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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,12888
LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10 B ER (https://dejure.org/2010,12888)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 14 AS 763/10 B ER (https://dejure.org/2010,12888)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 14 AS 763/10 B ER (https://dejure.org/2010,12888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 vom 23.12.2007, § 8 Abs 1 SGB 2, § 8 Abs 2 SGB 2, § 2 FreizügG/EU 2004
    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - rumänischer Staatsangehöriger - Erwerbsfähigkeit - fehlende Arbeitserlaubnis-EU - Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 2, § 8 Abs 1 SGB 2, § 8 Abs 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rumäne; selbständige Erwerbstätigkeit; Erwerbsfähigkeit; Aufenthaltsrecht; vorläufige Regelung; Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer wegen Aufenthalts allein aus dem Zweck der Arbeitsuche

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 8 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, SGB II § 8 Abs. 2, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 1, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2, FreizügG/EU § 3 Abs. 1 S. 1
    Unionsbürger, Rumänen, selbständige Erwerbstätigkeit, effektiver Rechtsschutz, abstrakt-generelle Möglichkeit, Möglichkeit, Arbeitssuche, Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche, geringfügige Einkünfte, Einkommen, rumänische Staatsangehörige, völlig untergeordnet und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer wegen Aufenthalts allein aus dem Zweck der Arbeitsuche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 29 AS 1820/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungsausschluss für Ausländer, lettischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10
    Ob es für die Annahme der Erwerbsfähigkeit eines Ausländers i.S.d. § 8 Abs. 2 SGB II erforderlich ist, dass die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung "konkret" möglich erscheint (i.d.S. bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - L 29 AS 1820/09 B ER -), oder ob die "abstrakt-generelle" Möglichkeit ausreicht (so die "Fachlichen Hinweise" der Bundesagentur für Arbeit zu § 8 SGB II [8.15] sowie Valgolio, in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, § 8 Rdnr. 20 f.), kann der Senat im vorliegenden Verfahren offenlassen.

    Denn denkbar ist auch, dass als "Beschäftigung" i.S.d. § 8 Abs. 2 SGB II nicht nur die abhängige Beschäftigung (§ 7 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs [SGB IV]) anzusehen ist (so allerdings bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - L 29 AS 1820/09 B ER -), sondern ("aufgrund der Aufgabe und des Ziels des SGB II") auch die selbständige Erwerbstätigkeit (so bspw. wiederum die "Fachlichen Hinweise" der Bundesagentur für Arbeit zu § 8 AGB II [8.14] sowie Brühl, in: LPK-SGB II, § 8 Rdnr. 36; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.Mai 2008 - 15 B 54/08 SO ER -).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10
    Entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. Beschluss v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -) reicht schon die Möglichkeit, dass die begehrten Leistungen zustehen könnten, allemal aus, um im Wege der Folgenabwägung den Erlass einer zusprechenden einstweiligen Anordnung zu rechtfertigen.

    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10
    Dementsprechend kommt es auch hier darauf an, ob der Antragsteller zu 1) eine "tatsächliche und echte Tätigkeit" von wirtschaftlicher Bedeutung ausübt; außer Betracht zu bleiben haben dagegen Tätigkeiten, die einen so geringen Umfang, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl. zuletzt Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 4. Februar 2010, Rs. C-14/09, Genc ./. Land Berlin).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - L 28 B 1637/07

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; Leistungen für die Vergangenheit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10
    Maßgebend sind - auch im Beschwerdeverfahren - in der Regel die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Oktober 2007 - L 28 B 1637/07 AS ER - erkennender Senat, Beschluss vom 4. September 2009 - L 14 AS 1063/09 B ER -, nicht veröffentlicht; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 12. Ergänzungslieferung 2005, § 123 Rdnrn. 165, 166 m. w. N. zur Parallelproblematik in § 123 VwGO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08

    Rechtliche Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10
    Denn denkbar ist auch, dass als "Beschäftigung" i.S.d. § 8 Abs. 2 SGB II nicht nur die abhängige Beschäftigung (§ 7 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs [SGB IV]) anzusehen ist (so allerdings bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - L 29 AS 1820/09 B ER -), sondern ("aufgrund der Aufgabe und des Ziels des SGB II") auch die selbständige Erwerbstätigkeit (so bspw. wiederum die "Fachlichen Hinweise" der Bundesagentur für Arbeit zu § 8 AGB II [8.14] sowie Brühl, in: LPK-SGB II, § 8 Rdnr. 36; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.Mai 2008 - 15 B 54/08 SO ER -).
  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Von entscheidender Bedeutung ist hierfür, dass eine selbstständige Tätigkeit, die ansonsten die oben genannten Kriterien erfüllt, allenfalls aus diesem Blickwinkel ausgeschlossen ist, wenn sie in so geringem Umfang ausgeübt wird, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (für Arbeitnehmerbegriff: BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R mwN; Scheuer/Weerth in Lenz-Borchardt, EU-Verträge, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8 mwN; Khan in Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8; zur Übertragung auf selbstständige Tätigkeit: LSG Berlin-Brandenburg, 22.7.2010 - L 14 AS 763/10 B ER), ohne dass die begrenzte Höhe der Vergütung - bei selbstständiger Tätigkeit der erzielte Gewinn - eine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. für Arbeitnehmer: EuGH, 4.6.2009 - C-22/08 - Vatsouras, Koupatnantze mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2011 - L 28 AS 566/11

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Leistungen nach dem SGB II; Folgenabwägung;

    Zudem ist denkbar, dass als Beschäftigung iS des § 8 Abs. 2 SGB II nicht nur die abhängige Beschäftigung nach § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) anzusehen ist, sondern auch die selbständige Erwerbstätigkeit (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss, vom 22. Juli 2010, L 14 AS 763/10 B, Rn. 8, mwN, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - L 19 AS 431/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auch besteht Klärungsbedarf, ob der Antragsteller gesundheitlich wegen seiner psychischen Erkrankung i.S.v. § 8 Abs. 1 SGB II und rechtlich wegen des Erfordernisses der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme nach § 8 Abs. 2 SGB II i.d.F. bis zum 31.03.2011 (siehe hierzu Brühl a.a.O., § 8 Rn 31f mit Wiedergabe des Meinungstandes, ob eine konkrete Möglichkeit oder eine abstrakt-generelle Möglichkeit der Erteilung einer Arbeitsmöglichkeit erforderlich ist; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.07.2010 - L 14 AS 763/10 B ER mit Wiedergabe des Meinungstandes, aber auch Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu Punkt 8.15 in der Fassung vom 20.01.2010) erwerbsfähig gewesen ist.
  • SG Berlin, 11.06.2012 - S 205 AS 11266/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Wie bei Arbeitnehmern ist im Hinblick auf die Qualität der selbständigen Tätigkeit zu fordern, dass diese nicht völlig untergeordnet und unwesentlich ist (Hessisches LSG, B. v. 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER, Rn. 14, juris; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 22.07.2010 - L 14 AS 763/10 B ER; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1996, 708, 709; OVG Bremen, B. v. 21.06.2010 - 1 B 137/10, Rn. 10, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, 54. EL Oktober 2007, § 2 FreizügG/EU Rn. 44; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER, L 10 AS 1028/10 B PKH, Rn. 13, juris; wohl auch LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 23.05.2012 - L 9 AS 47/12 B ER, Rn. 53, juris; für Arbeitnehmer vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2010, - B 14 AS 23/10 R, Rn. 18, mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2011 - L 13 AS 1071/11
    Das Abwarten einer Entscheidung im Verfahren der Hauptsache über den zurückliegenden Zeitraum ist dem Rechtsschutzsuchenden dann in aller Regel zumutbar (zum Ganzen vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 14 AS 763/10 B ER - veröffentlicht in Juris m. w. N.).
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