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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,126828
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10 B ER (https://dejure.org/2011,126828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 15 AS 311/10 B ER (https://dejure.org/2011,126828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 15 AS 311/10 B ER (https://dejure.org/2011,126828)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Auch das BSG hat sie in seiner Rechtsprechung zum SGB II übernommen (vgl. etwa Urt. v. 13.11.2008, Az. B 14 AS 2/08 R).

    Wie bereits der Gesetzgeber durch die Verwendung der Begriffe "Partner" und "Zusammenleben" hinreichend deutlich gekennzeichnet hat, ist § 7 Abs. 3a Nr. 1 auf bloße Wohngemeinschaften nicht anwendbar, sondern erfordert das Vorliegen eines darüber hinausgehenden, qualifizierten Zusammenlebens wenigstens in der Form einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. LSG Niedersachsen - Bremen, Beschl. 10. September 2007, Az. L 9 AS 439/07 ER und Beschl. v. 16.10.2009, Az. L 9 AS 717/09 B ER; Spellbrink in Eicher / Spellbrink, aaO, § 7 Rdnr. 45; Brühl / Schoch in Münder, LPK-SGB II, aaO, § 7 Rdnr. 85; zum Erfordernis des Wirtschaftens "aus einem Topf", vgl. BSG, Urt. v. 13.11.2008, Az. B 14 AS 2/08 R, zugleich auch zur Zulässigkeit einer hierauf gründenden, typisierenden Bewertung des gegenseitigen Einstandswillens).

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 B 114.98

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Diese Festlegungen des BVerfG hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, Az. 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, Az. 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. Oktober 2002, Az. B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Ist hingegen ein Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht bereits auszuschließen, weil insbesondere eine abschließende Sachaufklärung im Eilverfahren nicht möglich ist, bedarf es einer Folgenabwägung, in welche die Sozialgerichte die grundrechtlichen Belange des Antragstellers, namentlich die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines die Menschenwürde wahrenden Existenzminimums, umfassend einzustellen haben (BVerfG, Beschl. 1 BvR 569/05 v. 12. Mai 2005).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    In seiner Entscheidung vom 17. November 1992 (Az. 1 BvL 8/87) hat das BVerfG auf eine Vorlage des Sozialgerichtes Fulda hin jedoch eine Klärung dahingehend herbeigeführt, dass der Gesetzgeber mit dem Begriff der "Eheähnlichkeit" ersichtlich an den Rechtsbegriff der Ehe habe anknüpfen wollen, worunter Lebensgemeinschaften zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen seien, die auf Dauer angelegt seien, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuließen und sich durch innere Bindungen auszeichneten, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründeten, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gingen.
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Diese Festlegungen des BVerfG hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, Az. 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, Az. 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. Oktober 2002, Az. B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Diese Festlegungen des BVerfG hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, Az. 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, Az. 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. Oktober 2002, Az. B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Bei dieser Bewertung lässt sich der Senat von folgenden Überlegungen leiten: Soweit nach § 7 Abs. 3 Lit. c) SGB II in der seit 01.08.2006 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006 (BGBl. I S. 1706) neben nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten (§ 7 Abs. 3 Lit. a) SGB II) und nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Lit. b) SGB II) auch solche gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Personen mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, knüpft das SGB II weiterhin an die Begriffsmerkmale an, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. November 1992 - noch unter Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften - als Wesensmerkmale des damals prägenden Begriffs der "eheähnlichen Gemeinschaft" aufgestellt hat (zur begrifflichen Kontinuität auch bei heterosexuellen Partnerschaften vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 6. März 2006, Az. L 9 AS 89/06 ER und zur Rechtslage seit dem 01.08.2006 Beschl. v. 3. August 2006, Az. L 9 AS 349/06 ER, Spellbrink in Eicher / Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 7 Rdnr. 44 und 108; Brühl / Schoch in Münder, LPK-SGB II, 3. Aufl.2009, § 7 Rdnr. 83; siehe auch die Begründung des Gesetzentwurfs zu dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bundestagsdrucksache 16/1410, Seite 19 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2007 - L 9 AS 439/07

    Voraussetzungen für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft und einer Partnerschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Wie bereits der Gesetzgeber durch die Verwendung der Begriffe "Partner" und "Zusammenleben" hinreichend deutlich gekennzeichnet hat, ist § 7 Abs. 3a Nr. 1 auf bloße Wohngemeinschaften nicht anwendbar, sondern erfordert das Vorliegen eines darüber hinausgehenden, qualifizierten Zusammenlebens wenigstens in der Form einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. LSG Niedersachsen - Bremen, Beschl. 10. September 2007, Az. L 9 AS 439/07 ER und Beschl. v. 16.10.2009, Az. L 9 AS 717/09 B ER; Spellbrink in Eicher / Spellbrink, aaO, § 7 Rdnr. 45; Brühl / Schoch in Münder, LPK-SGB II, aaO, § 7 Rdnr. 85; zum Erfordernis des Wirtschaftens "aus einem Topf", vgl. BSG, Urt. v. 13.11.2008, Az. B 14 AS 2/08 R, zugleich auch zur Zulässigkeit einer hierauf gründenden, typisierenden Bewertung des gegenseitigen Einstandswillens).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2006 - L 9 AS 89/06

    Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft; Begriff

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Bei dieser Bewertung lässt sich der Senat von folgenden Überlegungen leiten: Soweit nach § 7 Abs. 3 Lit. c) SGB II in der seit 01.08.2006 geltenden Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006 (BGBl. I S. 1706) neben nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten (§ 7 Abs. 3 Lit. a) SGB II) und nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Lit. b) SGB II) auch solche gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Personen mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, knüpft das SGB II weiterhin an die Begriffsmerkmale an, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. November 1992 - noch unter Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften - als Wesensmerkmale des damals prägenden Begriffs der "eheähnlichen Gemeinschaft" aufgestellt hat (zur begrifflichen Kontinuität auch bei heterosexuellen Partnerschaften vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 6. März 2006, Az. L 9 AS 89/06 ER und zur Rechtslage seit dem 01.08.2006 Beschl. v. 3. August 2006, Az. L 9 AS 349/06 ER, Spellbrink in Eicher / Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 7 Rdnr. 44 und 108; Brühl / Schoch in Münder, LPK-SGB II, 3. Aufl.2009, § 7 Rdnr. 83; siehe auch die Begründung des Gesetzentwurfs zu dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bundestagsdrucksache 16/1410, Seite 19 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 9 AS 689/06

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 15 AS 311/10
    Vor diesem Hintergrund war es weder erforderlich noch geboten, von dem tradierten Begriff der Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft, wie er vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden ist, abzuweichen (vgl. dazu auch Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 07.12.2006, Az L 9 AS 689/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2009 - L 9 AS 717/09
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2010 - L 3 AS 1480/10
    Das SG hat den Beteiligten daraufhin mit Schreiben vom 19.01.2010 mitgeteilt, zu dem Eilverfahren S 15 AS 6513/09 ER werde noch ein Hauptsacheverfahren unter dem Aktenzeichen S 15 AS 311/10 eingetragen.

    Am 24.03.2010 hat der Kläger "Berufung gegen den Sozialgerichtsbescheid vom 24.02.2010 - S 15 AS 311/10" eingelegt.

    Sie trägt vor, das Verfahren S 15 AS 311/10 sei noch nicht abgeschlossen, da in der Sache weder ein Urteil noch ein Gerichtsbescheid ergangen sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 105/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Annahme des Vorliegens einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 157/11 B ER -, vom 4. Februar 2011 - L 13 AS 3/11 B ER -, vom 18. März 2010 - L 13 AS 61/10 B ER -, vom 8. Februar 2010 - L 13 AS 28/10 B ER - und vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER) reicht es für das Vorliegen des Tatbestandmerkmals des "Zusammenlebens" aus, wenn die Partner in einer gemeinsamen Wohnung leben (so schon der Beschluss des Senats vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/07 ER); weitere Gesichtspunkte, die zu dem schlichten Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, sind nicht erforderlich (s. etwa die Beschl. vom 8. April 2010 - L 13 AS 48/10 B ER -, vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER -, vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - und vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 27. Januar 2011 - L 15 AS 311/10 B ER -, vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER -, vom 2. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - und vom 7. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER).
  • SG Lüneburg, 10.05.2011 - S 45 AS 124/11

    Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft liegt nicht vor bei Besuchen und

    Zu Umfang und Reichweite der Vermutungsregel des § 7 Abs. 3 a SGB II hat das LSG Niedersachsen-Bremen jüngst wie folgt ausgeführt (Beschl. v. 27.01.2011 - L 15 AS 311/10 B ER -):.
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