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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,2806
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER (https://dejure.org/2010,2806)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER (https://dejure.org/2010,2806)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - L 15 AS 30/10 B ER (https://dejure.org/2010,2806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger bei alleinigem Aufenthaltszweck der Arbeitsuche - Europarechtskonformität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Aufenthaltsberechtigten auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen zum Zwecke der Arbeitssuche; Europarechtskonformität eines Sozialhilfeleistungsausschlusses für arbeitssuchende Ausländer; Bewertung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Aufenthaltsberechtigten auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen zum Zwecke der Arbeitssuche; Europarechtskonformität eines Sozialhilfeleistungsausschlusses für arbeitssuchende Ausländer; Bewertung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger mit Aufenthaltszweck der Arbeitsuche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Leitsatz)

    § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II
    Arbeitslosengeld II: Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ist europarechtskonform

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld II: Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ist europarechtskonform

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsausschluss für arbeitsuchenden Unionsbürger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ALG II: Leistungsausschluss eines in Deutschland lebenden arbeitslosen polnischen Staatsangehörigen ist europarechtskonform - Arbeitsuchender muss tatsächliche Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufenthaltsstaates nachweisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Ob der zeitlich unbefristete Ausschluss von Leistungen an arbeitsuchende Unionsbürger mit der Begründung gerechtfertigt werden könne, dass diese auf die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen in ihrem Heimatland verwiesen werden könnten (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - Rn. 30), dürfe zumindest zweifelhaft sein.

    1.3.1 Der 15. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen vertrat bereits mit Beschluss vom 26.02.2010 (L 15 AS 30/10 B ER - Rn. 30) die Auffassung, dass Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 und 3 GG durch den Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht verletzt werde.

    Dies gilt entgegen einer weit verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. nur LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - Rn. 30; LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER - Rn. 40 und vom 27.05.2015 - L 2 AS 256/15 B ER - Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2015 - L 12 AS 1180/15 B ER - Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2015 - L 1 AS 2238/15 ER-B, L 1 AS 2358/15 B - Rn. 39; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2015 - L 20 AS 2161/15 B ER - Rn. 22 f.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 01.10.2015 - L 7 AS 627/15 B ER - Rn. 33; Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.10.2015 - L 16 AS 612/15 B ER - Rn. 36 ff.; LSG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2015 - L 4 AS 403/15 B ER - Rn. 9 f.; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.11.2015 - L 6 AS 503/15 B ER - nicht veröffentlicht; s.o. unter A.V.1.3) auch dann, wenn eine Selbsthilfemöglichkeit darin bestehen könnte, in den Herkunftsstaat auszureisen und dort Fürsorgeleistungen in Anspruch zu nehmen (so auch BSG, Urteil vom 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R - Rn. 42 mit Erörterungen zur Reichweite des Nachranggrundsatzes).

    6.1 In fast allen diesbezüglich ergangenen Gerichtsentscheidungen wird bereits der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt, indem eine mögliche Verfassungswidrigkeit nur anhand des zu entscheidenden Einzelfalls (so offenbar auch der 14. Senat des BSG in den Urteilen vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - Rn. 36, B 14 AS 18/14 R - Rn. 34, B 14 AS 33/14 R - Rn. 33 und vom 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R - Rn. 32), allenfalls allein mit Blick auf die vom Leistungsausschluss betroffenen Unionsbürger geprüft wird (vgl. bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - Rn. 30).

    Gelegentlich wird die Befugnis zum Leistungsausschluss auch schlicht mit dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers begründet (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - Rn. 30).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch -

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2010, L 15 AS 30/10 B ER).

    Der Senat hat hierzu bereits in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2010 (L 15 AS 30/10 B ER) ausgeführt:.

  • SG Berlin, 11.12.2015 - S 149 AS 7191/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Die Verweisung auf die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen im Heimatland ist nach Ansicht der Kammer unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten dabei nicht zu beanstanden (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2010 - L 15 AS 30/10 B ER -, juris, Rn. 30; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Mai 2013 - L 29 AS 514/13 B ER -, juris, Rn. 94).
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