Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17979
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01 (https://dejure.org/2003,17979)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01 (https://dejure.org/2003,17979)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - L 14 RJ 151/01 (https://dejure.org/2003,17979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01
    Der Antragseinwand des § 99 Abs. 1 SGB VI gilt nicht, wenn das Recht auf Regelaltersrente vor dem 01.01.1992 entstanden ist (BSG, Urteil vom 02.08.2000 - Az.: B 4 AR 54/99 R - in SozR 3 - 2600 § 99 Nr. 5).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01
    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist die Leistungsbegrenzung des § 44 Abs. 4 SGB X im Rahmen einer Erstfeststellung einer Leistung nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 22.10.1996 - Az.: 13 RJ 17/96 in SozR 3 - 1200 § 45 Nr. 6; BSG, Urteil vom 02.08.2000 a.a.O.).
  • LSG Berlin, 12.06.1992 - L 1 An 34/89
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01
    Diese Einschränkung ist jedoch hier nicht maßgebend, da durch diese Regelung dem Versicherten lediglich die Gestaltungsmöglichkeiten nach den §§ 1248 Abs. 5 und 6 RVO erhalten werden sollten und somit eine ausdrückliche Erklärung des Versicherten über eine Verschiebung des Versicherungsfalles auf einen späteren Zeitpunkt voraussetzen (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 12.06.1992 - L 1 An 34/89).
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RJ 141/56
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01
    Dabei ist die Geltendmachung der Verjährung durch Einrede des Versicherungsträgers bis zur letzten Tatsacheninstanz möglich (vgl. BSGE 6, 57).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83

    Unterbrechung der Verjährung - Verjährung - Antrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01
    Die Beklagte beruft sich insoweit auf das Urteil des BSG vom 13.12.1984 - Az.: 9 RV 60/83 - SozR 1200 § 45 Nr. 5.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Im Hinblick auf dieses Gestaltungsrecht konnte die Einfügung des Satzes 2 in Art. 27 Abs. 2 Abk Israel SozSich nur den Zweck haben, dem Versicherten in Israel die Gestaltungsmöglichkeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu nehmen, die eine Antragstellung beim israelischen Versicherungsträger ansonsten zur Folge haben könnte (LSG Berlin vom 12.6.1992 aaO; LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.6.2003 - L 14 RJ 151/01 - Juris RdNr 39) .

    Vielmehr war Art. 27 Abs. 2 Satz 2 Abk Israel SozSich so zu verstehen, dass der Antrag auf eine israelische Altersrente (nur) dann nicht als Antrag auf ein deutsches Altersruhegeld galt, wenn der Versicherte ausdrücklich erklärte, dass er den Versicherungsfall des Alters nach deutschen Vorschriften auf einen späteren Zeitpunkt verschieben wolle (LSG Berlin vom 12.6.1992 aaO; LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.6.2003 aaO; vgl zur Ausübung des "Bestimmungsrechts" durch den Versicherten in § 1248 Abs. 6 RVO: BSG vom 22.5.1974 - BSGE 37, 257, 258 ff = SozR 2200 § 1248 Nr. 3 S 8 ff; BSG vom 22.6.1978 - BSGE 46, 279, 281 f = SozR 2200 § 1248 Nr. 25 S 56 f) ; es sollte also auch hier allein im Willen des israelischen Antragstellers liegen zu bestimmen, ob der Versicherungsfall des Alters in Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt (als in Israel) eintreten sollte; keinesfalls sollte die Vertragsnorm hingegen bezwecken, die Antragsgleichstellung bei Anträgen auf Altersruhegeld von vornherein auszuschließen und die Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherten in Israel nach deutschem Recht (§ 1248 Abs. 6 RVO = § 25 Abs. 6 AVG) zu beschneiden (vgl LSG Berlin vom 12.6.1992 aaO - Urteilsumdruck S 21) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht