris), ist der Ausgangspunkt zwar zutreffend.
  • SG Bremen, 18.03.2009 - S 23 AS 57/09
    Solche Leistungen dienen vielmehr dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07 -), da sie der Deckung des Lebensbedarfes dienen und können daher grundsätzlich als Einkommen angerechnet werden.

    (2) Die Gegenauffassung - die darlehensweise gewährte Mittel nicht als Einkommen ansieht - versteht als Einkommen nur solche Einnahmen in Geld oder Geldwert, die eine Veränderung der Vermögenssituation bewirken (so zu § 138 Abs. 2 Satz 1 AFG a.F.: BSG, Urt. v. 13. Juni 1985 - 7 RAr 27/94 - BVerwGE 41, 220, 226; 54, 258, 262 zur Anrechnung von BAföG beim Wohngeld; zum Bildungskredit: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07 - VG Bremen, Urt. v. 20. Juli 2007 - S 8 K 57/07 - LSG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2008, L 7 AS 62/08; Armborst, info also 2007, 228; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.

  • VG Gera, 14.01.2010 - 6 K 779/09

    Kein BaföG für Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung

    Daher ist die Zeit der Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung im Zuge des sog. Freischusses nicht nach dem BAföG förderfähig (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07. Anders ist es natürlich, wenn der Freischuss nicht bestanden wird (VG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2006 - 8 E 1085/06 - ).
  • VG Gera, 24.02.2010 - 6 K 779/09

    Ausbildungs- und Studienförderung

    Daher ist die Zeit der Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung im Zuge des sog. Freischusses nicht nach dem BAföG förderfähig (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07. Anders ist es natürlich, wenn der Freischuss nicht bestanden wird (VG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2006 - 8 E 1085/06 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2020 - L 7 AS 387/20
    Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg (L 14 AS 1171/07) stelle ein Bildungskredit kein Einkommen für Empfänger von Arbeitslosengeld II sogar während des Studiums dar.
  • SG Stade, 15.09.2009 - S 18 AS 618/09
    Auch die zum Teil in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass zB ein darlehensweise gewährter Bildungskredit nicht als Einkommen iSv § 11 SGB II anzurechnen ist (zB LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07), würde - sofern man dieser Ansicht folgt - zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • SG Stade, 12.01.2010 - S 18 AS 758/07
    Auch nach der zu dieser Frage vorliegenden Rechtsprechung ist eine Anrechnung eines Bildungskredites als Einkommen nicht vorzunehmen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2008 - L 14 AS 1171/07).
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