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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13 B ER (https://dejure.org/2014,105601)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.01.2014 - L 15 AS 297/13 B ER (https://dejure.org/2014,105601)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER (https://dejure.org/2014,105601)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Nach Ablauf dieses Bewilligungszeitraums ist angesichts der erfolgten vollständigen Ablehnung des Leistungsantrags vom 17. Januar 2013 ein Folgeantrag nicht erforderlich gewesen, vielmehr erstreckt sich der streitige Zeitraum des Hauptsacheverfahrens in solchen Fällen grundsätzlich bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - Rn. 11 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2012 - L 11 AS 39/12

    Anspruch eines rumänischen Staatsangehörigen auf Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Maßgeblich ist die Möglichkeit für einen Unionsangehörigen, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaates als seines Herkunftsstaates teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen (EUGH, Urteil vom 11. März 2010 - C-384/08 - Rn. 36; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, 11. Senat, Beschluss vom 3. August 2012 - L 11 AS 39/12 B ER - Rn. 21).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Voraussetzung ist aber, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit auf unbestimmte Zeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat tatsächlich ausgeübt wird, sodass alleine ein formaler Akt wie die Registrierung eines Gewerbes nicht ausreichend ist (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 AS 376/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Eine nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II mögliche sog. überlappende Bedarfsgemeinschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit seinem - wie hier - dem Haushalt angehörenden, unverheirateten und unter 25jährigen Kind einerseits und dieses Kindes mit einem Partner und/oder einem eigenen Kind andererseits ist vom Gesetzgeber nicht gewollt, was u. a. aus dem Fehlen einer Regelung über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einer Person in zwei Bedarfsgemeinschaften zu folgern ist (vgl. hierzu im Einzelnen: Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2011 - L 12 AS 910/10 - Rn. 22f; Hessisches LSG, Urteil vom 24. April 2013 - L 6 AS 376/11 - Rn. 26f).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AS 910/10

    Sozialgeld- oder Sozialhilfeanspruch - Zusammenleben eines nicht erwerbsfähigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Eine nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II mögliche sog. überlappende Bedarfsgemeinschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit seinem - wie hier - dem Haushalt angehörenden, unverheirateten und unter 25jährigen Kind einerseits und dieses Kindes mit einem Partner und/oder einem eigenen Kind andererseits ist vom Gesetzgeber nicht gewollt, was u. a. aus dem Fehlen einer Regelung über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einer Person in zwei Bedarfsgemeinschaften zu folgern ist (vgl. hierzu im Einzelnen: Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2011 - L 12 AS 910/10 - Rn. 22f; Hessisches LSG, Urteil vom 24. April 2013 - L 6 AS 376/11 - Rn. 26f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2013 - L 15 AS 306/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 5. August 2013 - L 15 AS 306/13 B ER - klargestellt, dass die materiell-rechtlichen Regelungen über den im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Leistungsanspruch von der prozessrechtlichen Frage, welche vorläufige Regelung nach Maßgabe des § 86 b Abs. 2 S. 2 SGG zu treffen ist, zu unterscheiden ist.
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Die Einholung einer Vorabentscheidung des EUGH ist vielmehr ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative; sie dient im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung der Beteiligung des EUGH an der Rechtsentwicklung in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EUGH, Urt. v. 4. Juni 2002, Az. C 99/00 im 14. Absatz).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Die Voraussetzungen für ein anderes Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU oder ggf. dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - Randnr. 32 ff.) liegen nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Der Senat hat mit seinen Beschlüssen vom 15. November 2013 (vgl. u.a. zum Az. L 15 AS 365/13 B ER, veröffentlicht u. a. in juris und abrufbar auf der Homepage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen) für seine Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen europäisches Recht verstößt und damit vom Senat anzuwenden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 15 AS 327/09

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.H.d.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Denn ein Rechtsschutzinteresse des Leistungsträgers gegen seine Verpflichtung zur vorläufigen Leistungsgewährung kann sich daraus ergeben, dass er die vorläufig erbrachten Leistungen für den Fall der Aufhebung der einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht sofort zurückfordern kann und dann nicht den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens abwarten muss (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - L 15 AS 327/09 B ER - Rn. 10).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen

    Das Rechtsschutzbedürfnis des mit einer einstweiligen Anordnung belasteten Leistungsträgers liegt dann darin, dass er die vorläufig erbrachten Leistungen für den Fall der Aufhebung der Anordnung durch das Beschwerdegericht sofort zurückfordern oder einstellen kann und dann nicht den rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens abwarten muss (vgl. Wündrich, vorläufiger Rechtsschutz, SGb 2009, 267, 275, Beschluss des Senats vom 12. Juni 2012 - L 13 AS 81/12 B ER - und Beschluss des 15. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER -).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).

    Die Einholung einer solchen Vorabentscheidung ist vielmehr ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative und sie dient der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Europäischen Union (vgl. Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 13 AS 363/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Das Rechtschutzbedürfnis des mit einer einstweiligen Anordnung belasteten Leistungsträgers liegt dann darin, dass er die vorläufig aufgrund des stattgegebenen Beschlusses erbrachten Leistungen für den Fall der Aufhebung der Anordnung durch das Beschwerdegericht sofort zurückfordern oder einstellen kann und dann nicht mehr den rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens abwarten muss, zumal in Anbetracht der tatsächlichen Lebensverhältnisse des Antragstellers eine Realisierung der zurückgeforderten Gelder wenig wahrscheinlich ist (vgl. Wündrich, Vorläufiger Rechtschutz, SGb 2009, 267, 275; Beschluss des Senates vom 12. Juni 2012 - L 13 AS 81/12 B ER - und Beschluss des 15. Senates des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER -).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt, insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift bei richtigem Verständnis voraussetzt - noch keine Verbindung des Unionsbürgers zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER; SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 919/10 - Kötter in: info also 2013, 243).

    Vielmehr ist die Einholung einer solchen Vorabentscheidung ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative und sie dient der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Europäischen Union (vgl. auch Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - und Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 52/14
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).

    Die Einholung einer solchen Vorabentscheidung ist vielmehr ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative und sie dient der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Europäischen Union (vgl. Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - und Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - juris).

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