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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 14 AS 118/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,27123
LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 14 AS 118/09 B ER (https://dejure.org/2009,27123)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2009 - L 14 AS 118/09 B ER (https://dejure.org/2009,27123)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - L 14 AS 118/09 B ER (https://dejure.org/2009,27123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme von aufgelaufenen Mietschulden nebst Zinsen und Prozesskosten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Karlsruhe, 11.01.2011 - S 17 AS 5518/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung der Miete an den

    Eine Übernahme von aufgelaufenen Mietschulden kommt demnach nur in Betracht, wenn dies zu Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2009 -L 14 AS 118/09 B, Juris Rn. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2012 - L 12 AS 2857/11
    Damit ist ein möglicher Anspruch auf Übernahme der Mietschulden ("ersatzlos") entfallen, denn für eine Übernahme der Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II lediglich unter dem Aspekt einer finanziellen Restitution ist kein Raum (vgl. Bundessozialgericht (BSG), BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2009 - L 14 AS 118/09 B ER - (juris); Berlit in LPK-SGB 11, 4.
  • SG Lüneburg, 23.02.2011 - S 46 AS 45/11
    Eine derartige Übernahme von Schulden, die vor dem Leistungsbezug ent-standen sind, sieht das SGB II nicht vor (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.01.2009, L 14 AS 118/09 B ER - juris).
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