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   LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00   

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https://dejure.org/2003,15038
LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00 (https://dejure.org/2003,15038)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.03.2003 - L 15 SB 77/00 (https://dejure.org/2003,15038)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. März 2003 - L 15 SB 77/00 (https://dejure.org/2003,15038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich 'aG' - Gehvermögen für eine Wegstrecke von 300 m - GdB-Höhe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Höhe des Grades einer Behinderung; Zuerkennung des Merkzeichens "aG" wegen außergewöhnlicher Gehbehinderung; Lendenwirbelsäulensyndrom mit länger dauernden Muskelreizerscheinungen; Keine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderungen; Inanspruchnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00
    Bei diesen festgelegten Maßstäben handelt es sich um die vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seit Jahrzehnten erarbeiteten AP, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 11.10.1994 SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06.03.1995 SozR 3-3870 § 3 Nr. 6), als Beurteilungsgefüge mit rechtsnormähnlicher Qualität bezeichnet wurden, das darauf angelegt ist, eine gleichmäßige Gutachtertätigkeit und eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu gewährleisten.
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00
    Bei diesen festgelegten Maßstäben handelt es sich um die vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seit Jahrzehnten erarbeiteten AP, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 11.10.1994 SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06.03.1995 SozR 3-3870 § 3 Nr. 6), als Beurteilungsgefüge mit rechtsnormähnlicher Qualität bezeichnet wurden, das darauf angelegt ist, eine gleichmäßige Gutachtertätigkeit und eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu gewährleisten.
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95

    Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Bluterkrankung - GdB

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00
    Der Kläger kann auch nicht mit einem Hämophiliekranken verglichen werden, der trotz eines GdB unter 80 vom Bundessozialgericht als außergewöhnlich gehbehindert angesehen wurde, weil er bei jedem Schritt sowohl im Bereich der Wirbelsäule als auch der Knie- und Sprunggelenke unter erheblichen Schmerzen litt (vgl. BSG-Urteil vom 12.02.1997, 9 RVs 11/95).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00
    Das Bundessozialgericht hat zuletzt am 10.12.2002 in einer grundsätzlichen Entscheidung zu den Voraussetzungen für Merkzeichen "aG" Ausführungen gemacht (B 9 SB 7/01 R).
  • SG Gießen, 30.01.2020 - S 16 SB 110/17

    Schwerbehindertenrecht: Zuerkennung des Merkzeichens aG für eine außergewöhnliche

    Hinzukommen müsse eine so starke Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter aufgrund der Auswirkungen der Behinderung, dass eine verantwortungsbewusste Begleitperson den Behinderten im innerstädtischen Fußgängerverkehr nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl befördern würde (siehe auch BAG Urteil vom 29.01.1992, 9 a/9 RVs 4/90; Urteil vom 22.04.1998, B 9 SB 7/97 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.03.2003, L 15 SB 77/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2005 - L 7 SB 176/04

    Keine Zuerkennung des Nachteilsausgleichs aG bei Demenz

    Hinzukommen muss eine so starke Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter, dass eine verantwortungsbewusste Begleitperson den Behinderten im innerstädtischen Fußgängerverkehr nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl befördern würde (BSG, Urteil vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94; Urteil vom 29.01.1992, 9 a/9 RVs 4/90; Urteil vom 22.04.1998, B 9 SB 7/97 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.03.2003, L 15 SB 77/00).
  • SG Gießen, 27.02.2020 - S 16 SB 199/17
    Hinzukommen müsse eine so starke Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter aufgrund der Auswirkungen der Behinderung, dass eine verantwortungsbewusste Begleitperson den Behinderten im innerstädtischen Fußgängerverkehr dauerhaft nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl befördern würde (siehe auch BAG Urteil vom 29.01.1992, 9 a/9 RVs 4/90; Urteil vom 22.04.1998, B 9 SB 7/97 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.03.2003, L 15 SB 77/00).
  • SG Lüneburg, 13.03.2007 - S 15 SB 166/05
    Hinzukommen muss eine so starke Selbstge-fährdung oder Gefährdung Dritter, dass eine verantwortungsbewusste Begleitperson den Behinderten im innerstädtischen Fußgängerverkehr nicht mehr führen, sondern regelmä-ßig nur noch im Rollstuhl befördern würde (Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezem-ber 1994, - 9 RVs 3/94 - Urteil vom 29. Januar 1992, - 9 a/9 RVs 4/90 - Urteil vom 22. April 1998, - B 9 SB 7/97 R - vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. März 2003, - L 15 SB 77/00 -).
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