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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12 B   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12 B (https://dejure.org/2013,7407)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 15 AS 477/12 B (https://dejure.org/2013,7407)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B (https://dejure.org/2013,7407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Neubemessung der Regelbedarfe beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Neubemessung der Regelbedarfe beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 559 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Zwar liegen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für Alleinstehende zwischenzeitlich die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) vor; die Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG - 3. Kammer -, Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 BvR 2203/12 - und vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2471/12).

    Bereits in dem von ihrem jetzigen Prozessbevollmächtigten verfassten Widerspruchsschreiben vom 21. November 2011 hatten die Kläger auf die seinerzeit bei dem BSG anhängigen Revisionsverfahren zu den Aktenzeichen B 14 AS 131/11 R und B 14 AS 153/11 R Bezug genommen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Gegen das Argument, dass das auf Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II gerichtete Klagebegehren ohne Erfolgsaussicht sei, da es selbst bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der Regelsätze fernliegend erscheine, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die zugrunde liegenden einfachgesetzlichen Regelungen rückwirkend für verfassungswidrig erkläre bzw. eine Übergangsregelung mit Rückwirkung für die Vergangenheit treffe (so u. a. auch Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - L 2 AS 99/11 B - Rdnr. 31 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen - 13. Senat -, Beschluss vom 25. April 2012 - L 13 AS 80/12 B - mit weiteren Nachweisen), ließe sich einwenden, dass das BVerfG dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u. a.) aufgegeben hat, eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen.

    Selbst wenn der Beklagte das Widerspruchsverfahren trotz eines entsprechenden Antrags der Kläger nicht ruhend gestellt hätte und damit nach Erteilung des Widerspruchsbescheides eine Klageerhebung unumgänglich geworden wäre, um das Verfahren "offen" zu halten, wäre hierfür eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich gewesen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - L 2 AS 99/11 B - Rdnr. 33 und Schleswig-Holsteinisches LSG, a. a. O. Rdnr. 22 zu gleich gelagerten Verfahren).

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 131/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Bereits in dem von ihrem jetzigen Prozessbevollmächtigten verfassten Widerspruchsschreiben vom 21. November 2011 hatten die Kläger auf die seinerzeit bei dem BSG anhängigen Revisionsverfahren zu den Aktenzeichen B 14 AS 131/11 R und B 14 AS 153/11 R Bezug genommen.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Zwar liegen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für Alleinstehende zwischenzeitlich die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) vor; die Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG - 3. Kammer -, Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 BvR 2203/12 - und vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2471/12).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Sind die unechten Musterverfahren zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits beim Revisionsgericht anhängig, gilt dies regelmäßig auch für die Klageerhebung selbst (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 - Rdnr. 9 ff.).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Gegen das Argument, dass das auf Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II gerichtete Klagebegehren ohne Erfolgsaussicht sei, da es selbst bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der Regelsätze fernliegend erscheine, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die zugrunde liegenden einfachgesetzlichen Regelungen rückwirkend für verfassungswidrig erkläre bzw. eine Übergangsregelung mit Rückwirkung für die Vergangenheit treffe (so u. a. auch Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - L 2 AS 99/11 B - Rdnr. 31 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen - 13. Senat -, Beschluss vom 25. April 2012 - L 13 AS 80/12 B - mit weiteren Nachweisen), ließe sich einwenden, dass das BVerfG dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u. a.) aufgegeben hat, eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen.
  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Zwar liegen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für Alleinstehende zwischenzeitlich die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) vor; die Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile wurden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG - 3. Kammer -, Beschlüsse vom 20. November 2012 - 1 BvR 2203/12 - und vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2471/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Ferner könnte eine hinreichende Erfolgsaussicht unabhängig von der Frage, ob die Kläger für den Fall der Verfassungswidrigkeit der von ihnen angegriffenen gesetzlichen Regelungen mit ihrem Begehren auf Gewährung höherer Leistungen für den streitbefangenen Bewilligungszeitraum durchdringen könnten, unter den Gesichtspunkt bejaht werden, dass mit der Klage letztlich die Klärung der Frage angestrebt wird, ob die Neuberechnung der Regelbedarfe den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht (vgl. zu diesem Gesichtpunkt LSG Niedersachsen-Bremen - 11. Senat -, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - L 11 AS 1165/11 B - Rdnr. 12).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2012 - L 6 AS 12/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Der Senat geht mit dem Schleswig-Holsteinischen LSG (Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 6 AS 12/12 B PKH - Rdnr. 20 ff.) davon aus, dass ein Beteiligter, der das Kostenrisiko eines sozialgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Anwaltsgebühren vernünftig abwägt, versuchen wird, sein Ziel höherer Leistungen wegen aus seiner Sicht verfassungswidrig zu niedrig festgelegter Regelbedarfe möglichst ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, und daher ein Widerspruchsverfahren nicht weiter betreiben wird, sobald diese Frage bereits in anderen Verfahren in der Revisionsinstanz anhängig ist.
  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 15 AS 477/12
    Die im vorliegenden Fall auch entscheidungserhebliche Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche ist bislang aber noch nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. hierzu Vorlagebeschlüsse des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 9238/12 u. a.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 AS 80/12
  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 AS 444/19

    1. Mutwilligkeit kann nicht ausschließlich dann angenommen werden, wenn die im

    Denkbar ist dies vielmehr auch, wenn die Rechtsfrage (nur) Gegenstand anderer instanzgerichtlicher Verfahren ist, weil auch diese unter Umständen wertvolle Erkenntnisse für das eigene Verfahren liefern und damit dessen (weitere) Durchführung entbehrlich machen können (vgl. zu entspr. Gesichtspunkten bei der Beurteilung der Mutwilligkeit BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - III ZA 28/13 -, JurBüro 2014, 203; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B - Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 114 Rn. 7a).

    Es ist nicht erkennbar, dass dieses in relevantem Maße anders gelagert wäre als das hiesige Verfahren, so dass es nicht nur wertvolle Erkenntnisse für die Auseinandersetzung der hiesigen Beteiligten erwarten lassen, sondern ein streitiges Verfahren vor Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit auch ganz entbehrlich hätten machen können (zu vglb. Überlegungen BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - III ZA 28/13 -, JurBüro 2014, 203; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B - Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 114 Rn. 7a).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - L 6 AS 1177/13
    Zur Begründung hat das Sozialgericht im Wesentlichen auf die Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 20.3.2013 L 15 AS 477/12 B verwiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2013 - L 11 AS 207/13

    Ausfall der Ermittlungsmöglichkeiten; hinreichende Erfolgsaussicht; KdU; Kosten

    Der Senat lässt offen, ob ein Widerspruchsführer, der weitere Widerspruchs- bzw. Klageverfahren in parallel gelagerten Fällen führt (hier: Klagen auf höhere Leistungen für KdU infolge eines "Zuschlags für Alleinerziehende" für frühere Bewilligungszeiträume) erst dann mutwillig i.S.d. § 114 ZPO handelt, wenn er einer vom Leistungsträger bzw. vom Sozialgericht vorgeschlagenen Ruhendstellung des Verfahrens nicht zustimmt (so etwa: BVerfG, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08, NJW 2010, 988; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 8. August 2012 - L 7 AS 285/12 B; vgl. auch zur Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung bei Aufforderung zur Bescheidung des Widerspruchs innerhalb von drei Monaten anstelle des Abwartens eines Musterverfahrens: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B), oder auch schon dann, wenn er nicht von sich aus auf eine Ruhendstellung hinwirkt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 13 AS 154/14
    Eine anwaltliche Vertretung für eine solche Vorgehensweise ist nicht erforderlich (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - L 2 AS 99/11 B -).
  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 AS 185/19

    1. Mutwilligkeit kann nicht ausschließlich dann angenommen werden, wenn die im

    Denkbar ist dies vielmehr auch, wenn die Rechtsfrage (nur) Gegenstand anderer instanzgerichtlicher Verfahren ist, weil auch diese unter Umständen wertvolle Erkenntnisse für das eigene Verfahren liefern und damit dessen (weitere) Durchführung entbehrlich machen können, so dass ein Beteiligter, der die Kosten des Verfahrens gegebenenfalls aus eigenen Mitteln aufzubringen hätte, mit Blick darauf durchaus geneigt sein kann, die Durchführung des eigenen Verfahrens zumindest zurückzustellen (vgl. zu entspr. Gesichtspunkten bei der Beurteilung der Mutwilligkeit BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - III ZA 28/13 -, JurBüro 2014, 203; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B - Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 114 Rn. 7a).
  • SG Stralsund, 05.01.2017 - S 7 AS 979/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der

    Bietet die Verwaltungsbehörde einem Widerspruchsführer an, ein Verfahren wegen eines bereits beim Sozialgericht anhängigen Verfahrens der Beteiligten, welches auch die erneut aufgeworfenen (Grundsatz-)Rechtsfragen berührt, ruhend zu stellen, ist die nach Beharren auf der Entscheidung im Widerspruchsverfahren erfolgte Klageerhebung als mutwillig anzusehen (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. August 2009 - L 6 AS 227/09 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. August 2014 - L 2 AS 1627/13 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. August 2012 - L 7 AS 287/12 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B -, zitiert nach juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH -, zitiert nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B -, juris und Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 6 AS 12/12 B PKH, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2015 - L 15 AS 240/14
    Für ein solches Vorgehen bedarf es keiner anwaltlichen Vertretung, von der demgemäß auch eine verständige bemittelte Partei in diesem Stadium absehen würde (Senatsentscheidungen vom 20. März 2013, Az. L 15 AS 477/12 B und vom 11. März 2014, Az. L 15 AS 350/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 350/13
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 20. März 2013 im Beschwerdeverfahren L 15 AS 477/12 B ausgeführt:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2013 - L 11 AS 112/13
    Hierzu wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen, der die gesetzliche Neuregelung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2011 für verfassungswidrig hält, zuzumuten sei, ein anhängiges Widerspruchsverfahren nicht (weiter) zu betreiben, wenn diese Frage bereits in anderen Verfahren in der Revisionsinstanz oder beim BVerfG anhängig ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2013 - L 2 AS 2302/12 B; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 6 AS 12/12 B).
  • SG Kassel, 06.06.2019 - S 6 AS 251/19
    Solange ein Betreiben des eigenen Verfahrens in zumutbarer Weise zurückgestellt beziehungsweise auch formell ruhend gestellt werden kann, ist es hiernach nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte davon ausgehen, dass eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich ist (BVerfG, Beschluss von 18.11.2009, 1 BvR 2455/08, juris, Rn. 11; ähnlich gelagert vgl. auch Beschlüsse des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 22.2.2016, L 7 AS 1267/15 B PKH, und des Landesssozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 20.3.2013, L 15 AS 477/12 B, beide nach juris).
  • SG Kassel, 06.03.2019 - S 7 AS 643/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2013 - L 11 AS 457/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2014 - L 15 AS 157/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 13 AS 286/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 15 AS 312/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 15 AS 212/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2013 - L 15 AS 278/13
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