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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 198/10 B   

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https://dejure.org/2010,117781
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 198/10 B (https://dejure.org/2010,117781)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.12.2010 - L 15 AS 198/10 B (https://dejure.org/2010,117781)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 198/10 B (https://dejure.org/2010,117781)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 198/10
    Dass Kindergeld in voller Höhe als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09).
  • LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 320/06

    Einkommensberücksichtigung im Hinblick auf hilfebedürftige Kinder bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 198/10
    Dies gilt - anders als die Kläger meinen - auch für den Anteil des Kindergeldes, der gemäß § 1612b BGB den Unterhaltsanspruch mindert (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.11.2007 - L 7 AS 320/06).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 198/10
    Die von den Klägern beanstandete Berücksichtigung des den Bedarf der Tochter I. übersteigenden Kindergeldes als Einkommen bei der Klägerin zu 1) ist aber nur Ausdruck des Grundsatzes, dass das Kindergeld - ohne die Zurechnungsregel des § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II - ohnehin Einkommen der Klägerin zu 1) als Kindergeldberechtigter darstellen würde (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, Rn. 25).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 198/10
    Daher nimmt das Kindergeld ebenso wie das sonstige Einkommen und Vermögen des Kindes nicht an der Einkommensverteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 2 S. 3 SGB II teil (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 198/10
    Der nicht zur eigenen Unterhaltssicherung benötigte Teil des Kindergeldes wird sodann dem Kindergeldberechtigten - entsprechend den Regelungen des Einkommenssteuergesetz (EStG) - als Einkommen zugerechnet (BSG, Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1520/13
    Das SG hat sich weiter auf einen Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. Dezember 2010 (L 15 AS 198/10 B) berufen.

    Denn die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgebliche Rechtsfrage, ob Kindergeld, das für die Deckung des Bedarfs eines mit seinen Eltern in einem Haushalt lebenden Kindes nicht benötigt wird, auf den Bedarf der Eltern angerechnet wird, steht, soweit nicht schon eine höchstrichterliche Klärung anzunehmen ist (vgl. dazu die Ausführungen am Ende dieses Abschnitts 1. sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2013 - L 7 AS 1188/13 NZB - und Beschluss vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 198/10 B -), jedenfalls praktisch außer Zweifel (vgl. hierzu auch Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2013 - L 6 AS 2234/12 NZB - und Schmidt, in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 11 Rn. 29; Geiger in: Münder, LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, § 11 Rn. 32; Söhngen in: jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 11 Rn. 50).

    Darüber hinaus war die Frage der Anrechnung sog. überschießenden Kindergeldes Gegenstand weiterer Verfahren vor dem LSG (z.B. weiterer Beschluss des erkennenden Senats die Klägerin dieses Verfahrens betreffend vom 19. Juni 2013 - L 9 AS 1232/12 B - des 7. Senats vom 27. November 2013 - L 7 AS 1188/13 NZB und 1189/13 B - die Kläger waren ebenfalls durch die hier tätige Prozessbevollmächtigte vertreten - und vom 10. Februar 2014 - L 7 AS 26/13 B - des 11. Senats vom 5. und 7. Februar 2013 - L 11 AS 1218/12 B und 721/12 B -, vom 11. März 2013 - L 11 AS 1495/12 B -, vom 5. Dezember 2013 - L 11 AS 1252/13 B -, vom 17. Dezember 2013 - L 11 AS 951/13 (PKH-Beschluss) -, vom 11. Mai 2015 - L 11 AS 1257/13 B - die Klägerin dieser beiden Verfahren war ebenfalls durch die hier tätige Prozessbevollmächtigte vertreten - und vom 12. Mai 2015 - L 11 AS 951/13 -, auch in diesem Verfahren trat die hier tätige Prozessbevollmächtigte auf - des 15. Senats vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 198/10 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1519/13
    Das SG hat sich weiter auf einen Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 20. Dezember 2010 (L 15 AS 198/10 B) berufen.

    Denn die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgebliche Rechtsfrage, ob Kindergeld, das für die Deckung des Bedarfs eines mit seinen Eltern in einem Haushalt lebenden Kindes nicht benötigt wird, auf den Bedarf der Eltern angerechnet wird, steht, soweit nicht schon eine höchstrichterliche Klärung anzunehmen ist (vgl. dazu die Ausführungen am Ende dieses Abschnitts 1. sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2013 - L 7 AS 1188/13 NZB - und Beschluss vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 198/10 B -), jedenfalls praktisch außer Zweifel (vgl. hierzu auch Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2013 - L 6 AS 2234/12 NZB - und Schmidt, in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 11 Rn. 29; Geiger in: Münder, LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, § 11 Rn. 32; Söhngen in: jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 11 Rn. 50).

    Darüber hinaus war die Frage der Anrechnung sog. überschießenden Kindergeldes Gegenstand weiterer Verfahren vor dem LSG (z.B. weiterer Beschluss des erkennenden Senats die Klägerin dieses Verfahrens betreffend vom 19. Juni 2013 - L 9 AS 1233/12 B - des 7. Senats vom 27. November 2013 - L 7 AS 1188/13 NZB und 1189/13 B - die Kläger waren ebenfalls durch die hier tätige Prozessbevollmächtigte vertreten - und vom 10. Februar 2014 - L 7 AS 26/13 B - des 11. Senats vom 5. und 7. Februar 2013 - L 11 AS 1218/12 B und 721/12 B -, vom 11. März 2013 - L 11 AS 1495/12 B -, vom 5. Dezember 2013 - L 11 AS 1252/13 B -, vom 17. Dezember 2013 - L 11 AS 951/13 (PKH-Beschluss) -, vom 11. Mai 2015 - L 11 AS 1257/13 B - die Klägerin dieser beiden Verfahren war ebenfalls durch die hier tätige Prozessbevollmächtigte vertreten - und vom 12. Mai 2015 - L 11 AS 951/13, auch in diesem Verfahren trat die hier tätige Prozessbevollmächtigte auf - des 15. Senats vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 198/10 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1387/13
    Denn die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgebliche Rechtsfrage, ob Kindergeld, das für die Deckung des Bedarfs eines mit seinen Eltern in einem Haushalt lebenden Kindes nicht benötigt wird, auf den Bedarf der Eltern angerechnet wird, steht, soweit nicht schon eine höchstrichterliche Klärung anzunehmen ist (vgl. dazu die Ausführungen am Ende dieses Abschnitts 1. sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2013 - L 7 AS 1188/13 NZB - und Beschluss vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 198/10 B -), jedenfalls praktisch außer Zweifel (vgl. hierzu auch Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2013 - L 6 AS 2234/12 NZB - und Schmidt, in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 11 Rn. 29; Geiger in: Münder, LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, § 11 Rn. 32; Söhngen in: jurisPK-SGB 11, 4. Auflage 2015, § 11 Rn. 50).

    Die Bevollmächtigte hat bereits mehrere Entscheidungen verschiedener Senate - auch des erkennenden Senats - des LSG zu dieser Rechtsfrage erwirkt, darüber hinaus war die Frage der Anrechnung sog. überschießenden Kindergeldes Gegenstand weiterer Verfahren (z.B. Beschlüsse des erkennenden Senats die Kläger dieses Verfahrens betreffend vom 19. Juni 2013 - L 9 AS 1232/12 B und L 9 AS 1233/12 B - des 7. Senats vom 27. November 2013 - L 7 AS 1188/13 NZB und 1189/13 B - die Kläger waren ebenfalls durch die hier tätige Prozessbevollmächtigte vertreten - und vom 10. Februar 2014 - L 7 AS 26/13 B - des 11. Senats vom 5. und 7. Februar 2013 - L 11 AS 1218/12 B und 721/12 B -, vom 11. März 2013 - L 11 AS 1495/12 B - vom 5. Dezember 2013 - L 11 AS 1252/13 B -, vom 17. Dezember 2013 - L 11 AS 951/13 und vom 11. Mai 2015 - L 11 AS 1257/13 B - die Klägerin dieser beiden Verfahren war ebenfalls durch die hier tätige Prozessbevollmächtigte vertreten - und vom 12. Mai 2015 - L 11 AS 951/13, auch in diesem Verfahren trat die hier tätige Prozessbevollmächtigte auf - des 15. Senats vom 20. Dezember 2010 - L 15 AS 198/10 B).

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