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LSG Bayern, 05.12.2002 - L 14 KG 26/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 15.03.1999 - S 9 KG 41/98
- LSG Bayern, 05.12.2002 - L 14 KG 26/99
Wird zitiert von ...
- BSG, 26.03.2014 - B 10 KG 1/13 R
Sozialrechtliches Kindergeld - Missionar außerhalb der EU - Missionsgemeinschaft …
Diese Regelung habe der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 1997 ergänzt und nach der Senatsentscheidung vom 5.12.2002 (L 14 KG 26/99) um die Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen erweitert, weil diese Körperschaft des öffentlichen Rechts im Gesetzgebungsverfahren schlichtweg übersehen worden sei.Mit diesem Systemwechsel hin zu einer überwiegend steuerrechtlichen Leistung hat der Gesetzgeber dem Territorialitätsprinzip folgend den Kg-Anspruch grundsätzlich davon abhängig gemacht, ob das dadurch geförderte Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B - Juris RdNr 6; Bayerisches LSG Urteil vom 5.12.2002 - L 14 KG 26/99 - Juris RdNr 54; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.1.2005 - L 13 KG 13/04 - Juris RdNr 20) .
Missionare wollte der Gesetzgeber bei der Kg-Zahlung insoweit bereits ab dem Systemwechsel zum 1.1.1996 nur dann berücksichtigen, wenn sie von ihrer Stellung als Amtsträger der Kirche entsandten Beamten und Entwicklungshelfern vergleichbar sind (vgl BT-Drucks 13/4839 zu Art. 24 S 92; Bayerisches LSG Urteil vom 5.12.2002 - L 14 KG 26/99 - Juris RdNr 57) .
Denn diese Ergänzung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt BKGG beruht - wie bereits das LSG in der angefochtenen Entscheidung ausgeführt hat - auf den Erkenntnissen des Gesetzgebers aus einem Verfahren vor dem Bayerischen LSG (L 14 KG 26/99) , wonach der Gesetzgeber alle den öffentlich-rechtlich verfassten Gemeinschaften zugeordneten Missionswerke erfassen wollte und die genannte Körperschaft des öffentlichen Rechts im vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren schlichtweg übersehen hatte (vgl Bayerisches LSG Urteil vom 5.12.2002 - L 14 KG 26/99, dort Stellungnahme des BMFSFJ vom 16.5.2002 unter Juris RdNr 18 ff, 22) .
Denn auch die öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften bzw Kirchen sind aufgrund der Verleihung des öffentlich-rechtlichen Status gehalten, die tragenden Verfassungsprinzipien zu achten und sich gegenüber dem Staat rechtstreu zu verhalten (s hierzu umfassend: Bayerisches LSG Urteil vom 5.12.2002, L 14 KG 26/99, Juris RdNr 75 mwN; Korioth in Maunz/Dürig, GG, Stand der Einzelkommentierung 2/03, Art. 140 RdNr 10 und 16) .