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   LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14   

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LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14 (https://dejure.org/2015,8252)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.03.2015 - L 15 SB 127/14 (https://dejure.org/2015,8252)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. März 2015 - L 15 SB 127/14 (https://dejure.org/2015,8252)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesundheitliche Voraussetzungen für das Merkzeichen aG; Beschreibung des Restgehvermögens; Enge Auslegung der gesundheitlichen Voraussetzungen; Beweismaßstab im sozialgerichtlichen Verfahren; Zusammenhang zwischen der Höhe des GdB und den Voraussetzungen für das ...

  • rewis.io

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG für behinderte Menschen nur unter engen Voraussetzungen; Keine Berücksichtigung beruflicher Umstände; Keine Verschleppung durch Beweisanträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (41)

  • LSG Bayern, 25.08.2005 - L 15 SB 35/00

    GdB-Neufeststellungsverfahren - Weitergeltung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Zuletzt waren in Umsetzung des Urteils des Senats vom 25.08.2005, Az.: L 15 SB 35/00, mit Bescheid vom 07.11.2005 ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen G anerkannt worden.

    Der Senat hat die Akten des Beklagten und des Sozialgerichts beigezogen, zudem auch die Akte des Bayer. LSG mit dem Aktenzeichen L 15 SB 35/00.

    Warum das Gutachten des Prof. Dr. B. vom 16.03.2005 nicht überzeugend ist, hat der Senat bereits im Urteil vom 25.08.2005, Az.: L 15 SB 35/00, wie folgt begründet:.

    Dies ist auch im früheren Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 15 SB 35/00 so bestätigt worden.

    Im Verfahren L 15 SB 35/00 haben die damaligen Bevollmächtigten der Klägerin mit Schreiben vom 18.02.2003 Folgendes vorgetragen:.

    Denn anders wäre es nicht erklärbar, dass die Klägerin im Jahr 2012 - im Gegensatz zu 2003 - ohne Gehhilfe gehen kann, obwohl sich nach ihrem Vortrag ihr Gesundheitszustand seit dem Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 15 SB 35/00 weiter verschlechtert haben soll.

    Eine relevante Verschlimmerung haben weder die behandelnden Ärzte der Klägerin im sozialgerichtlichen Verfahren berichtet noch lässt sich eine solche aus einem Vergleich der objektiven Befunde erkennen, wie sie einerseits im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 15 SB 35/00 und andererseits im aktuellen sozialgerichtlichen Verfahren erhoben worden sind.

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 2002 (Az B 9 SB 7/01 R; BSGE 90, 180 ff = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) ausgeführt hat, lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren.

    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich daher strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG, Urteile vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RVs 19/86, vom 13.12.1994, Az.: 9 RVs 3/94, vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, und vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 1/06 R).

    Dabei hat er u.a. darauf hingewiesen, dass auch bei den Regelbeispielen durchaus Fälle denkbar sind, in denen der Behinderte trotz seines Leidens nicht so stark beeinträchtigt ist, dass er sich praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeugs an (vgl. BSG, Urteile vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, und vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R) dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung bewegen kann, ihm aber gleichwohl als Regelbeispiel das Merkzeichen zusteht.

    Derartigen Überlegungen ist jedoch das BSG bereits mit Urteil vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, entgegen getreten, in dem es ausgeführt hat:.

    Denn auch bei den Regelbeispielen sind durchaus Fälle denkbar, in denen der Behinderte trotz seines Leidens nicht so stark beeinträchtigt wäre, dass er sich praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an (vgl. BSG, Urteile vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R, und vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R) dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung bewegen kann.

    Derartigen Überlegungen ist jedoch das BSG bereits mit Urteil vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, entgegen getreten, indem es dort erläutert hat:.

  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Vielmehr kann, wenn derartigen Anträgen nicht stattgegeben wird, unmittelbar die Entscheidung in der Sache ergehen, wobei die (Beweis-)Anträge in der Urteilsbegründung abzuhandeln sind (vgl. Urteil des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).

    Der Umstand, dass bestimmte Ermittlungen mit einem förmlichen Beweisantrag verlangt werden, vermag nicht dazu zu führen, dass für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ein strengerer Maßstab bezüglich der Frage anzulegen wäre, unter welchen Voraussetzungen die gewünschten Ermittlungen unterbleiben dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).

    Die Ermittlungspflichten der Gerichte werden dadurch aber nicht verschärft (ständige Rspr., vgl. z.B. Urteile des Senats vom 14.02.2012, Az.: L 15 VJ 3/08, und vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).

  • LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 113/11

    Anfallsleiden, Epilepsie, Merkzeichen, Sturzgefahr

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11, erläutert, dass es ihm nicht völlig abwegig erscheinen würde, die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG mit nicht ganz so großer Strenge zu sehen, wie dies das BSG macht.

    Dabei muss es sich um einen Dauerzustand handeln (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 29.01.1992, Az.: 9a RVs 4/90; Urteil des Senats vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11).

    Der Senat verweist insofern auf die oben unter Ziff. 2. getätigten Ausführungen und insbesondere auf sein Urteil vom 28.02.2013, Az.: L 15 SB 113/11, in dem er Folgendes ausgeführt hat:.

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Dazu, wann von einem auf das Schwerste eingeschränkten Gehvermögen auszugehen ist, hat sich das BSG im Urteil vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R, wie folgt geäußert:.

    Dabei hat er u.a. darauf hingewiesen, dass auch bei den Regelbeispielen durchaus Fälle denkbar sind, in denen der Behinderte trotz seines Leidens nicht so stark beeinträchtigt ist, dass er sich praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeugs an (vgl. BSG, Urteile vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, und vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R) dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung bewegen kann, ihm aber gleichwohl als Regelbeispiel das Merkzeichen zusteht.

    Denn auch bei den Regelbeispielen sind durchaus Fälle denkbar, in denen der Behinderte trotz seines Leidens nicht so stark beeinträchtigt wäre, dass er sich praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an (vgl. BSG, Urteile vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 5/05 R, und vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R) dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung bewegen kann.

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    So hat es beispielsweise im Urteil vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RVs 19/86, Folgendes festgehalten:.

    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich daher strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG, Urteile vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RVs 19/86, vom 13.12.1994, Az.: 9 RVs 3/94, vom 10.12.2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, und vom 29.03.2007, Az.: B 9a SB 1/06 R).

    Das BSG vertritt damit unzweifelhaft die Auffassung, dass eine erweiternde Auslegung der hier maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nach dem Zweck des Schwerbehindertenrechts nicht zulässig ist (vgl. BSG vom 03.02.1988, 9/9a RVs 19/86; Urteil des Senats vom 27.05.2010, Az.: L 15 SB 155/07).

  • BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (BSG SozR 3-?3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).".

    In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (BSG SozR 3-?3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).".

  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VS 10/13

    Wehrdienstbeschädigung, Verschlimmerung, Verkehrsunfall, Dienstort, Wohnort,

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Handelt es sich somit nicht um einen Beweisantrag, so darf der Antrag als bloße Anregung an den Senat verstanden werden, im Rahmen der Amtsermittlung weitere Nachforschungen anzustellen (ständige Rspr., vgl. z.B. Urteile des Senats vom 22.10.2012, Az.: L 15 VJ 3/07, und vom 18.02.2014, Az.: L 15 VS 10/13).

    Jedenfalls besteht bei einem rechtskundigen und berufsmäßigen Bevollmächtigten wie hier vom VdK ("Ass.jur.") (vgl. Urteil des Senats vom 18.02.2014, Az.: L 15 VS 10/13) keine gerichtliche Hinweispflicht darauf, dass der Antrag vom 18.03.2015 nicht den Vorgaben eines förmlichen Beweisantrags entspricht.

  • LSG Bayern, 30.06.2009 - L 15 SB 118/08

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Mindest-GdB von 80 -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Zwar kann den gesetzlichen Regelungen nicht der Grundsatz entnommen werden, dass für die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG ein (Mindest-)GdB für die fortbewegungsrelevanten Gesundheitsstörungen in Höhe von 80 zwingend erforderlich wäre (a.A. noch Urteil des Senats vom 30.06.2009, Az.: L 15 SB 118/08).

    Soweit eingewandt wird, den in Abschnitt II Nr. 1 VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO genannten Regelbeispielen sei gemeinsam, dass Funktionsstörungen mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen müssen, die sich gravierend auf die Fortbewegungsfähigkeit auswirken, und soweit daraus der Schluss gezogen wird, außergewöhnlich Gehbehinderten könnten nur Personen gleichgestellt werden, bei denen Funktionsstörungen mit Auswirkungen auf die Fortbewegungsfähigkeit mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen (so Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2009 - L 15 SB 118/08 - juris), kann dahinstehen, ob dies so ist, was allerdings in Bezug auf die in den Regelbeispielen ebenfalls genannten einseitig Oberschenkelamputierten zweifelhaft sein mag.

  • LSG Bayern, 14.02.2012 - L 15 VJ 3/08

    Impfschadensrecht - ursächlicher Zusammenhang - Wahrscheinlichkeit - Mitursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
    Die Ermittlungspflichten der Gerichte werden dadurch aber nicht verschärft (ständige Rspr., vgl. z.B. Urteile des Senats vom 14.02.2012, Az.: L 15 VJ 3/08, und vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).
  • BSG, 20.07.2005 - B 1 KR 39/05 B

    Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V

  • LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

  • LSG Bayern, 06.12.2011 - L 15 SF 46/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2013 - L 11 SB 245/10

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Merkzeichen "G", "B", "H", "RF"

  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • BSG, 10.12.1958 - 4 RJ 143/58
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95

    Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Bluterkrankung - GdB

  • BSG, 22.06.1966 - 8 RV 227/65
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B

    Qualifikation eines Gutachters im Rahmen der Sachaufklärung

  • BSG, 07.06.1956 - 1 RA 135/55
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SF 29/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Entschädigung eines Betreuers als

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BSG, 04.11.1959 - 9 RV 862/56
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 11 SB 267/12

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Regelbeispiele - mobilitätsbedingter

  • BVerfG, 14.11.1988 - 1 BvR 1298/88
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 78/04 B

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 23.10.1957 - 4 RJ 142/57
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • LSG Bayern, 21.08.2012 - L 15 SF 169/12

    Rentenversicherung, Anhörungsrüge, Entschädigung

  • LSG Bayern, 21.08.2012 - L 15 SF 170/12

    Existenzminimum, rechtliches Gehör, Darlegungserfordernis,

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06

    § 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R

    Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Nachteilsaugleich G -

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

  • LSG Bayern, 13.07.2015 - L 15 SB 16/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Entscheidung zur Herabsetzung des GdB

    Dabei nimmt der Senat Bezug auf die Rechtsprechung des BSG, der ausdrücklich eine Frist von sechs Wochen sogar als unnötig lang angesehen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 10.12.1958, Az.: 4 RJ 143/58; Urteil des Senats vom 18.03.2015, Az.: L 15 SB 127/14).
  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12

    Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach

    Vielmehr kann, wenn derartigen Anträgen nicht stattgegeben wird, unmittelbar die Entscheidung in der Sache ergehen, wobei die (Beweis-)Anträge in der Urteilsbegründung abzuhandeln sind (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09, und vom 18.03.2015, Az.: L 15 SB 127/14).
  • BSG, 23.07.2015 - B 9 SB 34/15 B
    L 15 SB 127/14 (Bayerisches LSG).
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