Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 15 B 143/06 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19617
LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 15 B 143/06 SO ER (https://dejure.org/2006,19617)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2006 - L 15 B 143/06 SO ER (https://dejure.org/2006,19617)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - L 15 B 143/06 SO ER (https://dejure.org/2006,19617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehensweise Gewährung einer Beihilfe für Möbel und Hausrat im Wege einstweiliger Anordnung; Fehlende Notwendigkeit für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt wegen Erhalt einer Erwerbsminderungsrente und Wohngeld; Nichtausreichen der Einkünfte mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06

    Ist eine Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro möglich?

    Insoweit verweist der Senat auch auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13.07.2006, Az.: L 15 B 143/06 SO, zit. n. Juris), das einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung der Wohnung bei einem Ein-Personen-Haushalt von 1.063,00 EUR nicht beanstandet und den dortigen Antragsteller wegen der Gegenstände, die nicht zum anzuerkennenden notwendigsten Bedarf gehören, ebenfalls auf den Ansparanteil des Regelsatzes verwiesen hat.
  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 388/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - gebrauchter

    21 Auch ein Fernsehgerät zählt jedoch zur Erstausstattung; es stellt ein Einrichtungsgerät dar, das üblicherweise in Haushalten unterer Einkommensgruppen vorhanden und im Sinne des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II zur geordneten Haushaltsführung erforderlich ist (so im Ergebnis auch SG Magdeburg, B. v. 15.06.2005, S 27 AS 196/05 ER; Münder , a.a.O., § 23 Rnr. 31; vgl. auch - jedoch nicht eindeutig - Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 18.12.2008, L 2 B 449/08 AS ER, juris Rnr. 19; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2009, L 19 AS 78/08, juris 24 und SG Oldenburg, B. v. 12.01.2006, S 47 AS 1027/05 ER, juris Rnr. 58; a.A. - ohne nähere Begründung - in Bezug auf § 31 Abs. 1 SGB XII SG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 14.11.2006, S 56 SO 187/06, juris Rnr. 32 - siehe aber demgegenüber zum Erstausstattungsanspruch nach dem SGB XII Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 13.7.2006, L 15 B 143/06 SO ER, juris Rnr. 6 ff. und Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.08.2007, L 9 B 426/07 NZB, juris Rnr. 9).

    Ein Betrag von 60 EUR für einen gebrauchten Fernseher ist jedenfalls angemessen (siehe Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 13.7.2006, L 15 B 143/06 SO ER, juris Rnr. 7).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011 - L 2 AS 81/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übernahme der Kosten für die Erstausstattung

    Insoweit verweist der Senat auch auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13.07.2006, Az.: L 15 B 143/06 SO, zit. n. Juris), das einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung der Wohnung bei einem Ein-Personen-Haushalt von 1.063,00 EUR nicht beanstandet und den dortigen Antragsteller wegen der Gegenstände, die nicht zum anzuerkennenden notwendigsten Bedarf gehören, ebenfalls auf den Ansparanteil des Regelsatzes verwiesen hat.
  • LSG Hessen, 23.11.2006 - L 9 AS 239/06

    Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung nach dem SGB 2 durch

    Die Notwendigkeit der Erstausstattung einer Wohnung ist nämlich bereits dann zu bejahen, wenn der Hilfesuchende - aus welchen Gründen auch immer - über keine entsprechenden Gegenstände verfügt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2006 - L 15 B 143/06 SO ER - SAR 2006, 110).
  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 87/08

    Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung eines Fernsehgerätes im Rahmen der

    22 Auch ein Fernsehgerät zählt jedoch zur Erstausstattung; es stellt ein Einrichtungsgerät dar, das üblicherweise in Haushalten unterer Einkommensgruppen vorhanden und im Sinne des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II zur geordneten Haushaltsführung erforderlich ist (so im Ergebnis auch SG Magdeburg, B. v. 15.06.2005, S 27 AS 196/05 ER; Münder , a.a.O., § 23 Rnr. 31; vgl. auch - jedoch nicht eindeutig - Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 18.12.2008, L 2 B 449/08 AS ER, juris Rnr. 19; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2009, L 19 AS 78/08, juris 24 und SG Oldenburg, B. v. 12.01.2006, S 47 AS 1027/05 ER, juris Rnr. 58; a.A. - ohne nähere Begründung - in Bezug auf § 31 Abs. 1 SGB XII SG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 14.11.2006, S 56 SO 187/06, juris Rnr. 32 - siehe aber demgegenüber zum Erstausstattungsanspruch nach dem SGB XII Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 13.7.2006, L 15 B 143/06 SO ER, juris Rnr. 6 ff. und Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.08.2007, L 9 B 426/07 NZB, juris Rnr. 9).
  • SG Lüneburg, 15.12.2008 - S 25 AS 1805/08
    Insoweit verweist die Kammer auch auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin - Brandenburg (Beschluss vom 13. Juli 2006, - L 15 B 143/06 SO, zitiert nach juris), das einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung der Wohnung bei einem Ein-Personen-Haushalt von 1.063,00 EUR nicht beanstandet und den dortigen Antragsteller wegen der Gegenstände, die nicht zum anzuerkennenden notwendigsten Bedarf gehören, auf den Ansparanteil des Regelsatzes verwiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht