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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13   

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https://dejure.org/2014,37843
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13 (https://dejure.org/2014,37843)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.11.2014 - L 15 AS 166/13 (https://dejure.org/2014,37843)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. November 2014 - L 15 AS 166/13 (https://dejure.org/2014,37843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Insoweit kann nicht anderes gelten als für die von einem Selbständigen vereinnahmte Umsatzsteuer, die nach der Rechtsprechung des BSG im Monat des tatsächlichen Zuflusses als Betriebseinnahme zu berücksichtigen ist, ohne dass Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen zu entsprechenden Absetzungen führen (Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - Rn. 24f).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 22. August 2013 (B 14 AS 1/13 R) zu der Einkommensermittlung bei einem Kommanditisten einer KG, welcher zugleich Geschäftsführer sowie Alleingesellschafter der Komplementärgesellschaft war, betont, dass entscheidend für die Zuordnung sämtlicher Zuflüsse als Einnahme des dortigen Klägers allein sei, dass dieser aufgrund seiner Position in der KG und in der Kommanditgesellschaft (gemeint wohl: Komplementärgesellschaft) uneingeschränkt über die zugeflossenen Mittel habe verfügen können.

  • BGH, 30.05.1994 - II ZR 205/93

    Beweislastregelungen bei Entnahme durch einen Gesellschafter - Zurückverweisung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Denn das von den Gesellschaftern empfangene Geld wird in der BGB-Gesellschaft gesamthänderisch gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R - Rn. 21), eine Berechtigung für Entnahmen aus der Gemeinschaftskasse kann sich nur aus einer Vereinbarung der Gesellschafter ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1994 - II ZR 205/93, Schäfer in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 721 Rn. 15).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Ferner ist die Warmwasserpauschale von 6, 47 EUR (vgl. zur Berechnung: BSG, Urteil vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R) in Abzug zu bringen.
  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R

    Künstlersozialversicherung - diplomierte Modedesignerin - Mitinhaberin eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Denn das von den Gesellschaftern empfangene Geld wird in der BGB-Gesellschaft gesamthänderisch gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R - Rn. 21), eine Berechtigung für Entnahmen aus der Gemeinschaftskasse kann sich nur aus einer Vereinbarung der Gesellschafter ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1994 - II ZR 205/93, Schäfer in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 721 Rn. 15).
  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 11/12 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen - Beiträge zur privaten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.10.2012 - B 14 AS 11/12 R - m. w. N.) hat ein privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II einen Anspruch auf Übernahme seines Beitrags zur privaten Krankenversicherung bis zur Hälfte des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Wenn berücksichtigt wird, dass nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Anrechnung einer Einnahme als Einkommen voraussetzt, dass das zugeflossene Einkommen als "bereites Mittel" geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken (vgl. z. B. Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R - Rn. 24), können die hier in Rede stehenden Zahlungen der Fa. M. an die GbR nicht als Einkommen des Klägers behandelt werden, da sie ihm im Dezember 2010 nicht als bereite Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung standen.
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Kosten nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Da der Kläger nach den Feststellungen des Beklagten mit der Mitbewohnerin keine Bedarfsgemeinschaft bildete, sondern lediglich eine Wohngemeinschaft vorlag, war es konsequent, die Aufwendungen für die Unterkunft nicht nach dem Kopfteilprinzip, sondern nach den getroffenen vertraglichen Abreden zu verteilen (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R - Rn. 24).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 53/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Über den titulierten Betrag hinausgehende Zahlungen können nicht abgesetzt werden (vgl. hierzu ausführlich: BSG, Urteil vom 22.02.2014 - B 14 AS 53/12 R - Rn. 23ff).
  • LSG Sachsen, 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12

    Anteil am Gewinn; Außengesellschaft; Einkommen; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Diese Vorschrift bietet nach Auffassung des Senats keine Handhabe, die Einnahmen einer BGB-Gesellschaft einem Gesellschafter ohne Rücksicht auf zivilrechtliche Normen als eigene Einnahmen zuzurechnen, d. h. die Einkommensermittlung wie bei einem Einzelunternehmer durchzuführen (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER - Rn. 30ff).
  • OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 9/06

    Anpassungsanspruch des Partners einer Rechtsanwaltssozietät hinsichtlich einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 166/13
    Ob sich aus der gesellschafterlichen Treuepflicht, welche nicht nur im Verhältnis zur Gesellschaft, sondern auch gegenüber den Mitgesellschaftern besteht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007 - 14 U 9/06 - Rn. 59), im Falle einer wirtschaftlichen Notsituation eines Gesellschafters ein Anspruch auf gewinnunabhängige Entnahme aus der Gemeinschaftskasse ergibt, kann hier dahinstehen, da ein derartiges Entnahmerecht jedenfalls hinsichtlich der allein in Rede stehenden Zahlungen der Fa. M., welche der GbR zweckgebunden im Rahmen eines Werbeetats zugeflossen waren, von vornherein nicht in Betracht kam.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2113/14
    Es ist in der Rechtsprechung unstreitig, dass insoweit der Gewinn zu Grunde zu legen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 37; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 13.11.2014, L 15 AS 166/13, Juris Rn. 30, 33 in Bezug auf EUR 1.241,18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.12.2014, L 4 AS 458/14 B ER, Juris Rn. 25).
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