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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12 B ER (https://dejure.org/2012,123989)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.05.2012 - L 15 AS 91/12 B ER (https://dejure.org/2012,123989)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - L 15 AS 91/12 B ER (https://dejure.org/2012,123989)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Soweit das europäische Primärrecht (Art. 12 Abs. 1, 18 Abs. 1 und 39 EGV bzw. seit 01.01.2009 gleichlautend Art. 18 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 45 AEUV) die Freizügigkeit innerhalb der Staaten der Europäischen Union garantiert, zugleich eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet sowie gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt der Mitgliedsstaaten gewährleistet und der Europäische Gerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. neben den Entscheidungen v. 12.05.1998, Rs C-85/96 "Sala", v. 23.03.2004, Rs C-138/02 "Collins" und v. 15.03.2005, Rs C-209/03 "Bidar" insbesondere auch EUGH v. 07.09.2004, Rs c-456/02 "Trojani", Absätze 36 und 39) hieraus auch das prinzipielle Gebot der Teilhabe von Unionsbürgern an den Sozialleistungen eines Mitgliedsstaates während eines rechtmäßigen Aufenthalts abgeleitet hat, kann als europarechtliche Grundlage für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II allein die sekundärrechtliche Vorschrift des Art. 24 Abs. 2 der sog. Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EU) herangezogen werden.
  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Bei summarischer Prüfung - wie sie angesichts der Komplexität der europarechtlichen Fragestellungen im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglich ist - spricht vieles dafür, dass der in der § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II vorgesehene Leistungsausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 verstößt (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2010 - L 34 AS 1501/10 B ER, L 34 AS 1518/10 B PKH -, Rdnr. 38; SG Berlin, Urteil vom 24. Mai 2011 - S 149 AS 17644/09, Rdnr. 31; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER -, Rdnr. 17 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2011 - L 15 AS 188/11

    Zweifel an der Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    In seinem Beschluss vom 11. August 2011 (Az. L 15 AS 188/11 B ER) hat der Senat hierzu ausgeführt:.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Ist hingegen ein Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht bereits auszuschließen, weil insbesondere eine abschließende Sachaufklärung im Eilverfahren nicht möglich ist, bedarf es einer Folgenabwägung, in welche die Sozialgerichte die grundrechtlichen Belange des Antragstellers, namentlich die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines die Menschenwürde wahrenden Existenzminimums, umfassend einzustellen haben (BVerfG, Beschl. 1 BvR 569/05 v. 12. Mai 2005).
  • SG Berlin, 24.05.2011 - S 149 AS 17644/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss zur ausländische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Bei summarischer Prüfung - wie sie angesichts der Komplexität der europarechtlichen Fragestellungen im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglich ist - spricht vieles dafür, dass der in der § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II vorgesehene Leistungsausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 verstößt (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2010 - L 34 AS 1501/10 B ER, L 34 AS 1518/10 B PKH -, Rdnr. 38; SG Berlin, Urteil vom 24. Mai 2011 - S 149 AS 17644/09, Rdnr. 31; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER -, Rdnr. 17 ff.).
  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Soweit das europäische Primärrecht (Art. 12 Abs. 1, 18 Abs. 1 und 39 EGV bzw. seit 01.01.2009 gleichlautend Art. 18 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 45 AEUV) die Freizügigkeit innerhalb der Staaten der Europäischen Union garantiert, zugleich eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet sowie gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt der Mitgliedsstaaten gewährleistet und der Europäische Gerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. neben den Entscheidungen v. 12.05.1998, Rs C-85/96 "Sala", v. 23.03.2004, Rs C-138/02 "Collins" und v. 15.03.2005, Rs C-209/03 "Bidar" insbesondere auch EUGH v. 07.09.2004, Rs c-456/02 "Trojani", Absätze 36 und 39) hieraus auch das prinzipielle Gebot der Teilhabe von Unionsbürgern an den Sozialleistungen eines Mitgliedsstaates während eines rechtmäßigen Aufenthalts abgeleitet hat, kann als europarechtliche Grundlage für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II allein die sekundärrechtliche Vorschrift des Art. 24 Abs. 2 der sog. Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EU) herangezogen werden.
  • LSG Bayern, 22.12.2010 - L 16 AS 767/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Ob diese die Schrankenvorbehalte in Art. 12 Abs. 1 und 18 Abs. 1 EGV bzw. Art. 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 AEUV rechtmäßig ausfüllt oder ihrerseits wegen Unvereinbarkeit mit dem europäischen Primärrecht oder der zum 01.05.2010 in Kraft getretenen koordinationsrechtlichen Verordnung [EG] Nr. 883/2004 rechtswidrig ist, ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor umstritten (vgl. etwa, die Rechtmäßigkeit des Leistungsausschlusses auch unter Einschluss der Verordnung [EG] 883/2004 uneingeschränkt bejahend, LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2012, Az. L 5 AS 2157/11 B ER, die Rechtmäßigkeit nur wegen des Fehlens einer deutlichen Stellungnahme des EUGH annehmend LSG NRW, 18.11.2011, Az. L 7 AS 614/11 B ER, vgl. insoweit zur Frage der Verwerfungskompetenz auch LSG Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 02.08.2007, Az. L 9 AS 447/07 ER; die Rechtmäßigkeit ohne Berücksichtigung der Verordnung [EG] 883/2004 aus Gründen des europäischen Primärrechts und des Sozialstaatsprinzips bezweifelnd etwa Bayer. LSG, Beschl. v. 22.12.2010, Az. L 16 AS 767/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - L 7 AS 614/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Ob diese die Schrankenvorbehalte in Art. 12 Abs. 1 und 18 Abs. 1 EGV bzw. Art. 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 AEUV rechtmäßig ausfüllt oder ihrerseits wegen Unvereinbarkeit mit dem europäischen Primärrecht oder der zum 01.05.2010 in Kraft getretenen koordinationsrechtlichen Verordnung [EG] Nr. 883/2004 rechtswidrig ist, ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor umstritten (vgl. etwa, die Rechtmäßigkeit des Leistungsausschlusses auch unter Einschluss der Verordnung [EG] 883/2004 uneingeschränkt bejahend, LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2012, Az. L 5 AS 2157/11 B ER, die Rechtmäßigkeit nur wegen des Fehlens einer deutlichen Stellungnahme des EUGH annehmend LSG NRW, 18.11.2011, Az. L 7 AS 614/11 B ER, vgl. insoweit zur Frage der Verwerfungskompetenz auch LSG Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 02.08.2007, Az. L 9 AS 447/07 ER; die Rechtmäßigkeit ohne Berücksichtigung der Verordnung [EG] 883/2004 aus Gründen des europäischen Primärrechts und des Sozialstaatsprinzips bezweifelnd etwa Bayer. LSG, Beschl. v. 22.12.2010, Az. L 16 AS 767/10 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Ob diese die Schrankenvorbehalte in Art. 12 Abs. 1 und 18 Abs. 1 EGV bzw. Art. 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 AEUV rechtmäßig ausfüllt oder ihrerseits wegen Unvereinbarkeit mit dem europäischen Primärrecht oder der zum 01.05.2010 in Kraft getretenen koordinationsrechtlichen Verordnung [EG] Nr. 883/2004 rechtswidrig ist, ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor umstritten (vgl. etwa, die Rechtmäßigkeit des Leistungsausschlusses auch unter Einschluss der Verordnung [EG] 883/2004 uneingeschränkt bejahend, LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2012, Az. L 5 AS 2157/11 B ER, die Rechtmäßigkeit nur wegen des Fehlens einer deutlichen Stellungnahme des EUGH annehmend LSG NRW, 18.11.2011, Az. L 7 AS 614/11 B ER, vgl. insoweit zur Frage der Verwerfungskompetenz auch LSG Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 02.08.2007, Az. L 9 AS 447/07 ER; die Rechtmäßigkeit ohne Berücksichtigung der Verordnung [EG] 883/2004 aus Gründen des europäischen Primärrechts und des Sozialstaatsprinzips bezweifelnd etwa Bayer. LSG, Beschl. v. 22.12.2010, Az. L 16 AS 767/10 B).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 15 AS 91/12
    Soweit das europäische Primärrecht (Art. 12 Abs. 1, 18 Abs. 1 und 39 EGV bzw. seit 01.01.2009 gleichlautend Art. 18 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 45 AEUV) die Freizügigkeit innerhalb der Staaten der Europäischen Union garantiert, zugleich eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet sowie gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt der Mitgliedsstaaten gewährleistet und der Europäische Gerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. neben den Entscheidungen v. 12.05.1998, Rs C-85/96 "Sala", v. 23.03.2004, Rs C-138/02 "Collins" und v. 15.03.2005, Rs C-209/03 "Bidar" insbesondere auch EUGH v. 07.09.2004, Rs c-456/02 "Trojani", Absätze 36 und 39) hieraus auch das prinzipielle Gebot der Teilhabe von Unionsbürgern an den Sozialleistungen eines Mitgliedsstaates während eines rechtmäßigen Aufenthalts abgeleitet hat, kann als europarechtliche Grundlage für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II allein die sekundärrechtliche Vorschrift des Art. 24 Abs. 2 der sog. Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EU) herangezogen werden.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 34 AS 1501/10

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende: Leistungsanspruch eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2007 - L 9 AS 447/07

    Anspruch eines arbeitslosen EU-Bürgers mit einem Aufenthalt von mehr als drei

  • SG Bremen, 27.03.2013 - S 21 AS 1135/12

    Unterhaltssichernde Leistungen an sich zum Zwecke der Arbeitssuche im

    Auf die Beschwerde der Klägerinnen hin hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 29.05.2012, Az. L 15 AS 91/12 B ER, den Beschluss des Sozialgerichts aufgehoben und den Beklagten zur vorläufigen Leistungserbringung für den Zeitraum vom 16.02.2012 bis 30.04.2012 verpflichtet.

    17/3404 S. 93; LSG Hessen Beschluss vom 06.09.2011 - L 7 AS 334/11 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2011 - L 28 AS 566/11 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.05.2012, Az. L 15 AS 91/12 B ER; nunmehr wohl auch BSG, Urteil vom 30.01.2013, Az. B 4 AS 54/12 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Daher ist davon auszugehen, dass eine solche auch für den in diesem Klageverfahren streitigen Zeitraum hätte erteilt werden können (so auch LSG Niedersachsen-Bremen in dem für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum durchgeführten Eilverfahren: Beschluss vom 29.05.2012, Az. L 15 AS 91/12 B ER).

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