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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11 B ER (https://dejure.org/2011,125049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.05.2011 - L 15 AS 44/11 B ER (https://dejure.org/2011,125049)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - L 15 AS 44/11 B ER (https://dejure.org/2011,125049)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
    Soweit das BSG in seinem Urteil vom 17.12.2009 (B 4 AS 50/09 R) einen solchen Sicherheitszuschlag zum jeweiligen Tabellenwert im Interesse des Schutzes des elementaren Bedürfnisses des Hilfebedürftigen auf Sicherung des Wohnraumes als erforderlich angesehen habe, sei vorliegend nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden, dass den Hilfebedürftigen in Bremen, und zwar in den Stadtteilen G., H. und I., keine kostengünstigen Wohnung im Rahmen der Mietobergrenze von 358, 00 EUR zur Verfügung stünden.

    Nach ständiger Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG (vgl. zuletzt Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - und vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R -) sind indes im Falle des Fehlens lokaler Erkenntnismöglichkeiten grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen des Hilfebedürftigen zu übernehmen.

    Denn es kann beim Fehlen eines schlüssigen Konzepts nicht mit Sicherheit beurteilt werden, wie hoch tatsächlich die angemessene Referenzmiete ist (vgl. BSG-Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R -, Rdnr. 27).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
    bis 30.06.2005 ist ein Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht (BSG) unter dem Az. B 14 AS 132/10 R anhängig.

    Zwischen den Beteiligten ist nicht streitig, dass für die Stadt Bremen ein den Anforderungen des BSG genügendes sog. schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht vorliegt (vgl. hierzu ausführlich die die Beteiligten betreffenden Entscheidungen des OVG Bremen vom 18.02.2009 - S2 A 317/06 -, beim BSG anhängig unter dem Az. B 14 AS 132/10 R, und des SG Bremen vom 22.01.2009 - S 21 AS 1/09 ER).

  • SG Bremen, 22.01.2009 - S 21 AS 1/09

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege der einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
    Für das Gericht, das ständig mit Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Kosten der Unterkunft befasst sei, sei weiterhin nicht ersichtlich, dass es derzeit keinen geeigneten Wohnraum zu einer Bruttokaltmiete von 358, 00 EUR geben könnte (Hinweis auf den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des SG Bremen vom 22.01.2009 - S 21 AS 1/09 ER -) und es nach der erfolgten Erhöhung der Tabellenwerte nach dem WoGG einer erneuten Aufstockung dieser Werte bedürfe.

    Zwischen den Beteiligten ist nicht streitig, dass für die Stadt Bremen ein den Anforderungen des BSG genügendes sog. schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht vorliegt (vgl. hierzu ausführlich die die Beteiligten betreffenden Entscheidungen des OVG Bremen vom 18.02.2009 - S2 A 317/06 -, beim BSG anhängig unter dem Az. B 14 AS 132/10 R, und des SG Bremen vom 22.01.2009 - S 21 AS 1/09 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
    Für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem Ermittlungen zur maßgeblichen Referenzmiete nicht durchgeführt werden können, bedeutet dies, dass vorerst die Bruttokaltmiete bis zur Höhe des Tabellenwerts nach § 12 WoGG, dieser erhöht um einen Sicherheitszuschlag von 10%, zu übernehmen sind (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, 11. Senat, Beschluss vom 13.09.2010 - L 11 AS 1015/10 B ER).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
    Nach ständiger Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG (vgl. zuletzt Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - und vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R -) sind indes im Falle des Fehlens lokaler Erkenntnismöglichkeiten grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen des Hilfebedürftigen zu übernehmen.
  • OVG Bremen, 18.02.2009 - S2 A 317/06

    Höhe der Unterkunftskosten nach SGB II - Ablehnung; angemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
    Zwischen den Beteiligten ist nicht streitig, dass für die Stadt Bremen ein den Anforderungen des BSG genügendes sog. schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht vorliegt (vgl. hierzu ausführlich die die Beteiligten betreffenden Entscheidungen des OVG Bremen vom 18.02.2009 - S2 A 317/06 -, beim BSG anhängig unter dem Az. B 14 AS 132/10 R, und des SG Bremen vom 22.01.2009 - S 21 AS 1/09 ER).
  • SG Bremen, 04.11.2011 - S 21 AS 1011/09
    Letztlich habe auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 10.05.2011 zum Az. L 15 AS 44/11 B ER die Auffassung vertreten, dass die Tabellenwerte von § 12 WoGG um 10% zu erhöhen seien.

    Die wohl weitaus herrschende Meinung ist der Auffassung, dass auch die seit dem 01.01.2009 geltenden Werte des § 12 WoGG um diesen Zuschlag zu erhöhen sind (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.01.2011, Az. L 7 AS 1383/10 B; Beschluss vom 12.08.2011, Az. L 15 AS 173/11 B ER; Beschluss vom 10.05.2011, Az. L 15 AS 44/11 B ER; Beschluss vom 13.09.2010, Az. L 11 AS 1015/10 B ER; SG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2010, Az. S 16 AS 1798/09; SG Dresden, Urteil vom 21.12.2010, Az. S 29 AS 6486/10).

    Das Gericht lässt die Berufung jedoch gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu, da es von Entscheidungen des LSG Niedersachsen (Beschluss vom 12.08.2011, Az. L 15 AS 173/11 B ER; Beschluss vom 10.05.2011, Az. L 15 AS 44/11 B ER) abweicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11

    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße

    Der Senat nimmt insoweit auf seinen den Beteiligten bekannten Beschluss vom 10. Mai 2011 (L 15 AS 44/11 B ER) Bezug.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2011 - L 15 AS 343/11
    Mit Beschluss vom 04. Oktober 2011 hat das SG dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen und zur Begründung ausgeführt, der Antragsteller habe einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft in Höhe von 380, 00 EURO monatlich zuzüglich Heizkosten für die Wohnung in der F. in G ... Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 10. Mai 2011 - L 15 AS 44/11 B ER) belaufe sich die "Höchstgrenze" auf 393, 80 EURO (Tabellenwert nach § 12 Wohngeldgesetz - WoGG - bei einem Haushaltsmitglied in der maßgeblichen Mietenstufe IV zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 %).

    Soweit sich der Antragsgegner darauf beruft, dass sich aus seinen Richtlinien für den vorliegenden Fall eine Mietobergrenze von 358, 00 EURO ergebe, hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. u. a. vom SG zitierter Beschluss vom 10. Mai 2011 - L 15 AS 44/11 B ER), wonach in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig die Bruttokaltmiete bis zur Höhe des Tabellenwerts nach § 12 WoGG, diese erhöht um einen Sicherheitszuschlag von 10 %, zuzusprechen ist.

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 15 AS 44/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,127690
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 15 AS 44/11 B ER (https://dejure.org/2012,127690)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.10.2012 - L 15 AS 44/11 B ER (https://dejure.org/2012,127690)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - L 15 AS 44/11 B ER (https://dejure.org/2012,127690)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 15 AS 44/11
    bis 30.06.2005 ist, nachdem das BSG mit Urteil vom 26. Mai 2011 (Az. B 14 AS 132/10 R) ein Urteil des OVG Bremen vom 18.02.2009 aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat, ein Berufungsverfahren bei dem erkennenden Senat anhängig (L 15 AS 319/11 ZVW).

    Mit einer Bruttokaltmiete (Miete incl. Nebenkosten ohne Heizung) von seither 410, 64 Euro übersteigen nämlich die monatlichen Aufwendungen die Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 SGB II, die in Ermangelung eines schlüssigen Konzepts des Antragsgegners nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. insbesondere auch das zwischen den Verfahrensbeteiligten ergangene Revisionsurteil des BSG vom 26. Mai 2011 zum Aktenzeichen B 14 AS 132/10 R) jedenfalls dann als überschritten zu gelten hat, wenn die tatsächlichen Aufwendungen den maßgeblichen, um einen Sicherheitszuschlag von 10 vH erhöhten Tabellenwert nach dem Wohngeldgesetz übersteigen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG dient die Heranziehung der Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz nicht der Ermittlung der marktüblichen Miete, sondern begrenzt die übernahmefähigen Wohnungskosten, deren Angemessenheit in Ermangelung eines schlüssigen Konzepts nicht beurteilbar ist, nach oben hin (vgl. BSG, Urt. v. 26. Mai 2011, aaO, Rdnr. 29).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 15 AS 44/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 15 AS 44/11
    Auf die Beschwerde hin ist der Antragsgegner daher zu verpflichten, dem Antragsteller Leistungen in Höhe des um 10 vH erhöhten Tabellenwertes zu gewähren (vgl. dazu im Einzelnen bereits der unter den Beteiligten ergangene Senatsbeschluss vom 10. Mai 2011, Az. L 15 AS 44/11 B ER).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 15 AS 44/11
    Indessen ist für die danach gebotene Angemessenheitsprüfung nicht auf den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung, sondern auf den Zeitraum der Entstehung der abgerechneten Kosten, hier also auf die Zeit vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 abzustellen (vgl. zu alledem BSG, Urt. v. 06. April 2011, Az. B 4 AS 12/10 R, Rdnr. 15 f. bei juris).
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