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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 14 R 3/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 14 R 3/08 (https://dejure.org/2010,10501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2010 - L 14 R 3/08 (https://dejure.org/2010,10501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - L 14 R 3/08 (https://dejure.org/2010,10501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Versicherungszeiten im Ghetto Lodz (Polen) nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG); Ausscheiden eines geltend gemachten Rentenanspruchs mit einem früheren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R

    Sozialversicherungsabkommen - Rentenantrag - Rentenanspruch - Fiktion -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 14 R 3/08
    Bereits mit Urteil vom 12.02.2004 hat das BSG (Az.: B 13 RJ 58/03 R) hinsichtlich des entsprechenden deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommens entschieden, dass ein im Ausland gestellter Rentenantrag nach Abkommensrecht zugleich als ein solcher nach deutschem Recht gegenüber dem deutschen Rentenversicherungträger als wirksam gestellt gilt, auch wenn nicht alle erforderlichen Angaben vollständig gemacht wurden mit der Folge, dass der ausländische den deutschen Träger über die Antragstellung nicht in Kenntnis gesetzt hat.
  • LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 269/07

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 14 R 3/08
    Allerdings hat der Senat wiederholt ausgeführt, dass im Verfahren über Rentenansprüche nach dem ZRBG die Angaben der Betroffenen im Verfahren vor der Claims Conference im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 13.06.2008, Az: L 14 R 269/07).
  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 14 R 3/08
    Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 03.06.2009 (Az.: B 5 R 26/08 R) entschieden , dass die Entschädigung nach dem EVZStiftG keine Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 2. Halbsatz ZRBG ist, die die Anwendbarkeit des ZRBG ausschließen würde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10R - juris - (die Entscheidung des Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 -juris - bestätigend) entschieden, dass ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente gemäß Art. 27 Abs. 2 S.1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Israel SozSich) auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen ist.

    Wäre ungeachtet dessen dennoch davon auszugehen, dass die Verstorbene in Israel einen Rentenantrag auf israelische Rente gestellt haben sollte, gälte dieser zwar nach Abkommensrecht gleichzeitig als Antrag auf deutsche Rente aus der deutschen Rentenversicherung, selbst wenn die Verstorbene in diesem Antrag das Bestehen von deutschen Versicherungszeiten nicht kenntlich gemacht haben sollte (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats des LSG NRW vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 (bestätigt durch Urteil des BSG vom 19.04.2011, B 13 R 20/10 R), dort Rdn. 19: Ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente ist nach Art. 27 Absatz 2 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen; der israelische Antrag gilt, sowohl formell als auch materiell, zugleich als Antrag auf "entsprechende Leistungen" nach deutschem Recht; für die Wirksamkeit eines beim israelischen Versicherungsträger gestellten Antrags kommt es in der deutschen Rentenversicherung weder auf dessen Übersendung noch auf Kenntniserlangung durch den deutschen Rentenversicherungsträger an).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 999/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Dies habe der erkennende Senat im Verfahren L 14 R 3/08 entschieden.

    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10R - juris- (die Entscheidung des Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 - juris - bestätigend) entschieden, dass ein Israel gestellter Antrag auf Altersrente gemäß Art. 27 Abs. 2 S.1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Abk Israel SozSich) auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
    Zwar ist ein beim israelischen Versicherungsträger gestellter Rentenantrag nach Artikel 27 Absatz 2 Satz 1 des DISVA auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen (Urteil des erkennenden Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 in juris; bestätigt durch BSG, Urteil vom 19.04.2011, B 13 R 20/10 R, SozR 4 - 6480 Art. 27 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 188/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Der Senat habe im Verfahren L 14 R 3/08 entschieden, dass der beim israelischen Versicherungsträger gestellte Antrag auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen sei.

    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10R - juris - (die Entscheidung des Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 - jurisbestätigend) entschieden, dass ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente gemäß Art. 27 Abs. 2 S.1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Abk Israel SozSich) auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Der vom Versicherten 1993 in Israel gestellte Rentenantrag auf israelische Rente gilt zwar nach Abkommensrecht gleichzeitig als Antrag auf deutsche Rente aus der deutschen Rentenversicherung, selbst wenn der Versicherte in diesem Antrag das Bestehen von deutschen Versicherungszeiten nicht kenntlich gemacht haben sollte (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 (bestätigt durch das Urteil des BSG vom 19.04.2011, B 13 R 20/10 R, dort Rdn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10R - juris - (die Entscheidung des Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 - juris - bestätigend) entschieden, dass ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente gemäß Art. 27 Abs. 2 S.1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit ( Israel SozSich) auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 431/13
    Zwar ist ein beim israelischen Versicherungsträger gestellter Rentenantrag nach Artikel 27 Absatz 2 Satz 1 des DISVA auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen (Urteil des erkennenden Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 in juris; bestätigt durch BSG, Urteil vom 19.04.2011, B 13 R 20/10 R, SozR 4 - 6480 Art. 27 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
    Zwar ist ein beim israelischen Versicherungsträger gestellter Rentenantrag nach Artikel 27 Absatz 2 Satz 1 des DISVA auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen (Urteil des erkennenden Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 in juris; bestätigt durch BSG, Urteil vom 19.04.2011, B 13 R 20/10 R, SozR 4 - 6480 Art. 27 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 317/13
    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10R - juris - (die Entscheidung des Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 - juris - bestätigend) entschieden, dass ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente gemäß Art. 27 Abs. 2 S.1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Israel SozSich) auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 1116/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10R - juris - (die Entscheidung des Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 - juris - bestätigend) entschieden, dass ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente gemäß Art. 27 Abs. 2 S.1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Abk Israel SozSich) auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 14 R 739/13
  • SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
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