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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER (https://dejure.org/2013,500)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER (https://dejure.org/2013,500)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - L 14 AS 3133/12 B ER (https://dejure.org/2013,500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 2 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 3 S 1 Nr 2 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Niederlassungsfreiheit - Aufenthaltsrecht durch selbstständige Erwerbstätigkeit - Prostitution auf der Straße - kein Verlust des Aufenthaltsrechts bei ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 SGB 2, § 2 Abs 1 FreizügG/EU, § 2 Abs 2 Nr 2 FreizügG/EU, Art 49 AEUV
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausländer - Aufenthaltsrecht - selbständige Erwerbstätigkeit - Niederlassungsfreiheit - Prostitution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 49, SGB II § 7 Abs. 1 S. 1, SGB II § 19 Abs. 1 S. 1, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Niederlassungsfreiheit, Unionsbürger, selbständige Erwerbstätigkeit, Prostitution, selbständige Prostitution, freizügigkeitsberechtigt, Unionsbürgerrichtlinie, ALG II, SGB II, Schwangerschaft, feste Einrichtung, Straßenprostitution, Sozialleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    Entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -) reicht schon die Möglichkeit, dass die begehrten Leistungen zustehen könnten, allemal aus, um im Wege der Folgenabwägung den Erlass einer zusprechenden einstweiligen Anordnung zu rechtfertigen.

    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 874/93

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft - anderes ist hier nicht ersichtlich - liegt kein regelwidriger Körperzustand der Frau vor und damit nicht einmal eine Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 -).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    In seinem vom Sozialgericht dafür zur Begründung angezogenen Urteil vom 19. Oktober 2010 (B 14 AS 23/10 R), in dem es als Voraussetzung für die Niederlassungsfreiheit - auch - das Bestehen einer "festen Einrichtung" genannt hat - freilich ohne dass dies für seine Entscheidung erheblich gewesen wäre -, schließt das Bundessozialgericht an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juli 1991 (Rs. C-221/89, The Queen gg.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    In seinem vom Sozialgericht dafür zur Begründung angezogenen Urteil vom 19. Oktober 2010 (B 14 AS 23/10 R), in dem es als Voraussetzung für die Niederlassungsfreiheit - auch - das Bestehen einer "festen Einrichtung" genannt hat - freilich ohne dass dies für seine Entscheidung erheblich gewesen wäre -, schließt das Bundessozialgericht an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juli 1991 (Rs. C-221/89, The Queen gg.
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    Vielmehr schließt die den Angehörigen der Mitgliedstaaten (jetzt) durch Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zuerkannte Niederlassungsfreiheit die Ausübung auch dieser selbständigen Tätigkeit ein (vgl. bereits Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 20. November 2001, Rs. C-268/99, Aldona Malgorzata Jany u.a. gg.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - L 28 B 1637/07

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; Leistungen für die Vergangenheit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    Maßgebend sind - auch im Beschwerdeverfahren - in der Regel die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Oktober 2007 - L 28 B 1637/07 AS ER - erkennender Senat, Beschluss vom 4. September 2009 - L 14 AS 1063/09 B ER -, nicht veröffentlicht; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 12. Ergänzungslieferung 2005, § 123 Rdnrn. 165, 166 m. w. N. zur Parallelproblematik in § 123 VwGO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08

    Rechtliche Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    Zum anderen stelle es auch einen Verstoß gegen das Verbot geschlechtsspezifischer Benachteiligung (Art. 3 Abs. 3 GG) dar, nur bei der schwangeren Frau rechtliche Nachteile aus einer Tatsache eintreten zu lassen, die sie zwangsläufig nicht allein herbeiführen kann (L 15 B 54/08 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12
    Aber selbst falls diese Tätigkeit als "Gewerbe" i.S.d. Gewerbeordnung anzuzeigen sein sollte - was die Antragstellerin in der Tat nicht getan hat - wäre ihre (nicht angezeigte) Ausübung nicht "illegal", da es jedenfalls einer amtlichen Erlaubnis dazu nicht bedarf (nicht nachvollziehbar deshalb auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. August 2011 - L 12 AS 531/12 B ER -).
  • SG Aachen, 15.08.2017 - S 14 AS 554/17

    Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über Lohnzahlungen sowie über die

    Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Tätigkeit (OVG Hamburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 B 137/10; LSG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER -, sämtlich juris; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht,11. Aufl. 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 70).

    Die Unterhaltung einer baulichen Einrichtung, etwa im Sinne eines Ladenlokals, eines Lagerraums oder einer Werkstatt, ist für die Anerkennung einer selbständigen Tätigkeit, die der Niederlassungsfreiheit unterliegt, nicht erforderlich (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B -, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Tätigkeit (OVG Hamburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 B 137/10; LSG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 2 FreizügG/EU Rn. 70).

    Die Unterhaltung einer baulichen Einrichtung, etwa im Sinne eines Ladenlokals, eines Lagerraums oder einer Werkstatt, ist für die Anerkennung einer selbständigen Tätigkeit, die der Niederlassungsfreiheit unterliegt, nicht erforderlich (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B).

  • LSG Hessen, 21.08.2020 - L 6 AS 383/20
    Ein entsprechender Verstoß, so er vorläge, würde die Ausübung der Tätigkeit nicht als solche illegal werden lassen (vgl. so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Januar 2013, L 14 AS 3133/12 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21
    Die Tätigkeit als Prostituierte unterfällt grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU (vgl. dazu Hessisches LSG Beschluss vom 21.08.2020, L 6 AS 383/20 B ER, Rn. 27 ff., juris; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 28.01.2013, L 14 AS 3133/12 B ER, Rn. 10 f., juris; SG Berlin Urteil vom 15.06.2022, S 134 AS 8396/20, Rn. 29 ff., juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2021 - L 9 AS 218/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer - Strafhaft

    An der gesundheitlichen Erwerbsfähigkeit nach § 8 Abs. 1 SGB II bestehen auch mit Blick auf die Schwangerschaft der Antragstellerin mit einem nach dem vorliegenden Mutterpass errechneten Entbindungstermin im Mai 2021 keine Zweifel (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER -, juris).
  • SG München, 05.01.2017 - S 46 AS 3026/16

    Fortwirkendes Aufenthaltsrecht für selbstständig erwerbstätige Unionsbürgerinnen

    Das LSG Berlin-Brandenburg bejahte im Beschluss vom 28.01.2013, L 14 AS 3133/12 B ER, unter Verweis auf den Schutz von Familie und Mutterschaft in Art. 6 Abs. 1 und 4 Grundgesetz ebenfalls die Fortwirkung des Aufenthaltsrechts nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU bei einer Antragstellerin, die ihre selbstständige Tätigkeit als Prostituierte infolge einer Schwangerschaft aufgab.
  • SG Darmstadt, 13.07.2020 - S 27 AS 295/20
    Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Tätigkeit (OVG Hamburg, Beschluss vom 21.6.2010 - 1 B 137/10; LSG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 28.1.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 2 FreizügG/EU Rn. 70).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - L 2 AS 1119/14

    Gewährung vorläufiger Regelleistungen einschließlich eines Mehrbedarfs bei

    Ob bei der Antragstellerin darüber hinaus wegen ihrer Tätigkeit als Prostituierte auch noch ein Aufenthaltsrecht nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 FreizügG/EU besteht (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12 B ER, juris RdNrn. 24 ff.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER, juris RdNrn. 8 ff.), oder ob dies wegen fehlender gewerblicher Meldung und fehlender Abgabe von Steuern nicht der Fall ist, kann vor diesem Hintergrund im Rahmen des Eilverfahrens offen bleiben.
  • SG Nürnberg, 07.09.2018 - S 14 AS 845/18

    Unmittelbare und ausschließliche Unterhaltsgewährung als Voraussetzung für ein

    Ausschlaggebend ist das Gesamtbild der Tätigkeit (OVG Hamburg, Beschluss vom 21.6.2010 - 1 B 137/10; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.1.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 2 FreizügG/EU Rn. 70).
  • SG Berlin, 24.02.2016 - S 2 EG 11/13

    Elterngeldberechtigung von Unionsbürgern - Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 Abs. 1

    Die Kammer brauchte daher nicht zu entscheiden, ob das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 4 VO (EG) 883/2004 eingreift (zwar unterfällt das Elterngeld als Familienleistung gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. j der VO [EG] 883/2004 dem sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung [vgl. etwa Sächsisches LSG v. 13.11.2013 - L 7 EG 5/12, RdNr. 17; juris], indes kann sich auf das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 4 VO [EG] 883/2004 nach der Rechtsprechung des EuGH nur berufen, wessen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats die Voraussetzungen der RL 2004/38/EG erfüllt [so ausdrücklich EuGH in der Rechtssache "Dano" v. 11.11.2014 - C 333/13, RdNr. 69 und 83; juris]; ob die Klägerin, die in den Monaten Dezember 2011 bis Januar 2012 geringfügig erwerbstätig war, sich insoweit auf ein nachgelagertes Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Abs. 3 lit. a oder c der RL (EG) 2004/38 berufen kann, erscheint als offen [vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 28.1.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER, RdNr. 12 zur unfreiwilligen Arbeitslosigkeit aufgrund einer Schwangerschaft; LSG Berlin-Brandenburg v. 20.5.2008 - L 15 AS 54/08 SO ER, RdNr. 19 und SG Berlin v. 29.6.2012 - S 96 AS 15360/12 ER, RdNr. 25ff. zur Schwangerschaft als einem der Krankheit oder einem Unfall vergleichbaren unbeeinflussbaren Umstand einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit; vgl. auch SG Aurich v. 30.3.2015 - S 35 AS 237/14 ER, RdNr. 18 zur möglichen unfreiwilligen Arbeitslosigkeit bei einem befristeter Vertrag; jeweils juris]; ein - von der Klägerin in Anlehnung an die Entscheidung des BSG v. 30.1.2013 - B 4 AS 54/11 R, RdNr. 34, juris, vorgebrachtes - Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen vor dem Hintergrund, dass das Asylverfahren des Kindsvaters noch nicht abgeschlossen war, wäre insoweit indes ohne Bedeutung, weil es sich dabei weder um ein Aufenthaltsrecht im Sinne der RL [EG] 2004/38 handeln würde, noch daraus eine Freizügigkeitsberechtigung im Sinne des AEUV bzw. des FreizügG/EU abgeleitet werden kann).
  • SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10

    Ausschluss von Ausländern vom Leistungsbezug nach dem SGB II für die ersten drei

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