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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,16521
LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14 B ER (https://dejure.org/2014,16521)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14 B ER (https://dejure.org/2014,16521)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - L 14 AS 1360/14 B ER (https://dejure.org/2014,16521)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Erstreckung der Zusicherung auf Übernahme der Unterkunftskosten nach dem SGB II für eine neue Wohnung; Kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine einstweilige Anordnung nach Abschluss des Mietvertrages für die neue Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Erstreckung der Zusicherung auf Übernahme der Unterkunftskosten nach dem SGB II für eine neue Wohnung; Kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine einstweilige Anordnung nach Abschluss des Mietvertrages für die neue Wohnung

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 4 ; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Zeitliche Erstreckung der Zusicherung auf Übernahme der Unterkunftskosten nach dem SGB II für eine neue Wohnung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fortwirkung einer Zusicherung zur Übernahme der Aufwendungen für eine neue Unterkunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 716
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14
    Denn die Zusicherung, bei der es sich um eine vorgreifliche Teilregelung zur Übernahme höherer angemessener Kosten der Unterkunft nach einem Umzug handelt (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R - juris), entfaltet nicht für einen bestimmten Leistungszeitraum Bindungswirkung, sondern wirkt bei im Wesentlichen gleichbleibender Sach- und Rechtslage, insbesondere fortbestehender Hilfebedürftigkeit, auf unbestimmte Zeit.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - L 5 AS 189/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14
    Da aber die Zusicherung als Entstehungsgrund (vgl. dazu Leitherer in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 144 Rn 24, 24a m. w. N.) für den Anspruch auf laufende Leistungen für Kosten der Unterkunft bis zu einer bestimmten Höhe in zeitlicher Hinsicht über den Zeitraum eines Bewilligungsabschnitts hinauswirkt, kann das Interesse des Leistungsberechtigten an der Zusicherung auch nicht auf einen Zeitraum von höchstens einem Jahr beschränkt sein (a. A. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 6 AS 145/11 B PKH -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - L 5 AS 189/12 B ER - jeweils juris).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14
    Dies entspricht dem Zweck der Zusicherung, dem Leistungsberechtigten Planungssicherheit zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 219/10 R - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.02.2012 - L 6 AS 145/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Nichterreichen des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14
    Da aber die Zusicherung als Entstehungsgrund (vgl. dazu Leitherer in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 144 Rn 24, 24a m. w. N.) für den Anspruch auf laufende Leistungen für Kosten der Unterkunft bis zu einer bestimmten Höhe in zeitlicher Hinsicht über den Zeitraum eines Bewilligungsabschnitts hinauswirkt, kann das Interesse des Leistungsberechtigten an der Zusicherung auch nicht auf einen Zeitraum von höchstens einem Jahr beschränkt sein (a. A. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 6 AS 145/11 B PKH -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - L 5 AS 189/12 B ER - jeweils juris).
  • LSG Sachsen, 19.07.2016 - L 3 AS 611/16

    Elementenfeststellungsklage; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung zum

    Die Zusicherung zum Umzug im Sinne von § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II gilt grundsätzlich solange, bis in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, die nach Maßgabe von § 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 48 SGB X sowie § 40 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 330 Abs. 3 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) die Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung rechtfertigen würde (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 9. September 2013, a. a. O.; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2014 - L 14 AS 1360/14 B ER - NZS 2014, 716 = juris Rdnr. 2; ähnlich: Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2015, a. a. O.).
  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

    Ihre Wirkung ist darüber hinaus nicht auf einen bestimmten (Bewilligungs-)Zeitraum beschränkt, sondern gibt den Leistungsbeziehern Rechtssicherheit hinsichtlich der Unterkunftskosten für diese Wohnung, solange sie sie bewohnen und sich ohne Unterbrechung im Leistungsbezug befinden (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14 B ER, juris, Rn. 2).
  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Ihre Wirkung ist darüber hinaus nicht auf einen bestimmten (Bewilligungs-)Zeitraum beschränkt, sondern gibt den Leistungsbeziehern Rechtssicherheit hinsichtlich der Unterkunftskosten für diese Wohnung, solange sie sie bewohnen und sich ohne Unterbrechung im Leistungsbezug befinden (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14 B ER, juris, RdNr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2014 - L 18 AS 2084/14

    Zusicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Erforderlichkeit des Umzugs - Kosten

    Da aber die Zusicherung als Entstehungsgrund für den Anspruch auf laufende Leistungen für KdU bis zu einer bestimmten Höhe in zeitlicher Hinsicht über den Zeitraum eines Bewilligungsabschnitts hinauswirkt, kann das Interesse des Leistungsberechtigten an der Zusicherung auch nicht auf einen Zeitraum von sechs Monaten bzw höchstens einem Jahr beschränkt sein (vgl ebenso LSG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2014 - L 14 AS 1360/14 B ER - juris; aA LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 8 AS 196/14 B ER - Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 6 AS 145/11 B PKH - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - L 5 AS 189/12 B ER - jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - L 6 AS 459/23
    Insoweit kann hier dahinstehen, ob eine Begrenzung auf einen Zeitraum von höchstens einem Jahr nicht ausreichend widerspiegelt, dass das Interesse der leistungsberechtigten Person an der Zusicherung über diesen Zeitraum hinausgeht und deswegen nicht in Betracht kommt (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2014, L 14 AS 1360/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.07.2016, L 3 AS 611/16 B PKH; Keller a.a.O., Rn. 10a; a.A.: Sächsisches LSG, Beschluss vom 15.12.2020, L 7 AS 245/20 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2012, L 5 AS 189/12 B ER; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2012, L 6 AS 145/11 B PKH)).
  • SG Bayreuth, 04.12.2014 - S 5 AS 1039/14

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz nach Mietvertragsabschluss

    Soweit die Höhe der vom Jobcenter zu übernehmenden Kosten der Unterkunft streitig sein sollte, ist die Antragstellerin darauf zu verweisen, gegebenenfalls gegen den Leistungsbescheid des Antragsgegners bzw. des ab Umzug zuständigen Jobcenters vorzugehen (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.07.2014, L 14 AS 1360/14 B ER).
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