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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2013 - L 15 AS 62/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,53286
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2013 - L 15 AS 62/13 B ER (https://dejure.org/2013,53286)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.03.2013 - L 15 AS 62/13 B ER (https://dejure.org/2013,53286)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. März 2013 - L 15 AS 62/13 B ER (https://dejure.org/2013,53286)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Frankfurt/Main, 05.05.2011 - S 26 AS 463/11

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der Übernahme von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2013 - L 15 AS 62/13
    Der Sachverhalt der Entscheidung des SG Frankfurt (S 26 AS 463/11 ER) - auf die sich der Antragsgegner beruft - ist mit dem hier zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar.
  • LSG Sachsen, 11.07.2016 - L 3 AS 1810/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistung zur Bildung und Teilnahme; schulische

    (3.5) Eine außerschulische Lernförderung ist geeignet im Sinne von § 28 Abs. 5 SGB II, wenn die Aussicht verbesset wird, dass der Schüler das wesentliche Lernziel erreicht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2013 - L 15 AS 62/13 B ER - juris Rdnr. 5; Voelzke, a. a. O., Rdnr. 82, m. w. N.; ähnlich: LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2015 - L 13 AS 107/15 B ER - juris Rdnr. 8), oder anders formuliert, wenn die schulischen Defizite beseitigt oder jedenfalls gemindert werden (vgl. Leopold, a. a. O., Rdnr. 149; weitergehend Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - L 6 AS 31/14 B ER - info also 2014, 132 ff. = FEVS 66, 138 ff. = juris Rdnr. 32: positive Prognose auch, wenn zwar keine Verbesserung des Leistungsniveaus in dem Fach, für das Nachhilfe beansprucht wird [hier: Fach Deutsch], aber eine Verhinderung der Verschlechterung des Leistungskurses in anderen Fächern erwartet werden kann).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2015 - L 13 AS 107/15

    Förderunterricht; Leistungsniveau; Lernziel; Schule; Versetzung

    Zusätzlich muss es nach der zu stellenden Prognose möglich erscheinen, dass der Schüler - auch durch die geplante Lernförderung - in die Lage versetzt wird, das wesentliche Lernziel zu erreichen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2013 - L 15 AS 62/13 B ER - juris Rdn. 5, mit Verweis auf O. Loose, in: GK-SGB II, § 28 Rdn. 106; Herold-Tews, in: Löns/Herold-Tews, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 28 Rdn. 16).

    Die Annahme, eine erforderliche Lernförderung in einem Schulfach sei regelmäßig auf kurze Zeiträume von wenigen Wochen oder Monaten beschränkt, wird den Realitäten des Schulalltags nicht gerecht und ist wenig lebensnah (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2013 - L 15 AS 62/13 B ER - juris Rdn. 5).

    Der Gesetzeswortlaut selbst enthält zudem kein Tatbestandsmerkmal, welches den Anspruch auf Lernförderung generell und ausdrücklich in zeitlicher Hinsicht einschränkt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2013 - a. a. O. - unter Hinweis auf Leopold, in: jurisPK-SGB II, § 28 Rdn. 110).

  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 BK 12/14

    Förderunterricht; Kostenübernahme für eine die schulischen Angebote ergänzende

    (5) Eine außerschulische Lernförderung ist geeignet im Sinne von § 28 Abs. 5 SGB II, wenn die Aussicht verbesset wird, dass der Schüler das wesentliche Lernziel erreicht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2013 - L 15 AS 62/13 B ER - juris Rdnr. 5; Voelzke, a. a. O., Rdnr. 82, m. w. N.; ähnlich: LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2015 - L 13 AS 107/15 B ER - juris Rdnr. 8), oder anders formuliert, wenn die schulischen Defizite beseitigt oder jedenfalls gemindert werden (vgl. Leopold, a. a. O., Rdnr. 149; weitergehend Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - L 6 AS 31/14 B ER - info also 2014, 132 ff. = FEVS 66, 138 ff. = juris Rdnr. 32: positive Prognose auch, wenn zwar keine Verbesserung des Leistungsniveaus in dem Fach, für das Nachhilfe beansprucht wird [hier: Fach Deutsch], aber eine Verhinderung der Verschlechterung des Leistungskurses in anderen Fächern erwartet werden kann).
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