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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20 B ER, L 14 AS 1530/20 B ER PKH   

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https://dejure.org/2020,44505
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20 B ER, L 14 AS 1530/20 B ER PKH (https://dejure.org/2020,44505)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20 B ER, L 14 AS 1530/20 B ER PKH (https://dejure.org/2020,44505)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - L 14 AS 1531/20 B ER, L 14 AS 1530/20 B ER PKH (https://dejure.org/2020,44505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 23 Abs 3 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 6 Halbs 2 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Anspruch auf Überbrückungsleistungen für einen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 RBEG, § 23 SGB 12, § 86b SGG
    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Sicherung zum Existenzminimum - freizügigkeitsberechtigte EU-Ausländerinnen - Überbrückungsleistungen - regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - L 15 SO 124/20

    Existenzsicherung; Überbrückungsleistungen; Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20
    Unionsbürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, können einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Überbrückungsleistungen) nach § 23 Abs. 3 S 6 Halbs 2 SGB XII haben (Anschluss an LSG Berlin-Potsdam vom 11.7.2019 - L 15 SO 181/18 = info also 2019, 275 und vom 25.9.2020 - L 15 SO 124/20 B ER).

    Niemand hat sich deshalb dafür zu rechtfertigen, dass er das ihm von Gesetzes wegen zustehende Existenzminimum "wirklich" benötigt (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2020 - L 15 SO 124/20 B ER -, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19

    Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20
    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung, bzw. wenn diese wegen notwendiger Ermittlungen im Eilrechtsschutzverfahren nicht durchführbar ist, eine Folgenabwägung erforderlich, die die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend einstellt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20
    Auch bei Vornahmesachen ist einstweiliger Rechtsschutz jedenfalls dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20
    Denn die streitigen Leistungen der Sicherung des Existenzminimums betreffen in Gestalt der Menschenwürde i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) ein absolut wirkendes Grund- und zugleich Menschenrecht, welches unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus eines Menschen über den Erhalt der physischen Existenz auf ein Mindestmaß an Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gerichtet ist (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 1246/19

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20
    Allerdings stellen sich die Fragen, ob § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht ausreisepflichtige Unionsbürger - wie die Antragsteller - ohne über den Zweck der Arbeitsuche hinausreichendes Aufenthaltsrecht in verfassungskonformer Weise von Leistungen nach § 23 Abs. 1 SGB XII ausschließt bzw. ob solche Unionsbürger (Überbrückungs-)Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 23 Abs. 3 S. 6 Halbs. 2 SGB XII (in der ab dem 29. Dezember 2016 geltenden Fassung) in Anspruch nehmen können, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als schwierig und ungeklärt dar (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 1246/19 -, juris, mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20
    Unionsbürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, können einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Überbrückungsleistungen) nach § 23 Abs. 3 S 6 Halbs 2 SGB XII haben (Anschluss an LSG Berlin-Potsdam vom 11.7.2019 - L 15 SO 181/18 = info also 2019, 275 und vom 25.9.2020 - L 15 SO 124/20 B ER).
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