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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08   

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https://dejure.org/2010,117914
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08 (https://dejure.org/2010,117914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 15 AS 239/08 (https://dejure.org/2010,117914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 15 AS 239/08 (https://dejure.org/2010,117914)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09

    Freizügigkeit; Unionsbürger; Familienangehöriger; Bescheinigung; Passpflicht;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08
    Weder das Freizügigkeitsrecht eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers noch dessen Anspruch auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU setzen den Besitz eines Passes oder eines anerkannten Passersatzes voraus, wenn die Identität des Familienangehörigen auf andere Weise nachgewiesen ist (Beschluss vom 31.07.2009 - 1 B 169/09; Urteil vom 28.09.2010 - 1 A 116/09).
  • OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09

    Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08
    Weder das Freizügigkeitsrecht eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers noch dessen Anspruch auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU setzen den Besitz eines Passes oder eines anerkannten Passersatzes voraus, wenn die Identität des Familienangehörigen auf andere Weise nachgewiesen ist (Beschluss vom 31.07.2009 - 1 B 169/09; Urteil vom 28.09.2010 - 1 A 116/09).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigter - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08
    Der Senat folgt im Übrigen der ständigen Rechtsprechung des BSG, wonach der Ausschluss von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG von Leistungen nach dem SGB II mit den Grundgesetz (GG) vereinbar ist (vgl. Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R - m. w. N.).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08
    Der neue Bescheid ist nicht gemäß § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens geworden, weil die Ablehnung der Leistung kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist, er also mit Wirkung für die Zukunft weder abgeändert noch ersetzt werden kann (vgl. zum Ganzen: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R; Urteil vom 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 240/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08
    Der Ehefrau des Klägers bewilligte der Beklagte mit Bescheid vom 17.10.2006, der Gegenstand des beim Senat anhängigen Parallelverfahrens L 15 AS 240/08 ist, Arbeitslosengeld II für den Zeitraum vom 24.07.2006 bis 31.01.2007.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08
    Der neue Bescheid ist nicht gemäß § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens geworden, weil die Ablehnung der Leistung kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist, er also mit Wirkung für die Zukunft weder abgeändert noch ersetzt werden kann (vgl. zum Ganzen: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R; Urteil vom 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2018 - L 15 AS 73/13
    In verschiedenen gerichtlichen Verfahren (L 15 AS 239/08, L 15 AS 240/08, L 15 AS 364/09, L 15 AS 72/13, L 15 AS 71/13) machten die Kläger geltend, dem Kläger zu 2. seien seit Antragstellung im Juli 2006 wie der Klägerin zu 1. Leistungen nach dem SGB II zu gewähren.

    Ergänzend werde darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf höhere Leistungen für den Zeitraum vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für den Kläger zu 2. nicht bestehe, wie mehrfach in gerichtlichen Verfahren (L 15 AS 381/11 B ER, L 15 AS 364/09, L 15 AS 239/08) geklärt worden sei.

    Unabhängig davon weist der Senat darauf hin, dass die den Zeitraum seit Juli 2006 betreffende Klage und Berufung des Klägers zu 2.) auch wegen der entgegenstehenden Rechtskraft der Urteile vom 24. November 2010, L 15 AS 239/08, und vom 24. März 2015, L 15 AS 71/13, unzulässig wäre.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 240/08
    Dieser Bescheid ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Parallelverfahrens L 15 AS 239/08.

    Hinsichtlich des Leistungsanspruchs des Ehemannes ist die Klage bereits wegen anderweitiger Rechtshängigkeit (Parallelverfahren L 15 AS 239/08) unzulässig.

  • SG Osnabrück, 25.01.2013 - S 37 AS 198/11
    Mit Berufungsurteil vom 24. November 2010 im Verfahren L 15 AS 239/08 hat der Senat insoweit die Auffassung vertreten, dass der Kläger zu 2) nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sei, weil die ihm erteilte Duldung Tatbestandswirkung entfalte und im sozialgerichtlichen Verfahren dazu führe, dass er als leistungsberechtigt nach § 1 Nr. 4 AsylbLG zu gelten habe.

    In seinem Urteil vom 24. November 2010 im Verfahren L 15 AS 239/08 hat der Senat hierzu das Folgende ausgeführt: Dem Kläger steht für den streitigen Zeitraum kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu, weil zu seinen Lasten der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der hier anwendbaren, seit dem 01.04.2006 gültigen Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24.03.2006 (BGBl. I 558) eingreift.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09

    Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit

    Der Senat nimmt insoweit auf seine in dem Parallelverfahren L 15 AS 239/08 ergangene Entscheidung Bezug, die den Leistungsanspruch des Klägers für den Zeitraum vom 24. Juli 2006 bis 31. Januar 2007 betrifft.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2013 - L 15 AS 198/13
    Mit der Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU durch die zuständige Ausländerbehörde liegt damit für die Antragstellerin zu 1) eine ausländerrechtliche Statusentscheidung vor, welcher nach der Rechtsprechung des Senats Tatbestandswirkung für den Leistungsanspruch nach dem SGB II zukommt (Beschluss vom 18.10.2012 - L 15 AS 264/12 B ER; Urteil vom 24.11.2010 - L 15 AS 239/08; vgl. zur Tatbestandswirkung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz im Rahmen der Prüfung der Erwerbsfähigkeit: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R - Rn 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 15 AS 72/13
    Mit Berufungsurteil vom 24. November 2010 im Verfahren L 15 AS 239/08 hat der Senat insoweit die Auffassung vertreten, dass der Kläger zu 2) nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sei, weil die ihm erteilte Duldung Tatbestandswirkung entfalte und im sozialgerichtlichen Verfahren dazu führe, dass er als leistungsberechtigt nach § 1 Nr. 4 AsylbLG zu gelten habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 15 AS 264/12
    Nur ergänzend ist daher darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats den ausländerbehördlichen Entscheidungen bei der Prüfung einer Anspruchsberechtigung nach dem AsylbLG Tatbestandswirkung zukommt (Urteil vom 24. November 2010 - L 15 AS 239/08).
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