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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,102687
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15 B ER (https://dejure.org/2015,102687)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.11.2015 - L 15 AS 201/15 B ER (https://dejure.org/2015,102687)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER (https://dejure.org/2015,102687)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) leitet sich aus diesem Schulbesuchsrecht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zunächst der Kinder ab: Kinder eines EU-Bürgers, die in einem Mitgliedstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem dieser Bürger dort als Wanderarbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht hatte, sind zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat berechtigt, um dort weiterhin am allgemeinen Unterricht teilzunehmen (grundlegend EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rechtssache C-413/99, Rn. 63).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs leitet sich aus Art. 10 VO Nr. 492/2011 zudem ein eigenständiges Aufenthaltsrecht jedes Elternteils ab, der die tatsächliche Sorge für ein Kind ausübt, das sein Schulbesuchsrecht wahrnimmt: Haben Kinder ein Aufenthaltsrecht in einem Aufnahmemitgliedstaat um dort, wie heute in Art. 10 VO Nr. 492/2011 vorgesehen, am allgemeinen Unterricht teilzunehmen, dann erlaubt dieser Artikel dem Elternteil, der die Personensorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit den Aufenthalt bei den Kindern, um diesen die Wahrnehmung ihres genannten Rechts zu erleichtern, selbst wenn die Eltern inzwischen geschieden sind oder der Elternteil, der Bürger der Europäischen Union ist, nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (grundlegend EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rechtsache C-413/99 - Rn. 75).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2013 - L 15 AS 361/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Ob dies zu einer weitergehenden Einschränkung der Möglichkeit führt, einstweiligen Rechtsschutz parallel zur Antragstellung nach § 44 SGB X zu beantragen (hierzu bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2013 - L 15 AS 361/13 B ER) etwa aufgrund der Erwägung, durch die ursprüngliche Hinnahme des Bescheides habe der Adressat dokumentiert, dass eine Eilbedürftigkeit nicht vorliege (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2009 - L 12 B 98/09 AS ER) - kann der Senat dahinstehen lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - L 12 B 98/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Ob dies zu einer weitergehenden Einschränkung der Möglichkeit führt, einstweiligen Rechtsschutz parallel zur Antragstellung nach § 44 SGB X zu beantragen (hierzu bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2013 - L 15 AS 361/13 B ER) etwa aufgrund der Erwägung, durch die ursprüngliche Hinnahme des Bescheides habe der Adressat dokumentiert, dass eine Eilbedürftigkeit nicht vorliege (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2009 - L 12 B 98/09 AS ER) - kann der Senat dahinstehen lassen.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Die Voraussetzungen für ein anderes Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) oder ggf. dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R) liegen nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    An seiner Rechtsprechung, dass der bei Fehlen eines anderweitigen Aufenthaltsrechts sowohl auf arbeitsuchende wie auf wirtschaftlich passive Unionsbürger anwendbare Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in keinem dieser beiden Anwendungsfälle gegen EU-Recht verstößt und daher Leistungsansprüche nach dem SGB II wirksam ausschließt, hält der Senat fest (grundlegend, Beschluss des Senats vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2015 - L 15 AS 240/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Soweit das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 in dem bei ihm anhängigen und nunmehr ausgesetzten Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 4 AS 9/13 R, das eine arbeitsuchende EU-Bürgerin betrifft, beschlossen hat, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umfang des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 4 VO (EG) 883/2004, seinem Verhältnis zu dem in Art. 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG zugelassenen Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von Leistungen der Sozialhilfe sowie zur Vereinbarkeit eines diesbezüglichen Leistungsausschlusses mit Art. 45 Absatz 2 und Art. 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuholen (nunmehr entschieden durch Urteil des EuGH vom 15. September 2015 - Rechtssache Alimanovic - C-67/14), hat der Senat dieses Vorgehen dahingehend gewürdigt, dass damit seine Rechtsauffassung nicht in Frage gestellt werde (Beschlüsse vom 26. März 2014 - L 15 AS 16/14 B ER -, vom 24. Juli 2014 - L 15 AS 202/14 B ER - [beide Juris], vom 16. Oktober 2014 - L 15 AS 251/14 B ER - und vom 5. Februar 2015 - L 15 AS 240/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 15 AS 202/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Soweit das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 in dem bei ihm anhängigen und nunmehr ausgesetzten Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 4 AS 9/13 R, das eine arbeitsuchende EU-Bürgerin betrifft, beschlossen hat, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umfang des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 4 VO (EG) 883/2004, seinem Verhältnis zu dem in Art. 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG zugelassenen Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von Leistungen der Sozialhilfe sowie zur Vereinbarkeit eines diesbezüglichen Leistungsausschlusses mit Art. 45 Absatz 2 und Art. 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuholen (nunmehr entschieden durch Urteil des EuGH vom 15. September 2015 - Rechtssache Alimanovic - C-67/14), hat der Senat dieses Vorgehen dahingehend gewürdigt, dass damit seine Rechtsauffassung nicht in Frage gestellt werde (Beschlüsse vom 26. März 2014 - L 15 AS 16/14 B ER -, vom 24. Juli 2014 - L 15 AS 202/14 B ER - [beide Juris], vom 16. Oktober 2014 - L 15 AS 251/14 B ER - und vom 5. Februar 2015 - L 15 AS 240/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 251/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Soweit das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 in dem bei ihm anhängigen und nunmehr ausgesetzten Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 4 AS 9/13 R, das eine arbeitsuchende EU-Bürgerin betrifft, beschlossen hat, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umfang des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 4 VO (EG) 883/2004, seinem Verhältnis zu dem in Art. 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG zugelassenen Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von Leistungen der Sozialhilfe sowie zur Vereinbarkeit eines diesbezüglichen Leistungsausschlusses mit Art. 45 Absatz 2 und Art. 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuholen (nunmehr entschieden durch Urteil des EuGH vom 15. September 2015 - Rechtssache Alimanovic - C-67/14), hat der Senat dieses Vorgehen dahingehend gewürdigt, dass damit seine Rechtsauffassung nicht in Frage gestellt werde (Beschlüsse vom 26. März 2014 - L 15 AS 16/14 B ER -, vom 24. Juli 2014 - L 15 AS 202/14 B ER - [beide Juris], vom 16. Oktober 2014 - L 15 AS 251/14 B ER - und vom 5. Februar 2015 - L 15 AS 240/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 16/14

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 15 AS 201/15
    Soweit das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 in dem bei ihm anhängigen und nunmehr ausgesetzten Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 4 AS 9/13 R, das eine arbeitsuchende EU-Bürgerin betrifft, beschlossen hat, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umfang des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 4 VO (EG) 883/2004, seinem Verhältnis zu dem in Art. 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG zugelassenen Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von Leistungen der Sozialhilfe sowie zur Vereinbarkeit eines diesbezüglichen Leistungsausschlusses mit Art. 45 Absatz 2 und Art. 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuholen (nunmehr entschieden durch Urteil des EuGH vom 15. September 2015 - Rechtssache Alimanovic - C-67/14), hat der Senat dieses Vorgehen dahingehend gewürdigt, dass damit seine Rechtsauffassung nicht in Frage gestellt werde (Beschlüsse vom 26. März 2014 - L 15 AS 16/14 B ER -, vom 24. Juli 2014 - L 15 AS 202/14 B ER - [beide Juris], vom 16. Oktober 2014 - L 15 AS 251/14 B ER - und vom 5. Februar 2015 - L 15 AS 240/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2016 - L 15 AS 226/15

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Leistungsausschluss

    Möglicherweise können die Antragsteller aus der Vorschrift des Art. 10 VO 492/2011 auch nach Ablauf des in Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c) der Richtlinie 2004/38 bzw. des in § 2 Abs. 3 FreizügG/EU genannten Zeitraums ein Aufenthaltsrecht ableiten, dieses führt aber nicht dazu, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung mehr findet (so bereits der Senat in seinem Beschluss vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER -).
  • LSG Hamburg, 27.05.2016 - L 4 AS 160/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, der auch der Antragsgegner folgen will, wonach ein aus Art. 10 VO Nr. 492/11/EU abgeleitetes Aufenthaltsrecht nicht ausreiche, um den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II zu überwinden, hierfür vielmehr ein Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2004/38/EG (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sog. Freizügigkeits- oder Unionsbürgerrichtlinie) erforderlich sei (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.1.2016 - L 15 AS 226/15 B ER und Beschluss vom 16.11.2015 - L 15 AS 201/15 B ER; offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.1.2016 - L 29 AS 20/16 B ER), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2018 - L 15 AS 258/16
    Der erkennende Senat hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 16. November 2015 (L 15 AS 201/15 B ER) aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2017 - L 13 AS 326/16
    Einem solchen können auch nach Auffassung des Senats keine aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen zukommen, die soweit gingen, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II a. F. keine Anwendung mehr findet (vgl. 15. Senat des LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - a. a. O. - mit weiterem Verweis auf dessen Beschluss vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER - ferner 15. Senat des LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 26. April 2016 - L 15 AS 18/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2016 - L 15 AS 229/16
    Möglicherweise kann die Antragstellerin aus der Vorschrift des Art. 10 VO 492/2011 auch nach Ablauf des in Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c) der Richtlinie 2004/38 bzw. des in § 2 Abs. 3 FreizügG/EU genannten Zeitraums ein Aufenthaltsrecht ableiten, dieses führt aber nicht dazu, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung mehr findet (ständige Rechtsprechung des Senats seit seinem Beschluss vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER - dem zustimmend der 13. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - L 13 AS 247/16 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2016 - L 13 AS 247/16
    Einem solchen können auch nach Auffassung des Senats keine aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen zukommen, die soweit gingen, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung mehr findet (vgl. 15. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - a. a. O. - mit weiterem Verweis auf dessen Beschluss vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER - ferner 15. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. April 2016 - L 15 AS 18/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2016 - L 15 AS 215/16
    Möglicherweise können die Antragsteller aus der Vorschrift des Art. 10 VO 492/2011 auch nach Ablauf des in Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c) der Richtlinie 2004/38 bzw. des in § 2 Abs. 3 FreizügG/EU genannten Zeitraums ein Aufenthaltsrecht ableiten, dieses führt aber nicht dazu, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung mehr findet (so bereits der Senat in seinem Beschluss vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 15 AS 18/16
    Möglicherweise können die Antragsteller aus der Vorschrift des Art. 10 VO 492/2011 auch nach Ablauf des in Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c) der Richtlinie 2004/38 bzw. des in § 2 Abs. 3 FreizügG/EU genannten Zeitraums ein Aufenthaltsrecht ableiten, dieses führt aber nicht dazu, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung mehr findet (so bereits der Senat in seinem Beschluss vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 15 AS 278/16
    Möglicherweise können die Antragsteller aus der Vorschrift des Art. 10 VO 492/2011 auch nach Ablauf des in Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c) der Richtlinie 2004/38 bzw. des in § 2 Abs. 3 FreizügG/EU genannten Zeitraums ein Aufenthaltsrecht ableiten, dieses führt aber nicht dazu, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung mehr findet (ständige Rechtsprechung des Senats seit seinem Beschluss vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER - dem zustimmend der 13. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - L 13 AS 247/16 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 15 AS 230/16
    Möglicherweise können die Antragsteller aus der Vorschrift des Art. 10 VO 492/2011 auch nach Ablauf des in Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c) der Richtlinie 2004/38 bzw. des in § 2 Abs. 3 FreizügG/EU genannten Zeitraums ein Aufenthaltsrecht ableiten, dieses führt aber nicht dazu, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung mehr findet (so bereits der Senat in seinen Beschlüssen vom 16. November 2015 - L 15 AS 201/15 B ER und vom 5. Oktober 2016 - L 15 AS 215/16 B ER; so auch Beschluss des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Oktober 2016 - L 13 AS 247/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2016 - L 15 AS 72/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 15 AS 245/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2016 - L 15 AS 3/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2017 - L 13 AS 321/16
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