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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08   

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https://dejure.org/2009,15403
LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08 (https://dejure.org/2009,15403)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08 (https://dejure.org/2009,15403)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - L 14 AS 1830/08 (https://dejure.org/2009,15403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für die Warmwasserbereitung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Möglichkeit des Abzugs von durch die Einrichtung getrennter Zähler oder sonstiger Vorrichtungen konkret zu erfassender Kosten für die Warmwasserbereitung von den geltend ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08
    Nach Wiederaufnahme des Verfahrens verweist der Kläger nunmehr darauf, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R -) maximal ein Betrag von 6, 22 Euro pro Monat in Abzug gebracht werden dürfe.

    Das BSG (Urt. v. 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - ; Urt. v. 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - ) ist davon ausgegangen, dass Leistungen für die Warmwasserbereitung (als "Haushaltsenergie") schon im allgemeinen Regelsatz enthalten sind und hat zur Vermeidung von Doppelleistungen im Grundsatz gebilligt, dass von einer Warmmiete, die auch Kosten für die Warmwasserbereitung beinhaltet, ein entsprechender Abzug vorgenommen werden kann.

    Für die Höhe des Abzugs hat das BSG auf den Betrag abgestellt, mit dem die Warmwasserbereitung in die Regelleistung eingegangen ist (Urt. v. 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - ).

    Zwar hat das BSG in seinen bereits zitierten Entscheidungen (Urt. v. 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - ; Urt. v. 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - ) eine Ausnahme von dem pauschal auf den Anteil in der Regelleistung beschränkten Abzug für Warmwasser vorgesehen: Diese Beschränkung gelte "freilich nicht, wenn in einem Haushalt technische Verrichtungen vorhanden sind, die eine isolierte Erfassung der Kosten für Warmwasserbereitung ermöglichen.

    Ist es über die Einrichtung getrennter Zähler oder sonstiger Vorrichtungen technisch möglich, die Kosten für Warmwasserbereitung konkret zu erfassen, so sind auch diese konkreten Kosten von den geltend gemachten Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II abzuziehen" (BSG, Urt. v. 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08
    Das BSG (Urt. v. 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - ; Urt. v. 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - ) ist davon ausgegangen, dass Leistungen für die Warmwasserbereitung (als "Haushaltsenergie") schon im allgemeinen Regelsatz enthalten sind und hat zur Vermeidung von Doppelleistungen im Grundsatz gebilligt, dass von einer Warmmiete, die auch Kosten für die Warmwasserbereitung beinhaltet, ein entsprechender Abzug vorgenommen werden kann.

    Zwar hat das BSG in seinen bereits zitierten Entscheidungen (Urt. v. 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - ; Urt. v. 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - ) eine Ausnahme von dem pauschal auf den Anteil in der Regelleistung beschränkten Abzug für Warmwasser vorgesehen: Diese Beschränkung gelte "freilich nicht, wenn in einem Haushalt technische Verrichtungen vorhanden sind, die eine isolierte Erfassung der Kosten für Warmwasserbereitung ermöglichen.

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08
    Das Sozialgericht hat nur über den in diesen Bescheiden geregelten Bewilligungszeitraum von Januar 2005 und Juni 2005 entschieden und befindet sich damit im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG, wonach bei Rechtsstreitigkeiten über die Höhe der nach dem SGB II zu bewilligenden Leistungen spätere Bescheide, mit denen für nachfolgende Zeiträume Leistungen gewährt werden, nicht nach § 96 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - in ein schon anhängiges Verfahren einbezogen werden (vgl. nur Urt. v. 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - m. weit. Nachw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - L 32 AS 1639/09

    Kosten der Unterkunft; Miete, Warmwasserpauschale; tatsächlicher Verbrauch;

    Eine Erfassung der tatsächlichen Kosten im Sinne der BSG-Rechtsprechung liegt hier - wie ausgeführt- nicht vor (vgl. für den gesetzlich angeordneten Regelfall, der Abrechnung nach der Heizkosten-AV, welche in § 8 maximal 70 % der Kosten des Betriebes einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage nach dem erfassten Warmwasserverbrauch als umlegbar regelt, die übrigen Kosten hingegen zwingend nach der Wohn- oder Nutzfläche: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2009 - L 14 AS 1830/08 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - L 25 AS 856/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kosten der Unterkunft und Heizung; Kosten der

    Dementsprechend werden nach den vorliegenden Kostenabrechnungen die auf die Warmwasserbereitung entfallenden Energiekosten nicht konkret haushaltsbezogen ermittelt, sondern durch eine Näherungsberechnung, mit der zunächst auf der Grundlage des Warmwasserverbrauchs für die gesamte Liegenschaft der auf die Warmwassererwärmung entfallende Anteil am Gesamtenergieverbrauch ermittelt wird und die sich danach ergebenden Gesamtkosten für die Warmwasserbereitung teilweise - als Grundkosten - flächenbezogen und teilweise - als Verbrauchskosten - bezogen auf die Menge des verbrauchten Warmwassers auf die einzelnen Mieter umgelegt werden (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2009 - L 14 AS 1830/08 -, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 9 AS 741/10
    Die Rechtsfrage, ob eine nach Maßgabe der Heizkosten vorgenommene Abrechnung der Warmwasserkosten als konkrete Erfassung anzusehen ist, ist im Übrigen zur Zeit beim Bundessozialgericht im 14. Senat anhängig (Az.: B 14 AS 52/09 R, Vorinstanz LSG Potsdam, L 14 AS 1830/08), so dass hier auch eine offene Rechtsfrage vorliegt.
  • SG Braunschweig, 27.05.2010 - S 17 AS 430/09

    Anrechnung eines Guthabens aus einer Heizkosten und Nebenkostenabrechnung auf

    Eine nach Maßgabe der Heizkostenverordnung vorgenommene Abrechnung der Kosten für Warmwasserbereitung ist keine isolierte haushaltebezogene Erfassung, die eine Ausnahme von dem pauschal auf die Regelleistung beschränkten Abzug für Warmwasser zulässt (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2009, L 14 AS 1830/08, zit. nach juris).
  • SG Lüneburg, 01.02.2011 - S 44 AS 1891/09
    Vielmehr erfolgt auch insoweit eine Schätzung nach Grund- und Verbrauchskosten (SG Lüneburg vom 18.12.2008 - S 28 AS K. -, Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.05.2009 - L 14 AS 1830/08 - ).
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