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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - L 15 AY 15/14   

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https://dejure.org/2018,12967
LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - L 15 AY 15/14 (https://dejure.org/2018,12967)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2018 - L 15 AY 15/14 (https://dejure.org/2018,12967)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2018 - L 15 AY 15/14 (https://dejure.org/2018,12967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 AsylbLG, § 3 AsylbLG, § 23 Abs 3 SGB 12
    Sozialhilferecht: Gewährung von Asylbewerberleistungen; Voraussetzung der Leistungskürzung bei vermuteter Einreise zur Erlangung von Sozialhilfe; Darlegungs- und Beweislast für das Einreisemotiv eines Ausländers bei geplanter Kürzung von Sozialleistungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 AsylbLG, § 3 AsylbLG, § 23 Abs 3 analog SGB 12
    "Einreise, um Sozialhilfe zu erlangen" - Palästinenser - Libanon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen nach dem AsylbLG; Kürzungsmöglichkeit; Finaler Zusammenhang zwischen Einreise und Sozialhilfebezug; Fahrlässigkeit; Verschiedene Motive für die Einreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylbLG § 2 Abs. 1 ; SGB XII a.F. § 23 Abs. 3
    Leistungen nach dem AsylbLG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - L 15 AY 15/14
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 9. Juni 2011, Az. B 8 AY 1/10 R, juris Rn. 14 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 22, entschieden, dass bei Nachzahlungen, die auf einer Überprüfung gemäß § 44 Sozialgesetzbuch/Zehntes Buch (SGB X) beruhen, die Differenz zwischen den erbrachten Grundleistungen und dem Regelsatz nachzuzahlen ist.
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - L 15 AY 15/14
    43 Nach der Rechtsprechung des BSG ist Voraussetzung für die Anwendung des § 23 Abs. 3 SGB XII a.F., dass der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, den Einreiseentschluss geprägt hat, d.h. es muss ein finaler Zusammenhang zwischen Einreise und Sozialhilfebezug bestehen (BSG, Urteil vom 18. November 2014, Az. B 8 SO 9/13 R, juris Rn. 25 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5), und zwar im Sinne eines ziel- und zweckgerichteten Handelns (Coseriu in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, Stand 2. November 2017, § 23 SGB XII, Rn. 55).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2019 - L 8 AY 36/19

    Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG verfassungskonform

    Bei der Prüfung, ob eine Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 1 AsylbLG a.F. bzw. nun § 1a Abs. 2 AsylbLG eingreift, stellen sich schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen, insbesondere ob der Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG tatsächlich das prägende Motiv für die Einreise nach Deutschland gewesen ist oder in diesem Zusammenhang nicht auch die Schaffung einer Lebensgrundlage für die Familie der Antragsteller durch Erwerbstätigkeit (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24.5.18 - L 8 AY 7/17 - Rn. 30 f.; LSG Berlin-Brandenburg v. 28.03.18 - L 15 AY 15/14 - Rn. 43 f.) oder die Umstände im Heimatland zu berücksichtigen sind (zur Prüfung des Einreisemotivs vgl. etwa Oppermann in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1a AsylbLG, 2. Überarbeitung, Rn. 28 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2021 - L 8 AY 33/16

    Rechtmäßigkeit einer Leistungseinschränkung nach dem AsylbLG; Einreise zum Zwecke

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG restriktiv auszulegen ist: so müssen weitere Indizien hinzutreten, die einen sicheren Schluss auf die prägende Einreisemotivation zulassen, wozu auch die Schaffung einer Lebensgrundlage durch Erwerbstätigkeit gehört (Senatsurteil vom 24.5.2018 - L 8 AY 7/17 - juris Rn. 31 sowie Senatsbeschluss vom 9.4.2020 - L 8 AY 4/20 B ER - juris Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.3.2018 - L 15 AY 15/14 - juris Rn. 43 f.; SG München, Beschluss vom 31.1.2017 - S 51 AY 122/16 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2021 - L 8 AY 21/18

    Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtmäßigkeit einer Leistungseinschränkung;

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG restriktiv auszulegen ist: so müssen weitere Indizien hinzutreten, die einen sicheren Schluss auf die prägende Einreisemotivation zulassen, wozu auch die Schaffung einer Lebensgrundlage durch Erwerbstätigkeit gehört (Senatsurteil vom 24.5.2018 - L 8 AY 7/17 - juris Rn. 31 sowie Senatsbeschluss vom 9.4.2020 - L 8 AY 4/20 B ER - juris Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.3.2018 - L 15 AY 15/14 - juris Rn. 43 f.; SG München, Beschluss vom 31.1.2017 - S 51 AY 122/16 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2020 - L 8 AY 4/20
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 2 AsylbLG restriktiv auszulegen ist: so müssen weitere Indizien hinzutreten, die einen sicheren Schluss auf die prägende Einreisemotivation zulassen, wozu auch die Schaffung einer Lebensgrundlage durch Erwerbstätigkeit (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.5.2018 - L 8 AY 7/17 - juris Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.3.2018 - L 15 AY 15/14 - juris Rn. 43 f.; SG München, Beschluss vom 31.1.2017 - S 51 AY 122/16 ER) oder die Umstände im Heimatland zählen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2020 - L 8 AY 4/20
    Bei der Prüfung, ob eine Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 2 AsylbLG eingreift, stellen sich schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen, insbesondere ob der Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG tatsächlich das prägende Motiv für die Einreise nach Deutschland gewesen ist oder in diesem Zusammenhang nicht auch die Schaffung einer Lebensgrundlage für die Familie der Antragsteller durch Erwerbstätigkeit (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24.5.18 - L 8 AY 7/17 - Rn. 30 f.; LSG Berlin-Brandenburg v. 28.03.18 - L 15 AY 15/14 - Rn. 43 f.) oder die Umstände im Heimatland zu berücksichtigen sind (zur Prüfung des Einreisemotivs vgl. etwa Oppermann in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1a AsylbLG, 2. Überarbeitung, Rn. 28 ff.).
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