Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 15 B 143/06 SO ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlehensweise Gewährung einer Beihilfe für Möbel und Hausrat im Wege einstweiliger Anordnung; Fehlende Notwendigkeit für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt wegen Erhalt einer Erwerbsminderungsrente und Wohngeld; Nichtausreichen der Einkünfte mit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 30.05.2006 - S 20 SO 39/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 15 B 143/06 SO ER
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06
Ist eine Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro möglich?
Insoweit verweist der Senat auch auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13.07.2006, Az.: L 15 B 143/06 SO, zit. n. Juris), das einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung der Wohnung bei einem Ein-Personen-Haushalt von 1.063,00 EUR nicht beanstandet und den dortigen Antragsteller wegen der Gegenstände, die nicht zum anzuerkennenden notwendigsten Bedarf gehören, ebenfalls auf den Ansparanteil des Regelsatzes verwiesen hat. - SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 388/06
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - gebrauchter …
21 Auch ein Fernsehgerät zählt jedoch zur Erstausstattung; es stellt ein Einrichtungsgerät dar, das üblicherweise in Haushalten unterer Einkommensgruppen vorhanden und im Sinne des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II zur geordneten Haushaltsführung erforderlich ist (so im Ergebnis auch SG Magdeburg, B. v. 15.06.2005, S 27 AS 196/05 ER;… Münder , a.a.O., § 23 Rnr. 31;… vgl. auch - jedoch nicht eindeutig - Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 18.12.2008, L 2 B 449/08 AS ER, juris Rnr. 19;… Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2009, L 19 AS 78/08, juris 24 und SG Oldenburg, B. v. 12.01.2006, S 47 AS 1027/05 ER, juris Rnr. 58; a.A. - ohne nähere Begründung - in Bezug auf § 31 Abs. 1 SGB XII SG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 14.11.2006, S 56 SO 187/06, juris Rnr. 32 - siehe aber demgegenüber zum Erstausstattungsanspruch nach dem SGB XII Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 13.7.2006, L 15 B 143/06 SO ER, juris Rnr. 6 ff. und Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.08.2007, L 9 B 426/07 NZB, juris Rnr. 9).Ein Betrag von 60 EUR für einen gebrauchten Fernseher ist jedenfalls angemessen (siehe Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 13.7.2006, L 15 B 143/06 SO ER, juris Rnr. 7).
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011 - L 2 AS 81/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übernahme der Kosten für die Erstausstattung …
Insoweit verweist der Senat auch auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13.07.2006, Az.: L 15 B 143/06 SO, zit. n. Juris), das einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung der Wohnung bei einem Ein-Personen-Haushalt von 1.063,00 EUR nicht beanstandet und den dortigen Antragsteller wegen der Gegenstände, die nicht zum anzuerkennenden notwendigsten Bedarf gehören, ebenfalls auf den Ansparanteil des Regelsatzes verwiesen hat.
- LSG Hessen, 23.11.2006 - L 9 AS 239/06
Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung nach dem SGB 2 durch …
Die Notwendigkeit der Erstausstattung einer Wohnung ist nämlich bereits dann zu bejahen, wenn der Hilfesuchende - aus welchen Gründen auch immer - über keine entsprechenden Gegenstände verfügt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2006 - L 15 B 143/06 SO ER - SAR 2006, 110). - SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 87/08
Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung eines Fernsehgerätes im Rahmen der …
22 Auch ein Fernsehgerät zählt jedoch zur Erstausstattung; es stellt ein Einrichtungsgerät dar, das üblicherweise in Haushalten unterer Einkommensgruppen vorhanden und im Sinne des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II zur geordneten Haushaltsführung erforderlich ist (so im Ergebnis auch SG Magdeburg, B. v. 15.06.2005, S 27 AS 196/05 ER;… Münder , a.a.O., § 23 Rnr. 31;… vgl. auch - jedoch nicht eindeutig - Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 18.12.2008, L 2 B 449/08 AS ER, juris Rnr. 19;… Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2009, L 19 AS 78/08, juris 24 und SG Oldenburg, B. v. 12.01.2006, S 47 AS 1027/05 ER, juris Rnr. 58; a.A. - ohne nähere Begründung - in Bezug auf § 31 Abs. 1 SGB XII SG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 14.11.2006, S 56 SO 187/06, juris Rnr. 32 - siehe aber demgegenüber zum Erstausstattungsanspruch nach dem SGB XII Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 13.7.2006, L 15 B 143/06 SO ER, juris Rnr. 6 ff. und Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.08.2007, L 9 B 426/07 NZB, juris Rnr. 9). - SG Lüneburg, 15.12.2008 - S 25 AS 1805/08 Insoweit verweist die Kammer auch auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin - Brandenburg (Beschluss vom 13. Juli 2006, - L 15 B 143/06 SO, zitiert nach juris), das einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung der Wohnung bei einem Ein-Personen-Haushalt von 1.063,00 EUR nicht beanstandet und den dortigen Antragsteller wegen der Gegenstände, die nicht zum anzuerkennenden notwendigsten Bedarf gehören, auf den Ansparanteil des Regelsatzes verwiesen hat.