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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 251/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,101962
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 251/14 B ER (https://dejure.org/2014,101962)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.10.2014 - L 15 AS 251/14 B ER (https://dejure.org/2014,101962)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - L 15 AS 251/14 B ER (https://dejure.org/2014,101962)
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Wird zitiert von ... (29)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 13 AS 113/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für arbeitsuchende

    Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschrift ist nur, wer eine auf Entgelt gerichtete Tätigkeit im Wirtschaftsleben für einen anderen ausübt, die nicht als unwesentlich und völlig untergeordnet zu qualifizieren ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2014, Az. L 15 AS 251/14 B ER unter Berufung auf: EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C 14/09, "Genc").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Dieser Anspruch, bei dem es sich gegenüber dem im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Anspruch auf ALG II um ein aliud handelt, wäre indes von den Antragstellern wegen seiner Abhängigkeit von einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung beim Sozialhilfeträger unter Vorbringen der besonderen Umstände, die ihrer Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen, wobei nicht bereits der Umstand, dass Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums begehrt werden, eine Ermessenreduzierung auf Null begründet (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 15. November 2013, a.a.O., juris Rn. 66 f., vom 26. März 2014 - L 15 AS 16/14 B ER und vom 16. Oktober 2014 - L 15 AS 251/14 B ER - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005, Az. 1 BvR 569/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2018 - L 15 AS 258/16
    Dieser Anspruch, bei dem es sich gegenüber dem im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Anspruch auf ALG II um ein aliud handelt, wäre indes von den Klägern wegen seiner Abhängigkeit von einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung beim Sozialhilfeträger unter Vorbringen der besonderen Umstände, die ihrer Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen, wobei nicht bereits der Umstand, dass Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums begehrt werden, eine Ermessenreduzierung auf Null begründet (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 15. November 2013, a.a.O., juris Rn. 66 f., vom 26. März 2014 - L 15 AS 16/14 B ER und vom 16. Oktober 2014 - L 15 AS 251/14 B ER - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris).
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